Guten Tag,
ich komme gerade vom Zahnarzt der hat mir gesagt ich brauche in nächster Zeit mehrere Behandlungen.
Da mir ein Zahn gezogen wurde brauche ich hier eine Brücke und die danebenliegenden Zähne sollen überkront werden. Desweiteren sollen weitere 2 Zähne überkront werden. Hierfür möchte er mir einen Kostenvoranschlag machen. Meine Frage wäre jetzt, kann ich hierfür noch eine Zusatzversicherung abschließen??? Hab Online schon mal ein bißchen geschaut und da wird immer gefragt ob man momentan in Behandlung ist oder eine Behandlung angeraten wurde…In Behandlung bin ich ja momentan noch nicht wegen Brücke bzw. Krone jedoch angeraten wurde mir die Beahndlung… Wenn ich dies am Antrag angebe, ist dann automoatisch die Ersatttung für die Brücke und Kronen ausgeschlossen???
Danke für Eure Antworten
Moin Moin,
ja entweder von anfang an ausgeschlossen oder du hast eine sperre drin für eine gewisse zeit jeh nach versicherung.
die fragen nicht nur ob eine behandlung angeraten oder begonnen wurde, die fragen sogar nach der gesamten annamnese (zustand im mund.
da würden die zusatzversicherungen aber schnell pleite machen wenn jeder nur weil er zur zeit etwas braucht eine abschließen würde.
grüße
Hallo.
Ums kurz zu machen.
Ein Haus das brennt, kann man nicht mehr versichern.
Leider.
Sorry, aber das wird nichts.
Lg
Ramius
Hallo Linda,
Du kannst damit rechnen, dass keine Versicherung Deine Kosten übernehmen will. Im Antrag mußt Du ja auch Angaen machen über den Zustand und Vollzähligkeit Deiner Zähne. Wenn Du Leistungen beziehst wird auch der behandelnde Zahnarzt befragt, wann die erfordelichen Leistungen erkannt wurden und wenn dieses Datum vor Abschluss der Versicherung liegt, dann gibts Probleme.
Wolfgang D.
Hallo Linda,
wie auch schon Toni vor 3 Wochen antwortete:
glaubst Du wirklich daran, dass Versicherungsgesellschaften Unterabteilungen des Weihnachtsmann sind?
Um es kurz zu machen:
Um sich vor solchen Personen wie Dir zu schützen (jetzt ganz ohne Wertung) haben die Versicherer sich etwas einfallen lassen:
a.) wenn eine Behandlung geplant ist, musst Du das angeben. Dann wirds eh nichts mit dem Versicherungsschutz.
b.) meist gibt es Wartezeiten, in denen es keine Leistungen gibt. Das sind in der Regel 8 Monate nach Versicherungsbeginn.
c.) in den ersten Jahren sind Begrenzungen in der Erstattungshöhe eingebaut.
d.) man kann danach auch nicht einfach kündigen. Es gibt Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen. Ausnahmen sind Beitragserhöhungen.
Krankenversicherungen sind dafür da, unvorhergesehene Risiken abzudecken. Sie sind keine Geldbeschaffungsinstitute oder Sparformen mit Renditegarantie.
Schöne Grüße, Bernhard