Hallo,
bin gerade frisch arbeitslos gemeldet und möchte mich selbständig machen, da diverse Kunden mich hierzu aufgefordert haben. Ich weiß, dass man 14,9 Std. trotz Arbeitslosengeld dazu arbeiten darf, auch wenn einem der Gewinn abgezogen wird. Meine Frage: Kann ich ein Nebengewerbe gründen, also 14,9 Std. in der geleichen Branche arbeiten, und dann in etwa 3 Monaten auf Hauptgewerbe umsteigen und dann erst den Gründungszuschuss beantragen? Oder geht mir dann der Anspruch auf Gründungszuschuss verloren? Bzw. muss ich mich quasi noch „bewerben“, da arbeitslos, obwohl ich im Aufbau der eigentlichen Selbständigkeit bin? Möchte den Gründungszuschuss jetzt noch nicht so gerne aufbrauchen, da am Anfang der zeitliche Umfang eines Nebengewerbes ausreicht. Habe leider so einen alten Besen als Vermittler beim Arbeitsamt erwischt und habe von der keine Tipps zu erwarten.
Besten Dank!