Vor Gründungszuschuss Nebengewerbe anmelden?

Hallo,

bin gerade frisch arbeitslos gemeldet und möchte mich selbständig machen, da diverse Kunden mich hierzu aufgefordert haben. Ich weiß, dass man 14,9 Std. trotz Arbeitslosengeld dazu arbeiten darf, auch wenn einem der Gewinn abgezogen wird. Meine Frage: Kann ich ein Nebengewerbe gründen, also 14,9 Std. in der geleichen Branche arbeiten, und dann in etwa 3 Monaten auf Hauptgewerbe umsteigen und dann erst den Gründungszuschuss beantragen? Oder geht mir dann der Anspruch auf Gründungszuschuss verloren? Bzw. muss ich mich quasi noch „bewerben“, da arbeitslos, obwohl ich im Aufbau der eigentlichen Selbständigkeit bin? Möchte den Gründungszuschuss jetzt noch nicht so gerne aufbrauchen, da am Anfang der zeitliche Umfang eines Nebengewerbes ausreicht. Habe leider so einen alten Besen als Vermittler beim Arbeitsamt erwischt und habe von der keine Tipps zu erwarten.

Besten Dank!

Ich will es mal so formulieren, wie willst du denn die 14,9 Stunden arbeiten ohne ein Gewerbe anzumelden? Wenn du 14,9 Stunden nebenbei als Angesteller arbeitets tust du das ja auch offiziell. Also solltest du das auch mit der nebenberuflichen Selbständigkeit tun, sprich Gewerbe anmelden (sofern notwendig) und Steuernummer beantragen.

Du solltest dich mal erkundigen, welcher „Gewinn“ abgezogen wird. Erbrachte Leistung abzüglich Kosten oder Einnahmen abzüglich Kosten … Das sind nämlich zwei unterschiedliche paar Schuhe …

Den Gründungszuschuss kannst du nur beantragen, wenn du dich „hauptberuflich“ selbständig machst. Spricht dann müsstest du entsprechend das Gewerbe ummelden bzw. dem Arbeitsamt dies mitteilen.

Ob dich dein Freund beim Arbeitsamt in dieser „Phase“ noch auffordern darf dich zu bewerben weiß ich nicht. Da könnten Ermessensspielräume gegeben sein. Ist der Kontakt wohlwollend bis neutral haben die meist nichts dagegen, wenn man sich vielleicht zwei, drei Monate auf die hauptberufliche Selbständigkeit vorbereitet und währenddessen noch Alo-Geld bezieht. Muss aber nicht so sein.

Wichtig ist nur, dass du dir den Antrag auf Grüzuschuss vor der Ummeldung auf hauptberuflich ausdrucken lässt. In der Regel gilt der Tag des Ausdrucks als Antragstellung. Tust du dies nicht ist der Zuschuss in der Regel weg.

Hi,
das Gespenst eines Nebengewerbes geistert immer noch durch die Welt, das ist nur ein Häkchen auf der Gewerbeanmeldung, das rein statistischen Zwecken dient.
Bei dem Finanzamt gibt es keine Nebengewerbe.

Ich habe selbst in 2009 eine Gründungszuschuss bewilligt bekommen, das war ein wahnsinniger bürokratischer Aufwand, für letztendlich 2000 Euro Kredit und theoretisch die gleiche Summe Zuschuss.
Beginnend bei Steuerberaterstellundnahme, Geschäftsplan, Prognosen e.t.c. Ich würde es Heute nicht mehr machen.
Wenn Du Kundenpotential hast würde ich an deiner Stelle ein Gewerbe anmelden, der Arbeitsagentur dies melden, die Buchhaltung transparent darstellen und die Erlöse von deinem Arbeitslosengeld abziehen lassen. Sobald sich das Konzept trägt, schnellstens weg von der Arbeitsagentur, aber das ist meine persönliche Meinung.

In welchem Bereich möchtest Du dich denn selbständig machen?
Dir alles Gute
Bernd

Ich versteh nicht ganz warum du jetzt nicht das Hauptgewerbe startest und dir die ganze An- und Ummelderei ersparst - Dazu ist doch der Gründungszuschuss da um dich zu unterstützen in der ersten Zeit.

Gerade die Arbeitsagentur vergibt doch auch einen Gründungszuschuss wenn man sich selbständig machen will.
Schau einfach mal selbst auf der Website der Agentur für Arbeit nach und lass dich von deiner Ansprechperson weitervermitteln.
grusse markusKi

Hallo liebes Kinderglück,

naja das klingt ja alles schon sehr vielversprechend. Da macht sich doch gerade die richtige Selbstständig. Wer schon so gut vorinformiert ist, dem kann ja nichts mehr passieren.

