Vor Einzug Küche abmessen?

Hallo, ich habe eine wichtige Frage, bei der ich hoffe, dass mir geholfen werden kann!
Wenn man eine Wohnung anmietet und bis zum Mietbeginn noch ein bis drei Monate Zeit sind, ist es dann möglich, die Wohnung vorher abzumessen, d.h. vor allem die Küche, um sich darum bereits schon einmal zu kümmern (aufgrund langer Lieferzeiten)?
Was ist, wenn der dort noch wohnende Mieter den Zutritt verwährt? Muss man sich daran halten oder hat ein zukünftiger Mieter das Recht, einige kleine Abmessungen in der zukünftigen Wohnung durchzuführen, obwohl der aktuelle Mieter noch dort wohnt?
Kann der aktuelle Mieter wirklich eine Abmessung der Räumlichkleit verwähren, obwohl man ihn höflich darum bittet?
Ich bitte um Auskunft und Antwort! Vielen lieben Dank.

Hallo,

Kann der aktuelle Mieter wirklich eine Abmessung der
Räumlichkleit verwähren, obwohl man ihn höflich darum bittet?

Vllt. könnte man den VM um eine Kopie des Bauplans der betreffenden Wohnung bitten?
Es müßten doch Architektenzeichnungen vorliegen?

Dabei könnte man auch gleichzeitig di m²- Angaben des VM im MV kontrollieren um späteren Streitigkeiten wegen falscher Flächen vorzubeugen.

Gruß:
Mani

Guten Tag,

Gute Idee, doch gemäß dem Fall, die Baupläne stimmen nicht mehr mit den aktuellen Gegegenheiten überein, da beim Bau eine Wand versetzt werden musste (aufgrund von Balken in den Decken) und somit kein genauer Bauplan existiert?

Huhu!
Dannb gilt: My home is my castle. Der Mieter ist frei in seiner Entscheidung, wen er wann und aus welchem Grund seine Wohnung betreten lässt.

Hi!

Vllt. könnte man den VM um eine Kopie des Bauplans der
betreffenden Wohnung bitten?
Es müßten doch Architektenzeichnungen vorliegen?

Zeig mir bitte einen seriösen Küchenplaner, der rein nach Plänen zeichnet … der wird sich freuen, wenn der E-Herd-Anschluß plötzlich an der gegenüberliegenden Wand liegt und der Wasseranschluß um 2m ums Eck versetzt wurde …

Da hilft’s nur, den derzeitigen Mieter zu bitten und anzubetteln …

Grüße,
Tomh

Hallo,

Vllt. könnte man den VM um eine Kopie des Bauplans der
betreffenden Wohnung bitten?
Es müßten doch Architektenzeichnungen vorliegen?

Zeig mir bitte einen seriösen Küchenplaner, der rein nach
Plänen zeichnet … der wird sich freuen, wenn der
E-Herd-Anschluß plötzlich an der gegenüberliegenden Wand liegt
und der Wasseranschluß um 2m ums Eck versetzt wurde …

Der UP sprach nur davon, sich um die Küche „zu kümmern“, nicht von einem beauftragten Küchenplaner.

In diesem Fall hättest Du natürlich Recht.

Vllt. will sich der M. zunächst bei der I…A Küchen ansehen?

Gruß:
Manni

Hi!

Vllt. will sich der M. zunächst bei der I…A Küchen ansehen?

Dann hätte das Ganze natürlich wieder einen Sinn - vor allem, wenn etwas an den Räumlichkeiten geändert wurde …

Grüße,
Tomh