Vor Betriebsschließung neue Stelle gefunden

Hallo!

Ein in Insolvenz befindlicher Betrieb soll zum 31.12. schließen. Ein Mitarbeiter hat in einem anderen Unternehmen eine neue Anstellung gefunden. Er kann dort am 15.11. anfangen. Nun besteht aber der in Insolvenz stehende Betrieb auf die Vertragserfüllung zum 31.12.

Abgesehen, dass das ziemlich „unfair“ ist. Was kann man hier machen?

LG Anbo

Hmm, unfair ist es, das stimmt. Hab da auch so gar keine Idee und hoffe, du bekommst hier von anderer Seite fachkundigen Rat. Viel Glück!

wie lange soll er denn Kündigungsfrist haben? Sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht auf suchen. Notfalls einen Berechtigungsschein bei Ihrem Amtsgericht holen, dann zahlen Sie nur 10 Euro.
Wenn Sie keinen Lohn bekommen hält er den Vertrag nicht ein und man kann ohne Kündigungsfist kündigen.
Auch die Gewerkschaft kann helfen. Was will eine Firma die ohnehin Pleite ist aus richten? Das kann es nicht sein. Sie können nicht Ihre Zukunf upfern müssen, damit der AG seine Rechte durch setzen will. Auch ein AG darf nicht alles, auch wenn diese das immer meinen!
Gruss

Hallo!
ich denke auch hier kann die nur ein Anwalt Arbeitsrecht klare Antwort geben
Ein in Insolvenz befindlicher Betrieb soll zum 31.12.
schließen. Ein Mitarbeiter hat in einem anderen Unternehmen
eine neue Anstellung gefunden. Er kann dort am 15.11.
anfangen. Nun besteht aber der in Insolvenz stehende Betrieb
auf die Vertragserfüllung zum 31.12.

Abgesehen, dass das ziemlich „unfair“ ist. Was kann man hier
machen?

LG Anbo

Na Vertrag ist Vertrag
und ob eine schließung endgültig ist daß kann ein insolvenzverwalter meist nicht sagen wenn der betrieb ja noch läuft - vielleicht findet sich ja noch ein übernehmer …
hätte keien vorschläge !
michael

Hallo,

dazu kann ich leider nichts sagen.

Gruß

hallo,

das hat ja eigentlich nichts mehr mit insolvenz im direkten sinne zu tun. dies ist vertragsrecht.

warum besteht das unternehmen auf vertragserfüllung? den mitarbeiter eines insolventen unternehmen muss die gelegenheit gegeben werden ausschau nach einer alternative zu halten. entweder ist es die ausnahme und etwas wurde schriftlich geregelt oder sollte hier rat von jemanden eingeholt werden, der sich mit vertragsrecht auskennt.

Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg noch.
Gruss FürGerecht