Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Juli 2009 wurde mit einem Bauträger ein Kaufvertrag über ein Reihenendhaus geschlossen.
Baubeginn sollte August 2009 sein, garantierter Einzug 31.03.2010. Der Baubeginn wurde immer wieder verschoben, auch eine Fristsetzung durch den Anwalt zeigte keine Wirkung. Nach verstreichen der Frist sind wir vor kurzem vom Kaufvertrag zurückgetreten. Laut Kaufvertrag haftet der Bauträger bei nicht Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten für alle entstandenen Kosten (inzwischen ca € 16.000,-). Über diese Kosten wurde der Bauträger auch schon per Anwalt informiert, leider zahlt dieser trotz wiederholter Aufforderung nicht und der nächste Schritt wäre nun vor Gericht zu gehen. Genau davor schrecken wir jedoch noch zurück, da wir nicht noch zusätzlich auf den Gerichtskosten sitzen bleiben wollen, falls der Bauträger Insolvenz anmeldet. Da wir gezwungen sind uns nun ein anderes Objekt zu suchen benötigen wir jeden Cent vom Bauträger zurück, und so komme ich zu unserem Anliegen.
Gibt es im Vorfeld die Möglichkeit zu prüfen, ob der Bauträger vor der Insolvenz steht bzw wie hoch die Chancen sind Forderungen bei diesem einzutreiben?
Kann man in diesem Fall evtl auch Prozesskostenhilfe beantragen?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
MfG
a) welche Rechtsform hat der Bauträger?
b) hat sich der Bauträger gar nicht geäußert?
Gruß
INTI
Guten Abend
und danke für die Anfrage.
Grundsätzlich sollten Sie versuchen, da Sie ja weiterhin vorhaben zu bauen, sich einer Schutzgemeinschaft für Bauherren anzuschließen. Dort gibt es dann für die Zukunft Gutachter, Rechtsanwälte usw., die Sie für die Zukunft unterstützen werden.
Sie können über die Internetplattform https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ sich mit Eingabe der Ihnen bekannten Informationen (Firmenname, Name der Geschäftsführer, Inhabernamen) über den aktuellen Stand in Bezug auf eine Insolvenz Informationen beschaffen. Parallel dazu würde ich mir Informationen über die Creditreform, Wirtschaftsauskunft.de über die Firma einholen, sollte Ihnen hierzu etwas nicht ganz geheuer vorkommen, dann werden Sie nicht umhinkommen Ihre Recht anderweitig wahr zu nehmen. Versuchen Sie doch mal Ihre Kosten über eine Mahnbescheid beim Amtsgericht geltend zu machen. Spätestens dann werden Sie ja sehen, wie die Firma reagiert. Das ist auf die Höhe Ihrer aktuellen Forderungen noch die kostengünstigste Variante. Vorher sollten Sie jedoch diesen Weg mit Ihrem Anwalt besprechen, der Sie bis dato bereits tatkräftig unterstützt hat. Sind Sie gehalten den Gerichtweg zu bestreiten, dann können Sie sehr wohl mit Ihrem Anwalt über eine Prozesskostenhilfe sprechen. Ihr Anwalt wird Ihnen vorab sagen können, in wie weit Sie mit Ihrem Einkommen und monatlichen Belastungen eine Chance auf Prozesskostenhilfe haben.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo! zu a)Bei dem Bauträger handelt es sich leider nur um eine GmbH. zu b) etwas schwierig, der Bauträger scheint auf Zeit zu spielen. Der Baubeginn wurde angeblich immer wieder verschoben, da ein Investor abgesprungen war und ein neuer gesucht werden musste. Dann hieß es, es würden neue Verträge mit dem neuen Investor geschlossen werden und alle entstandenen Kosten würden von diesem bezahlt werden. Davon mal abgesehen, dass unsere Forderungen gegenüber Bauträger A sind haben wir nie etwas von einem neuen Teilhaber oder dergleichen gehört. Auf Anfragen, sowohl durch uns als auch durch unseren Anwalt, wird nich mehr reagiert. Die letzte Email kam vor einer Woche mit der Aussage, es könne im Moment nichts gezahlt werden, da noch nicht alle Absprachen durch wären. Interessanterweise habe ich inzwischen genau das gleiche Grundstück im Zusammenhang mit einem Einzelfamilienhaus angeboten bekommen auf dem unser Reihenendhaus hätte entstehen sollen…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo und vielen Dank für die Antwort! Ich werde mal meinen Anwalt anschreiben und nach dem Amtsgericht Mahnbescheid fragen. Wundert mich nur, dass dies durch ihn noch nicht vorgeschlagen wurde…sehr schade.
Lohnt es sich evtl auch Recherchen durch Detekteien durchführen zu lassen? Nur weil heute nichts bei den Insolvenzbekanntmachungen steht, heißt das ja nicht, dass der Bauträger mit Eingang der Klage von 16.000,- nicht einfach Insolvenz anmeldet…oder?
Guten Abend
Danke für die Antwort.
Grundsätzlich können Sie alles unternehmen, was Ihre Interessen vertritt und wahrt. Es ist jedoch auch in Ihrem Fall eine Kostenfrage.
Daher ist die günstigste Variante Auskunft über die Creditreform und die Wirtschaftsauskunft.
Sie werden nicht umhinkommen jeden Tag von Montag bis Freitag jede Woche bei der Insolvenzauskunft nachzusehen, bis Ihnen detaillierte Informationen hierzu vorliegen.