Mein Wissenstand:

Das was Sie jetzt aus dem „Nebengewerbe“ an Gewinn erzielen, wird nachher von der Förderung abgezogen.
Ganz verloren gehen kann der Zuschuss nicht.

Wenn es machbar ist, würde ich jetzt zwar Nebenjob machen, aber keine Gewinne erzielen. Ist in der Anfangsphase ja ohnehin weniger zu erwarten, weil da ja die Investitionen besonders hoch sind.

Zu Schwierigkeiten in der Bearbeitung führt das schon, weil ja vorher schon eine Gewerbeanmeldung vorliegt.

Am besten geht das mit einer kleinen „Ampassung“. Einfach jetzt ein „ähnliches“ Gewerbe anmelden. Und für die Antragstellung bei der Arbeitsagentur (die verlangen nämlich eine „aktuelle“ Anmeldung für die Zukunft)die „richtige“ Gewerbeanmeldung vorlegen.

Eine Gewerbeanmeldung kostet 15 EUR (Bayern)

Aus diesem kleinen Nebengewerbe erzielt man dann kaum Gewinn, aber 15 STundengrenze beachten.

Und nun los und viel Erfolg.

Hallo,

Sie können erst in 3 Monaten auf Haupterwerb umstellen und dann denn Zuschuss beantragen.

Kommen Sie aus NRW? Gerne helfen wir Ihnen dann auch bei allen anderen Dingen für einen erfolgreichen Starts.

Herzliche Grüße
NRW-Gründercoaching.de!

Hallo,

als sinnvoll würde ich es betrachten das gewereb gelich voll anzumelden, dann musst dich nicht weiter bewerben und kannst dich ganz duarauf konzentrieren. Denn es ist sehr sehr viel Arbeit , wenn man ein richtiges Gewerbe betreiben möchte.
Ich glaube, dass du sonst eventuell auch nicht den vollen Zuschuss bekommst.Probleme gibts dann auch meist mit der Krankenkasse , also wegen der Beitragshöhe die dich trotzdem für die Midestgrenze einstufen _ sprich ca- 300-400 Euro im Monat.
Wenn du dich also sowieso selbstständig machen willst dann würde ich es gleich tun.

bin gerade frisch arbeitslos gemeldet und möchte mich
selbständig machen, da diverse Kunden mich hierzu aufgefordert
haben. Ich weiß, dass man 14,9 Std. trotz Arbeitslosengeld
dazu arbeiten darf, auch wenn einem der Gewinn abgezogen wird.
Meine Frage: Kann ich ein Nebengewerbe gründen, also 14,9 Std.
in der geleichen Branche arbeiten, und dann in etwa 3 Monaten
auf Hauptgewerbe umsteigen und dann erst den Gründungszuschuss
beantragen? Oder geht mir dann der Anspruch auf
Gründungszuschuss verloren? Bzw. muss ich mich quasi noch
„bewerben“, da arbeitslos, obwohl ich im Aufbau der
eigentlichen Selbständigkeit bin? Möchte den Gründungszuschuss
jetzt noch nicht so gerne aufbrauchen, da am Anfang der
zeitliche Umfang eines Nebengewerbes ausreicht. Habe leider so
einen alten Besen als Vermittler beim Arbeitsamt erwischt und
habe von der keine Tipps zu erwarten.

Besten Dank!

Hallo,

vielen Dank für die 'Antwort. Habe jetzt folgendes Merkblatt im Internet gefunden, dass meine Frage auch genau trifft:

Nebenbei Selbstständig: Was erlaubt ALG I?
Während der Arbeitslosigkeit ist es erlaubt, nebenbei
selbstständig zu arbeiten, wenn die Aufgaben weniger als 15Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen (rechnen Sie Vor- und Nacharbeitszeit ein!). Für alle Tätigkeiten gilt: Exakt 15 Stunden sind bereits zuviel.
Sie müssen die Arbeitsagentur vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und Ihre Einkünfte und Ausgaben offen legen. Das Nebeneinkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet,
wenn das Nettoeinkommen (nach Abzug der Steuern und
Betriebskosten) höher als 165 Euro ist.
ALG I-Empfänger bleiben über die Arbeitsagentur kranken- und sozialversichert, müssen aber – wie andere Selbstständige auch – ihr Gewerbe anmelden und Steuern zahlen. ACHTUNG! Wer
schon während der Arbeitslosigkeit gründet, kann in den
meisten Fällen, wenn er in die Vollerwerbstätigkeit
wechselt, keinen Gründungszuschuss mehr bekommen.
Für den Erhalt dieses Zuschusses muss zum Zeitpunkt des
Wechsels ein Anspruch auf ALG I von mindestens weiteren 90 Tagen nachgewiesen werden.

