Vor Elternzeit Teilzeit

Hallo,
habe eine Frage zum Kündigungsschutz während der Elternzeit.
Ich möchte nach 1,5 Jahren Elternzeit nun wieder Teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Habe dies auch schriftlich angekündigt. Man muß dazu sagen, ich habe vorher schon Teilzeit 24St./Woche gearbeitet. Nun hat mein Chef allerdings gesagt, daß er mich nicht mehr braucht, hat aber weder eine Kündigung geschickt oder sonst irgendwie schriftlich auf die Ankündigung meiner Teilzeitbeschäftigung reagiert.
Das Büro hat weniger als 10 Mitarbeiter, habe gehört daß dann der Kündigungsschutz nicht greift.
Wie soll ich reagieren und welche Chancen hat mein Chef mich nun doch zu kündigen?

Hallo,

ein paar Verständnisfragen:
Wurde die Elternzeit schriftlich/mündlich vereinbart? Bis zu welchem Datum?

Wenn Sie vor Ihrem Mutterschutz schon Teilzeit gearbeitet haben, brauchen Sie keinen Antrag auf TZ nach der EZ zu stellen.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Mündliche oder elektronische Kündigungen sind nicht wirksam.

Während er EZ kann der AG grundsätzlich keine Kündigung aussprechen.

Der besondere Kündigungsschutz nach dem BEEG beginnt mit Anmeldung der EZ und endet mit Ablauf der EZ.

Spricht die AG-Seite während der EZ eine schriftliche Kündigung aus, muss die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt diese Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Ansonsten bitte nochmal nachfragen.

Viele Grüße

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Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort.
Hier noch ein paar Details:
Ich habe nach der Geburt sofort ein Schreiben geschickt, in dem ich meinem AG mitgeteilt habe, daß ich nach 1,5 Jahren (das wäre jetzt am 1. März) wieder Teilzeit arbeiten möchte. Mein AG hat daraufhin nie schriftlich reagiert. Bei mündlichen Nachfragen, hat er mich immer nur vertröstet und gesagt, daß er es jetzt noch nicht sagen kann, ob er mich wieder braucht. Jetzt im Januar hat er mir offenbart, daß ich keine Zukunft mehr bei ihm habe und ich mir doch was anderes suchen soll.
Das einzige, was er mir jetzt schriftlich zukommen ließ, ist eine Bestätigung, daß meine Elternzeit am 28.2.2010 endet, mehr steht nicht drin. Ich schätze, er will mir nach diesem Datum kündigen.
Meine Frage ist aber, endet meine Elternzeit wirklich, obwohl ich nur Teilzeit arbeiten möchte? Habe gelesen, daß dies bis 30 St./Woche erlaubt ist in der Elternzeit und man in der Zeit auch einen Kündigungsschutz hat. Aber habe ich denn bei einem Kleinbetrieb überhaupt und das ohne schriftliche Zusage des AG?
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort.
Hier noch ein paar Details:
Ich habe nach der Geburt sofort ein Schreiben geschickt, in dem ich meinem AG mitgeteilt habe, daß ich nach 1,5 Jahren (das wäre jetzt am 1. März) wieder Teilzeit arbeiten möchte. Mein AG hat daraufhin nie schriftlich reagiert. Bei mündlichen Nachfragen, hat er mich immer nur vertröstet und gesagt, daß er es jetzt noch nicht sagen kann, ob er mich wieder braucht. Jetzt im Januar hat er mir offenbart, daß ich keine Zukunft mehr bei ihm habe und ich mir doch was anderes suchen soll.
Das einzige, was er mir jetzt schriftlich zukommen ließ, ist eine Bestätigung, daß meine Elternzeit am 28.2.2010 endet, mehr steht nicht drin. Ich schätze, er will mir nach diesem Datum kündigen.
Meine Frage ist aber, endet meine Elternzeit wirklich, obwohl ich nur Teilzeit arbeiten möchte? Habe gelesen, daß dies bis 30 St./Woche erlaubt ist in der Elternzeit und man in der Zeit auch einen Kündigungsschutz hat. Aber habe ich denn bei einem Kleinbetrieb überhaupt und das ohne schriftliche Zusage des AG?
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen.

