Hallo,
Angenommen, es steht die jährliche Eigentümerversammlung ein einer Wohnungseigentumsgemeinschaft an.
die Gemeinschaft besteht nur aus zwei Parteien.
Der Anwalt von A will im Namen seiner Mandanten vorab schon ein paar Entscheidungen mit B klären.
Es geht um den Einbau von einer Gasheizung, Dämmung der Kellerdecke,- Erneuerung des Zaunes etc. jeweils Tagesordnungspunkte, um die die einzelnen Eigentümer gebeten haben.
B ist der Meinung für solche Klärungen ist die Eigentümerversammlung ja vorgesehen und möchte auf das Schreiben nicht antworten. ist sich aber nicht ganz sicher ob das rechtlich o.k. ist. Eigentlich denkt sich B schon, dass man auf eine Anfrage nicht zwangsläufig antworten muss.
Stimmt das oder liegt B da falsch?
Für Eure Meinungen bin ich dankbar
Bürger 79