Ich beziehe seit 10 Jahren eine Berufsunfähigkeitsrente und diese noch für weitere 20 Jahre. Nun würde ich mir diese wegen eines Wohnungskaufs gerne (mit Verlust, ich weiß) vorauszahlen lassen. In den Bedingungen bin ich nicht schlauer geworden. Meine Frage: Ist dies prinzipiell möglich und wenn ja, mit welcher Einbuße in % müßte ich ca. rechnen??? Vorab vielen Dank!!!
Eine Vorauszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ist nicht möglich, da nicht sicher gesagt werden kann, wie lange der Versicherer die Rente zu zahlen hat. Aus verschiedenen Gründen könnte die Rentenzahlung schon vor den 20 Jahren eingestellt werden.
Hi Tinka66,
ich habe meine Glaskugel poliert und diese sagt, daß Du Dich schon an einen Fachanwalt wenden mußt, wenn Du aus den Versicherungsbedingungen nicht „schlau“ wirst …
Besten Gruß USKO
Hallo Tinka,
möglich ist alles, nur ich kenne keine Berufsunfähigkeitsrentenversicherung wo dies möglich sein soll.
Frage am besten bei Deiner Versicherung an.
Gruß
Hallo Tinka
leider kann ich Dir diese Frage nicht so pauschal beantworten Du müsstest von Deiner Versicherung eine Aufstellung bekommen haben wie es mit dem Rückkaufswert ist.Es gibt auch verschiedene Formen von berufsunfähigkeitsrenten,frag Deine Versicherung was Du bekommen würdest und wäge dann ab ob es so für Dich klar geht.Kann Dir leider nichts anderes mitteilen .Wünsche Dir alles liebe Tine
Hallo Tinka66,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen! Tut mir leid.
Gruß, Charly-Heinz
Hallo Tinka66,
die Frage kann ich nicht verbindlich beantworten. Ein vertraglicher Anspruch besteht kaum, ich glaube auch nicht, dass ein Versicherer dies macht. Die Leistungsverpflichtung kann ja aus verschiedenen Gründen wieder erlöschen, z. B. durch Verbesserung des Gesundheitszustands oder auch - man mag es mir verzeihen - durch Ableben.
Hallo,
ich habe noch nie gehört dass eine Bu kapitalisiert wird. Bedingungsgemäß ist dies in jedem Fall nicht möglich.
Nun mach andererseits die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente durchaus vom Mittel der Kapitalisierung Gebrauch. Von daher halte ich es nicht für ausgeschlossen eine BU zu kapitalisieren. Es sind ein paar Dinge zu betrachten
Steuer: Die BU- Rente wird Kohorte besteuert ( die gesetzliche ebenso). Das Kapital muss mit dem Ertrag besteuert werden.
Lebenszeit: Nicht falsch verstehen aber wenn Du stirbst hat die Versicherung Glück- die Bu muss nicht mehr gezahlt werden. Dies ist bei der Kapitalisierung zu beachten.
LG
Michael
Hallo, Michael,
vielen Dank für die Antwort. Zur Kenntnis, war das die erste Antwort, die nicht gleich generell ausgeschlossen hat. Also, ich habe durch einen Finanzberater bei meiner Versicherung anrufen lassen und dort erfahren, dass dies, wie du sagst generell möglich ist… Dass die natürlich, so brutal das auch klingen mag, auf mein „frühes Ende“ spekulieren, ist mir klar, aber wir reden hier bei vertraglichem monatlichen Erhalt der Rente (weitere 25 Jahren) von einer ca. Gesamtsumme von knapp 400tsd… Ich habe schriftlich bei der Versicherung erfragt, ob mir ein kapitales Abfindungsangebot gemacht werden kann und warte nun auf die Antwort… Bin gespannt! Lieben Dank jedenfalls nochmal!