Vor Jahresende aus Wohngemeinschaft ausgezogen

Hallo,

ich wollte mich mal erkundigen wie es mit den Nebenkosten so aussieht.
Ich habe bis zum 30.11. in einer 3er WG gewohnt.
Ich und eine meiner Mitbewohner waren Hauptmieter. Sie haben sich jetzt eine neue Mitbewohnerin gesucht und mit dem Vermieter ab 1.12. einen neuen Mietvertrag gemacht.
Jetzt möchte ich gerne wissen, ob der Vermieter verpflichtet ist, nun schon eine Nebenkostenabrechnung bis zum 30.11. zu machen. Letztes Jahr kam die Nebenkostenabrechnung erst im März, d.h. müsste er für mich jetzt eine Abrechnung von März bis Ende Nov machen?
Ich könnte zwar auch bis März warten und dann die evtl. Nachzahlung auf meine 9 Monate, die ich dort gewohnt habe, ausrechen, allerdings hätte ich ja dann die kompletten Wintermonate mitdrinnen und würde deren Heizkosten mitbezahlen.
Es wäre super, wenn jemand weiß, wie die Rechtslage ist, ob der Vermieter verpflichtet ist, eine gesonderte Abrechnung bis zum 30.11. zu machen.

Vielen Dank im Voraus,

Niki

Hallo Niki

Dein Vermieter muss auf jeden Fall die Zähler per Ende November ablesen (sofern es bei Euch welche hat) und Dir dann anteilig den Teil zwischen März und November in Rechnung stellen. Wann er die Rechnung stellt, ist allerdings ihm überlassen: Er kann damit bis März 2010 warten, darf Dir aber sicher nur bis Ende November 2009 Nebenkosten verrechnen.

Unser Vermieter verrechnet jeweils von 1. Januar bis 12. Dezember die NK (Zählerablesung anfangs Januar). Die Abrechnung kriegen wir aber meist auch erst im März. Würde jemand bei uns am 30.11. ausziehen, so würden wir entsprechend 11/12 des Betrages berechnen.

Herzliche Grüsse aus der Schweiz
Jürg

Hallo!

Leider kann ich Dir hier als Nicht-Jurist auch nichts wirklich konkretes sagen.
Am besten ist, Du wendest Dich an die Mietervereinigung, wobei ich fürchte, dass Du dort Mitglied werden musst, bevor Du eine Beratung bekommen kannst. Weiters geht eine Mitgliedschaft immer nur für das Jahr, also würde ich bis Jänner warten, dann die 45€ zahlen und dann einen Termin vereinbaren.

Mein Juristischer Alltags-Riecher sagt mir aber, dass Du bei Kündigung und nach Rückgabe der Wohnung sehr wohl eine endgültige Abrechnung von der Hausverwaltung bekommen müsstest. Also am besten auch mit denen alles besprechen. Dies sollte aber die ehem. Hauptmieterin selbst übernehmen.

Hoffe das hilft?!

LG