Vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich – Illusion?

Bis zum letzten Frühjahr war ich mir gewiss, hier in Deutschland in einem Rechtsstaat zu leben, in dem vor dem Gesetz keiner angesichts seiner Herkunft, seiner Rasse oder gar angesichts seiner Prominenz bevorzugt wird. Ich habe Justitia- die mit verbundenen Augen und der Waagschale in Händen vor vielen deutschen Gerichten steht und die Grundsätze unseres Rechtssystems versinnbildlicht- wirklich für blind gehalten.

Inzwischen kommen mir diese Statuten vor den Gerichten geradezu höhnisch vor- der Grund:
Seit sage und schreibe 11 Monaten sitzt ein Freund von mir nunmehr in Augsburg in Untersuchungshaft, ohne dass ein Verhandlungstermin anberaumt worden wäre. Die bisherigen Haftbeschwerden wurden entweder kommentarlos oder mit lapidaren Begründungen abgelehnt, obwohl das Beschleunigungsgebot besagt, dass U-Haft höchstens 6 Monate dauern darf und spätestens dann ein Verhandlungstermin festzusetzen ist.

Trotz dieser gesetzlichen Regelung hat das OLG München dem Landgericht Augsburg einen erneuten Aufschub gewährt. Begründet wird dieser mit der Arbeitsbelastung des Landgerichts Augsburg aufgrund der Eröffnung eines großen Verfahrens, dem große öffentliche Aufmerksamkeit zuteil wird, da es sich bei dem Angeklagten um einen bekannten Waffenhändler mit engen Beziehungen zur Politprominenz handelt. Zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns gegen den Waffenhändler im Oktober 2009, saß mein Freund bereits seit 6 Monaten in U-Haft. Inzwischen sind weitere 5 Monate vergangen, ohne dass ein Verhandlungstermin festgelegt worden wäre. – Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich?

In einer Entscheidung vom OLG Nürnberg vom 09.09.2008 heißt es: den Beschuldigten darf nicht zugewendet werden, eine längere U-Haft nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zu genügen, die Gerichte personell so auszustatten, dass eine Überbelastung vermieden wird.

Ich würde mich über zahlreiche Expertenmeinungen sehr freuen.

Vielen Dank

Das ist seit Jahren bekannt, dass es derlei Exzesse gibt, die nirgendwo Bestätigung finden, aber dennoch eine gesetzliche Durchführung erfahren!

Gerichte, sprich Richter dort sind nicht an Weisungen gebunden und handeln gesetzestreu auch nach GEWISSEN (oft wissen sie nicht mal, wie man das buchstabiert?)

Schade für deinen Freund, denn im Falle der Freilassung, erhält er entweder aufgrund einer Abmachung mit Staatsanwaltschaft, als Vertreterin des Gerichts, einen Freispruch oder eine sog. vorzeitige Entlassung mit VERZICHT auf Entschädigung, oder er wird weiterhin drangsaliert und in Bayern noch an andere Gerichtsorte verschoben.

Am Ende sind die Gerichte doch etwas gleicher als wir anderen Mitbürger.

Die Binde um Justitias Augen hat große Risse!

Hallo und erstmal:
„U-Haft schafft Rechtskraft“ (gängiger Spruch)
Das was Du hier zur Dauer der U-Haft schreibst, ist in der Tat recht ungewöhnlich.
Es stellt sich aber die Frage, unter welchem Schuldvorwurf steht der Inhaftierte, handelt es sich um ein einziges Delikt mit einem oder mehreren Tätern, wid ihm ein Verbrechen oder ein Vergehen vorgeworfen und was hat der Verteidiger für Rechtsmittel gegen die Inhaftnahme eigendlich eingelegt? Du schreibst immer von „Haftbeschwerde“; die ist nämlich an keinerlei Frist hinsichtlich der Entscheidung darüber gebunden.
Anders würde es im Fall eines Antrags auf Haftprüfung aussehen; da gibt es eine Frist bis zur Entscheidung!
Ansonsten müßte sich die Frage nach dem Vorgehen des Verteidigers stellen, da dieser vermutlich die Rechtsmittel gegen die U-Haft und deren ungewöhnlich lange Dauer eingelegt haben wird.
Und dann käme -und das ist mein Erfahrungswert- hinzu:
wird ggf. zwischenzeitlich eine Strafhaft zu verbüßen sein?
Du siehst, alle diese offenen Fragen wird Dir aufgrund Deiner Schilderung der Sachlage wohl kaum jemand in Forum zufriedenstellend beantworten können.
Da müßtest Du noch mehr Fakten angeben; erwarte aber keine Rechtsberatung, das bleibt einem oder mehreren Verteidigern vorbehalten.
Gruß
Schiebedach