Hallo Forenemitglieder/innen,
ich habe folgende hypothetische Frage:
Wenn ein Geselle X nach der Lehre für 6 Monate übernommen wird (keine weitere Übernahmechance) und nach den 6 Monaten direkt auf ein Kolleg geht und VOR der ersten Bafög Zahlung und vor dem ersten BWZ von seinem selbst verdienten Geld in den Urlaub fliegt, kann das Probleme mit dem Bafög-Amt verursachen?
Wie würde es während dem BWZ aussehen?
Das Geld wurde selbst verdient nach der befristeten Übernahme und kann doch dann auch VOR Schulbeginn aufgebraucht werden oder?
Herr X würde vor Reisebeginn in die USA abschicken, um pünktlich im September das Bafög zu bekommen und die Angaben über das Vermögen erst gegen Ende August/Anfang September nachreichen und das mit einem formlosen Beiblatt dem Bafög-Amt mitteilen geht das ohne Probleme?
Was würdet Ihr Herr X raten?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß
Judaspriestlistener
P.S. Das Bafög wird „elternunabhängig“ beantragt, weil das Ziel des Kolleg’s in BaWü, dass „Voll-Abitur“ ist. BWZ= Bewilligungszeitraum