Vor Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen

Hallo!

Gehen wir mal von folgender Situation aus: Frau B. muss berufsbedingt ins Ausland. Sie kündigt ihre Mietwohnung in der sie erst seit ca. 1 Jahr wohnt und möchte Ihren gesamten Hausrat auflösen.

Während ihren Vorbereitungen für den Umzug ins Ausland, muss sie auch verschiedene Verträge und Abonnements kündigen (Telefon, DSL, TV…). Diese Anbieter verweisen allerdings auf ihre Mindestvertragslaufzeit, was bedeuten würde, dass Frau B. für ca. 1 weiteres Jahr verschiedene „Dienstleistungen“ bezahlen müsste, die sie aber im Ausland jedoch nicht Anspruch nehmen könnte.

Was kann Frau B. tun? Gibt es eine Möglichkeit vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen?

Oder soll Frau B. es riskieren („unbekannt verzogen“) und einfach ins Ausland gehen und Bankkonto kündigen/auflösen? Was würde dann passieren, wenn sie wieder nach Deutschland kommt?

Vielen Dank

Jennifer

Hallo!

Hallo,

Gehen wir mal von folgender Situation aus: Frau B. muss
berufsbedingt ins Ausland. Sie kündigt ihre Mietwohnung in der
sie erst seit ca. 1 Jahr wohnt und möchte Ihren gesamten
Hausrat auflösen.

Während ihren Vorbereitungen für den Umzug ins Ausland, muss
sie auch verschiedene Verträge und Abonnements kündigen
(Telefon, DSL, TV…). Diese Anbieter verweisen allerdings auf
ihre Mindestvertragslaufzeit, was bedeuten würde, dass Frau B.
für ca. 1 weiteres Jahr verschiedene „Dienstleistungen“
bezahlen müsste, die sie aber im Ausland jedoch nicht Anspruch
nehmen könnte.

Was kann Frau B. tun? Gibt es eine Möglichkeit vor Ende der
Mindestvertragslaufzeit zu kündigen?

Nein. Sie hat die Verträge zu erfüllen.

Oder soll Frau B. es riskieren („unbekannt verzogen“) und
einfach ins Ausland gehen und Bankkonto kündigen/auflösen? Was
würde dann passieren, wenn sie wieder nach Deutschland kommt?

Das ist keine gut durchdachte Idee. Jede Forderung wird gemahnt also entstehen Mangebühren. Diese sind fruchlos also werden Inkasso Firmen und anwälte beauftragt. So werden aus ein paar Euro schnell enorme Summen zzgl Zinsen und Zinseszinsen. Sollte B also daran denken wieder in D das Leben aufzubauen wird der "Neuanfang2 sehr schwer.
Mit den evtl darasu resultierenden negativen Schufaeinträgen würde Sie wohl kaum eine Wohnung finden…

m.E. sollen die Verträge gekündigt werden, und die Grundgebhüren bis zum ende der Laufzeit beglichen werden. Fertig.

Vielen Dank

Jennifer

Grüße

Oder soll Frau B. es riskieren („unbekannt verzogen“) und
einfach ins Ausland gehen und Bankkonto kündigen/auflösen? Was
würde dann passieren, wenn sie wieder nach Deutschland kommt?

Na klar, so machen wir das ja alle. Einfach einen Schnurrbart ankleben, wenn man wieder nach Deutschland einreisen will!

So mach ich das immer, wenn ich Rechnungen zu bezahlen hab… :wink:

Gruß!

Horst

Hallo,
viele Anbieter bieten es in so einem Fall an aus Kulanz die Verträge vorzeitig zu beenden, evtl. gegen eine Einmalzahlung (weil man ja vielleicht subventionierte Hardware bekommen hat, die der Anbieter irgendwie finanziert haben will).
Ich möchte außerdem den Anbieter sehen, der eine Lastschrift von einem Konto in Ouagadougou macht. Denen also unmißverständlich und rechtzeitig klarmachen, daß man sein Konto in Deutschland auflösen wird und hier auch nicht mehr erreichbar sein wird.

Cu Rene

Vielen Dank für die Antwort!

Zum Glück ist es ja eine rein fiktive Frage.
Vielen Dank für die Antwort!

Hallo!

Es gibt einen Fall, in dem jemand schon wusste, dass er nur ein Jahr in einer Wohnung wohnen würde. Daraufhin wurde folgendes auf Anraten des DSL-Vertreibers gemacht: Offizielle Ummeldung in einen Ort, in dem vom Anbieter kein DSL verfügbar ist. Einschicken der Meldebestätigung. Wirkung: Vertrag wurde aufgelöst.
Ist eine durchaus gängige Variante. Wurde bei Einwand, nicht 24 Monate in der Wohnung zu bleiben, von diversen Anbietern vorgeschlagen.
Über die Legalität einer gefakten Meldung, wenn auch nur für ein paar Tage/Wochen, sage ich nichts.

Grüße!