Ja, Ihre Elternzeit endet tatsächlich am 28.2.2010. Eine Verlängerung der Elternzeit wäre durch schriftlichen Antrag möglich gewesen. Diesen Antrag hätten Sie bis 10.01.2010 (7 Wochen vor Ablauf der EZ) stellen müssen, egal ob Sie weiter ganz zuhause bleiben oder ob Sie quasi einen Verlängerungsantrag mit Teilzeitwunsch (bis max. 30 Std/W) gestellt hätten.

Mit anderen Worten: sie haben leider die 7-Wochen-Frist verpasst und somit besteht rein rechtlich kein Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit mehr.

Da Ihnen noch keine schriftliche Kündigung vorliegt, sind Sie verpflichtet, am 1.3.2010 Ihren Arbeitsplatz aufzusuchen. In Ihrem Arbeitsvertrag ist sicher eine Kündigungsfrist angeben. Diese muss Ihr AG einhalten und Ihnen während der Kündigungsfrist auch das Gehalt weiter bezahlen. Wenn er keine Arbeit für Sie hat, dann kann er sie unter Fortzahlung der Vergütung auch von der Arbeit freistellen.

Viele Grüße
A-Barbara

Hallo A-Barbara,

Danke für die hilfreiche Antwort!
Habe allerdings noch eine Frage: Ich wußte nicht, daß ich die Elternzeit verlängern muss, wenn ich Teilzeit arbeiten will. Es heißt doch immer, man muß dem AG nur schriftlich mitteilen, wann man wieder arbeiten möchte und das habe ich getan ohne jemals eine Stellungnahme von ihm zu bekommen.
Müßte mich mein AG wieder Teilzeit beschäftigen, wenn ich die Elternzeit mit Teilzeitwunsch verlängert hätte? Selbt wenn, er hat mir ja erst Ende Januar gesagt, daß er mich nicht braucht, ich hätte diese Verlängerung nicht fristgerecht 7 Wochen vorher einreichen können.
Woher soll man das alles als Laie wissen, habe ich als AN überhaupt keine Rechte in dieser Situation?
Was mache ich, wenn er mir am 1. Mai weder eine Kündigung noch Arbeit gibt? Soll er mir die Anwesenheit bestätigen?

Vielen Dank
suhu2007

Hallo suhu,
es geht darum, dass sie während der Elternzeit nicht gekündigt werden können und wenn Sie die Elternzeit verlängert hätten, wären Sie noch im Genuss des besonderen Kündigungsschutzes.

Irgendwie muss Ihr AG reagieren. Wenn er Ihnen nochmals bestätigt, dass er Sie nicht mehr brauchen kann, dann verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Nur so haben Sie auch Anspruch auf Leistungen seitens der Agentur für Arbeit.

Am besten, Sie wenden sich noch vor dem 1. März an die Agentur und schildern einem Sachbearbeiter den Sachverhalt. Vielleicht hat er einen Tipp fuer Sie.

Weiter kann ich Ihnen leider nicht helfen.

Viele Grüße und alles Gute!
A-barbara

Hallo A-barbara,

nochmal vielen Dank für die Mühe die Sie sich gemacht haben, mir zu antworten.
Ich denke in meinem Fall, wäre die Verlängerung der Elternzeit nur eine Aufschiebung der Kündigung gewesen. Da ich aber jetzt wieder aus finanziellen Gründen arbeiten muß, bringt mir diese Verlängerung nichts.
Ich werde, wie Sie auch vorschlagen, am 1. März bei meinem AG erscheinen und mir eine Bescheinigung geben lassen und mich bei der Agentur für Arbeit melden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
suhu