Wie so darf man erst in 3 Monaten das Hauptgewerbe anmelden? Wo finde ich das?
Meine Sorge ist dabei, dass ab 2011 eine Gesetzesänderung den Gründungszuschuss nur noch als eine Ermessensleistung festlegt. Was ist eine Ermessensleistung? Die Vermittlerin hätte genug Angebote für mich, werde ich dann deshalb nicht mehr gefördert?

Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

LG

Hallo,

bevor du dich selbstständig machst, mußt du den Gründungszuschuss beantragen - das dauert dann auch ein ganz schönes Stück bis der durch die Genehmigungsphasen durch ist. Ich kenn mich aber bei ALG 1 nicht so genau aus. Soweit ich das weiß ist es so wie ich es dir gerade geschrieben habe. Es sind dann auch noch diverse Anträge auszufüllen - und das kann dauern? Wenn du mit deiner AV nicht einverstanden bist, kannst du eine andere AV verlangen oder mache einen Termin beim Fallmanager - das ist der Vorgesetzte der AV und der soll dir befhilflich sein.

Viel Glück
gold-marie

Rufen Sie am besten einfach mal durch: www.nrw-gruendercoaching.de

Hallo unbekannt

ja es ist zulässig dass Sie zunächst nebenberuflich gründen, und nach einer gewissen Einarbeitungsphase auf Hauptberuf umschwenken, ohne Ihren Anspruch auf gründungszuschuß zu verlieren. Sie müssen aber immer darauf achten, dass Sie noch mindestens 90 tage Rest ALG Anspruch bei hauptverufl. Existenzgründung haben.
Dennoch kann aber auch das AA Sie in der zwischenzeit vermitteln, hab ich aber in der Praxis bei einem zeitlichen Rahmen von 3 Monaten noch nicht erlebt, weil das eigentlich ganz normal ist um sich ordentlich auf die Existenzgründung vorzubreiten.
Weitere nützlich Infos auch unter www.kreuzer-michael.de

Schöne Grüße aus dem Maintal
Kreuzer Michael

Hallo Herr Kreuzer,

vielen Dank für die Antwort. Muss die Gründung für 14,9 Std. eine Kleingründung sein, oder ganz normal als Personenges. bei der Handwerkskammer (Meisterbetrieb). Gibt es da bei der Umstellung mit der Arbeitsagentur keine Probleme, weil sie eine Neugründung sehen wollen? Ich stelle ja nichts um, nur bei der Arbeitsagentur auf Vollzeit.
Alternativ: Kann man bei einer Kleingründung trotzdem die Umsatzsteuer freiwillig ausweisen und erhält eine Ust-Nr.? Will nicht als Hobby-Jobber auftreten.

Vielen Dank für Infos im Voraus.

LG

Ja es muss eine kleingründung ( nebenberuflich ) sein, die dann später in eine hauptberufliche beim Gewerbeamt umgemeldet wird.
Auch Kleingewerbetreibende können zur Umsatzsteuer optieren.
Die unter 15 Stunden regelung muss eingehalten werden, weshalb Sie zwangsläufig Hobby Jobber sind. Wenn Sie das nicht wollen, dann bitte auch mit allen Konsequenzen Hauptberuflich gründen.

Schöne grüße aus dem maintal

Kreuzer michael

Hallo!
Leider kann ich dir auf deine Frage nicht antworten.
Alles Gute. Flo.

Guten Tag.
Tut mir Leid, mit Gründungszuschuss habe ich nichts zu tun, aber sollten Sie keine anständige Antwort von den anderen Mitgliedern hier erhalten, so könnte ich mich in das Thema einlesen.

Guten Tag.
Tut mir Leid, mit Gründungszuschuss habe ich nichts zu tun,
aber sollten Sie keine anständige Antwort von den anderen
Mitgliedern hier erhalten, so könnte ich mich in das Thema
einlesen.

Hallo,
das ist super nett, aber mir wurde schon gut geholfen. Vielen Dank!

Hallo,

danke für deine Anfrage, die ich dir leider nicht beantworten kann. Es gibt in jeder Kommune Beratungsstellen zum Thema „selbständige Erwerbstätigkeit“. Da würde ich mal anfragen und mich weitervermitteln lassen.
Viel Erfolg, du schaffst das.
Alles Gute
Ute