Vor in kraft treten der Vertraglichen Leistung kündigen?

Hallo zusammen,

Kann man von einem Vertrag zurücktreten bevor die Vertragliche Leistung erbracht wurde?
Wenn man einen Internet/Telefon Vertrag geschlossen hat, und dieses noch nicht von dem Anbieter freigeschalten/installiert/eingebaut wurde, kann man dann noch frühzeitig zurücktretetn? Bzw. beginnt der vertrag erst mit der erbrachten Leistung?

Vielen Dank im vorraus für die Hilfe!

Hallo,

Kann man von einem Vertrag zurücktreten bevor die Vertragliche
Leistung erbracht wurde?

Nein, nur in besonderen Fällen (Fernabsatzgesetz).

Wenn man einen Internet/Telefon Vertrag geschlossen hat, und dieses noch nicht von dem Anbieter :freigeschalten/installiert/eingebaut wurde, kann man dann noch frühzeitig zurücktretetn?

Nein.

Bzw. beginnt der vertrag erst mit der erbrachten Leistung?

Nein, er beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Vertrag festgelegt wurde (meistens bei Unterschrift).

Gruß

Nordlicht

Hallo,
sorry, hast mich wohl falsch angeklickt, bin Ingenieur u kein Jurist.
Gruß
Martin