Vor Frist an das Geld auf dem Sparbuch kommen

Hallo,
ich habe ein Sparbuch mit 12 Monaten Kündigungsfrist und möchte das komplette Geld früher abheben. Habe jetzt ein bischen gegoogelt und gelesen, dass ich mein Geld abheben kann und dann Vorschusszinsen zahlen muss. Das heißt ich kann der Bank eine Kündigung zum 01.03.09 schreiben und zahle dann für 12 Monate Vorschusszinsen oder kann ich nur das Geld früher abheben und das Sparbuch bleibt dann noch für 12 Monate bestehen?

Gruß
Dane

Hallo,

bischen gegoogelt und gelesen, dass ich mein Geld abheben kann
und dann Vorschusszinsen zahlen muss. Das heißt ich kann der
Bank eine Kündigung zum 01.03.09 schreiben und zahle dann für
12 Monate Vorschusszinsen

so in etwa, aber auch nur, falls das Kreditinstitut damit einverstanden ist.

oder kann ich nur das Geld früher
abheben und das Sparbuch bleibt dann noch für 12 Monate
bestehen?

Das Sparbuch ist die Urkunde, das Konto ist das Sparkonto.

Gruß
Christian

Hallo,

da das Sparbuch anscheinend ohne festen Anlagezeitraum mit der Kündigungsfrist von 12 Monaten besteht, kann der gesamte Betrag jederzeit abgehoben (oder das Sparbuch aufgelöst) werden, ohne dass das Guthaben zuvor gekündigt werden muss. Wie bereits erwähnt, werden dann Vorschusszinsen fällig.

Vorschusszinsen „zahlt“ man übrigens nicht, sie werden mit den anfallenden Zinsen für das laufende Kalenderjahr verrechnet.

Sie betragen 1/4 des Habenszinssatzes und dürfen maximal für die Dauer der Kündigungsfrist erhoben werden.

Bei längeren Kündigungsfristen und einem hohen Guthaben ist somit folgende Situation denkbar:
Die auflaufenden Guthabenzinsen sind geringer als die zu zahlenden Vorschusszinsen. In diesem Fall verringert sich die Zinszahlung auf 0 Euro. Somit wird das Sparguthaben selber nicht angetastet.

In der Regel kann man mit diesem „Zinsverlust“ jedoch leben, hört sich alles komplizierter und teurer an, als es tatsächlich ist. Außerdem kann man bei seinem Kreditinstitut auch vor der Abhebung kurz eine Berechnung der Vorschusszinsen durchführen lassen.

Schöne Grüße,
Sascha

Hallo,

da das Sparbuch anscheinend ohne festen Anlagezeitraum mit der
Kündigungsfrist von 12 Monaten besteht, kann der gesamte
Betrag jederzeit abgehoben (oder das Sparbuch aufgelöst)
werden, ohne dass das Guthaben zuvor gekündigt werden muss.
Wie bereits erwähnt, werden dann Vorschusszinsen fällig.

auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole: Es gibt keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung von Sparguthaben. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn das Kreditinstitut damit einverstanden ist.

Ich weiß, daß es uncool ist, aber das steht wirklich in den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man auch mal lesen sollte.

Gruß
Christian