Der Mahnbescheid wahrt Ihre Forderungen als erstes über den normalen Weg und natürlich auch während eines Insolvenzverfahrens. Mit dem Mahnbescheid geben Sie nochmals klar zum Ausdruck, dass Sie die Verfolgung Ihrer Kosten ernst meinen. Sollte die Firma nicht auf den Mahnbescheid reagieren, dann können Sie einen Vollstreckungsbescheid erlassen, wird darauf auch wieder nicht reagiert, dann können Sie mit Beauftragung eines Gerichtsvollziehers die Schulden dann sofort beitreiben, ohne Gericht.
Sollte während der Laufphase des Mahn – oder Vollstreckungsbescheides der Bauträger Insolvenz anmelden, dann wahren sie somit Ihre Forderungen auch während eines Insolvenzverfahrens.
Eine Detektei oder eine Inkassobüro können Sie natürlich auch beauftragen, jedoch sollten Sie sich hier im klaren sein, dass Sie nicht die volle Summe bekommen, denn diese Firmen wickeln nach Erfolg und entsprechenden Erfolgshonoraren ab, die können bei der falschen Firma schnell mal 50 % der Forderungssumme ausmachen. Auch muß Ihnen klar sein, kein Erfolg trotzdem Kosten.
Wir hoffen wir konnten weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Damen und Herren,
es sollte nicht die Aufgabe eines Ermittlers sein über die weitere Vorgehensweise Auskunft zu erteilen. Wir können Ihr Leid und Ihr Ärgernis gut verstehen, doch Ihr Anwalt ist der richtige Ansprechpartner für diese Fragen und letztendlich kostet Ihre Entscheidung Ihr eigenes Geld.
Grundsätzlich dürfen wir Sie nicht rechtlich beraten!
Mit der bitte um Verständnis wünschen wir Ihnen dennoch den gewünschten Erfolg
Mit freundlichen Grüßen
Michael L. Bayer
Hallo,
leider werden nur Verfahren veröffentlicht, bei denen das zuständige Insolvenzgericht das Vorverfahren eröffnet hat
( www.insolvenzbekanntmachungen.de )
Soweit der Bauträger ggf. noch dabei ist, das Insolvenzverfahren zu eröffnen, erfährt man davon nichts. Ist der Bauträger eine GmbH, besteht eine Verpflichtung, bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz zu beantragen.
Dass kann auch ein Gläubiger des Unternehmens beantragen, wenn er nach Fristsetzung kein Geld erhält - die Androhung ist manchmal ein Druckmittel… manchmal. Leider kostet das dem Gläubiger auch Geld, da er die Verfahrenskosten trägt und nicht immer auch im Verfahren diese Kosten wieder bekommt.
Der nächste Schritt wäre übrigens nicht vor Gericht zu gehen, sondern mit dem Anwalt besprechen, ob jetzt ein Mahnbescheid sinnvoll ist. Erst wenn der Bauträger diesem Mahnbescheid widerspricht, geht es vor Gericht. Widerspricht er nicht, kann die Forderung vollstreckt werden.
Grüße
Beim örtlichen Insolvenzgericht nachfragen und wenn er Insolvenz angemeldet hat ,beim dem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter die Ansprüche geltend machen.
Prozesskostenhilfe kann ich mir nicht vorstellen.(Anwalt fragen)
gruß
Jörg
Hallo, gerne würde ich hier weiterhelfen, kann aber zu diesem Thema leider überhaupt nichts sagen, da ich mehr Experte für Sicherheits- und Ortungstechnik bin.
Mfg
Security1
Hallo,
als Empfehlung würde ich auf jeden Fall vor Gericht gehen. Die Befürchtung einer gegnerischen Insolvenz mag gegeben sein, ob der Bauträger diesen schritt jedoch geht, steht auf einem anderen blatt. Er würde sich u.U. der Vorspielung einer Insolvenz oder der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Denn so „plötzlich“ wäre dies doch verdächtig. Über die Creditreform ist seine Bonität (eigenkapital, score, etc) schnell abzufragen. Dies müßte eine eventuelle Sicherheit geben, ob der Bauträger schon jetzt pleite ist.
beste grüße
zu deinen fragen solltest du am besten einen anwalt kontaktieren! ich kann da nicht helfen
Vielen Dank an alle für die guten Ratschläge, ich werde mich bezüglich des Mahnbescheides informieren.
Hallo,
das Erste was mir dazu einfällt…auch mit Anwalt haben Sie wenig Chancen, das Geld schnellstmöglichst zurück zu bekommen.
So wie Sie Ihren Fall schildern, wird der Bauherr es aussitzen und sich ein dickes Fell wachsen lassen und warscheinlich hinterher noch besser da stehen als Sie.
Natürlich können Sie bevor Sie ein Gerichtsverfahren anstreben, über das Amtsgericht prüfen lassen ob ein Insolvenzverfahren vorliegt bzw. über die Schufa, denn ohne die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann eine Insolvenz nicht durchgeführt werden.
Nur ob das alles eine Garantie ist, um das Geld durch ein Gerichtsverfahren zurück zu bekommen, glaube ich nicht. Denn die Anwalts- und Gerichtskosten sind nicht unerheblich und darüber müßte Ihr Anwalt sie aufgeklärt haben. Zumindest zeigt jeder gute Anwalt die Risiken und Erfolgsaussichten auf.
Ich drücke Ihnen für Ihr Vorhaben die Daumen.
Viele Grüße
Y.Dosse