Vor Kaufvertrag wird Anzahlung verlangt

Hallo,

habe ein Haus gefunden, das ich kaufen möchte. Nun möchte die Eigentümerin eine Anzahlung von 20000 Euro haben. 1000 habe ich ihr schon in bar gegeben, den Rest soll ich überweisen. Allerdings haben wir nur ein Schriftstück aufgesetzt wo drin steht, das mein Partner und ich das Haus, Adresse von …, für…Euro kaufen. Wir haben aber noch kein Kaufvertrag für das Haus. Wie können wir uns verhalten. Da das Haus sehr günstig ist, sagt sie uns auch immer wieder das sie es auch noch an andere verkaufen könnte, es sind genug anfragen. Wie würdet ihr euch verhalten?

K.

moin moin,
zuersteinmal frage ich mich, warum die gute das Haus denn nicht schon längst verkauft hat, wenn es denn so viele Interessenten gibt.
Was diese Art der Anzahlerei angeht, finde ich das ganze höchst suspekt. Entweder ihr kauft es und dann bitteschön gleich mit notariellem Vertrag und die Dame bekommt dann ihr Geld oder eben nicht.
Euer „Vorvertrag“ bringt euch nämlich gar nichts. Eine Immobilie kann nur mit Notarvertrag gekauft werden, alles andere ist nichtig.
Ich würde ihr auf keinen Fall den Rest einfach so überweisen, das wäre ja noch schöner.
Warum geht Ihr nicht schnellstmöglich zum Notar und macht alles dingfest???
Ich bin immer wieder entsetzt, wie blauäugig Menschen an so einen Kauf herangehen. Beim Kauf eines Autos oder eines Fernsehers wird immer alles ewig von allen Seiten beleuchtet, bei einem Haus springen alle immer voll hinein, ohne zu wissen, was da überhaupt abgeht.
Warum ist denn das Haus überhaupt so günstig, bzw. was heißt günstig?
Habt Ihr mal einen Fachmann zu Rate gezogen? Habt Ihr ein oder mehrere Vergleichsobjekte?
Ich habe immer wieder Kunden, die sich auch über so etwas keine Gedanken gemacht haben, bzw. keinen Bedarf in fachmännischer Beratung sehen, weil die paar hundert Euro dafür ja viel zu teuer sind und man ja auch genug „Fachleute“ im Bekanntenkreis hat. Später sind Zig-tausend € in den Sand gesetzt und das Geheule ist groß.
Ich weiß nicht, wo Ihr wohnt, aber bei Interesse könnt Ihr ja mal einen Blick auf meine Site werfen oder mich auf jeden Fall mal kontaktieren.
www.immo-x-pert.de
Gruß, Frank Scholtysek

Vielleicht will sie ihr Haus auch noch an andere verkaufen und von jedem eine „Anzahlung“ holen.
FINGER WEG VON DIESEN ANGEBOTEN!
Haben Sie schon den Nachweis, dass es auch die Eigentümerin ist, mit der Sie verhandeln?

Es gibt nur einen Weg:
Kauf über einen notariellen Kaufvertrag,
Zahlung nach Sicherung auf das Objekt und Mitteilung des Notars.
Gruss
Friedrich Pausch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

„Herr schmeiß Hirn“, wie mein lieber Mitzivi damals immer so schön sagte. Sorry für die deutliche Ausdrucksweise, aber es zurückhaltender zu formulieren nützt nichts, und so werden Dir hoffentlich die Augen geöffnet.

Ein Immobilienerwerb ist kein Brötchenkauf. Dass kann/sollte Otto-Normalverbraucher nicht ohne fachliche Beratung (und zwar in mehrererlei Hinsicht) machen. Da braucht es bzgl. der technischen Beschaffenheit und des Preises einen Baufachmann und bzgl. der vertraglichen Gestaltung einen Anwalt/Notar. Die eigentliche Abwicklung muss in Deutschland ohnehin zwangsweise über einen Notar erfolgen. Und das aus gutem Grund, denn der private Immobilienerwerb ist traditionell dass größe Geschäft im Leben und birgt aufgrund der üblicherweise langen Nachwirkzeit (Finanzierung, „Haus für das Leben“) und „Einmaligkeit“ besondere Risiken. Schließlich geht es hier um Beträge die man nicht mal eben wieder kurzfristig einspielt, wenn etwas daneben geht und sind die Rahmenbedingungen höchst komplex.

Um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Beim privaten Immobilienerwerb geht es in einer Vielzahl der Fälle um die wirtschaftliche Existenz!

Und wer dabei dann das Geld für fachliche Beratung spart, kann genau so gut auch Russisches Roulette mit fünf Kugeln spielen (und wer meint, das Geld für eine anständige Beratung nicht zu haben, hat es erst recht nicht für eine billige Bruchbude, in der einen die Reparaturaufwände schnell in den Ruin treiben, und sollte dann von dem ganzen Thema Abstand nehmen).

Was jetzt wichtig ist: Gibt es wenigstens eine Quittung? Liegt ein aktueller Grundbuchauszug vor, aus dem die Verkäuferin als Eigentümerin hervorgeht. Gibt es schon einen notariellen Vertragsentwurf bzw. Beurkundungstermin?

Ganz klare Ansage: Ohne notariellen Vertrag und sauberen aktuellen GB-Auszug werden keine weiteren Anzahlungen geleistet! Will die Verkäuferin die Sache dann scheitern lassen, laß sie scheitern und verlange die bisherige Anzahlung zurück (hoffentlich gibt es eine Quittung und ist das Geld noch nicht ausgegeben). Im Zweifelsfall schieß das gezahlte Geld in den Wind und sieh es als Lehrgeld an! Lass Dich nicht aus Angst vor dem Verlust der bisherigen Anzahlung noch tiefer in den Mist reinreißen, als Du ohnehin schon drin steckst.

Noch hast Du außerdem die Chance die Bude von einem Baufachmann begutachten zu lassen, nutze sie! Vorteil der aktuellen Situation für dich: Du kannst noch jederzeit zurück. Gibt der Fachmann zu Haus und Preis sein OK und kommt ein notarieller Vertragsentwurf, geh damit zum immobilienrechtlich spezialisierten Anwaltskollegen und lasse ihn prüfen. Notare sind zwar zur Neutralität verpflichtet, aber die Bandbreite zulässiger Vertragsgestaltungen ist breit und Du kannst Dir nicht vorstellen, was mir schon alles so an Unglaublichkeiten in solchen Fällen vorgelegt worden ist.

Ich habe schon genug an sich gesicherte Existenzen an miserablen Immobilienkäufen scheitern gesehen, sei nicht die nächste.

BTW: Ich mache relativ viel Beratung in diesem Bereich und habe daher sicherlich auch in Bezug auf die technischen Fragen gegenüber Otto-Normalverbraucher inzwischen einen deutlichen Vorsprung, weil ich oft genug selbst mit zu Besichtigungsterminen draußen bin und würde mich auch nicht gerade als handwerklich unbegabt bezeichnen. Trotzdem habe auch ich mir beim eigenen Immobilienerwerb damals mehrere Baufachleute bzgl. Wertermittlung und Bausubstanz, … hinzugezogen. Sollte das dann für reine Laien nicht noch mehr gelten?

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Meilo,

Gier frisst Hirn!

Auch ich möchte es drastisch ausdrücken!

Dieses ‚Angebot‘ stinkt gen Himmel!!!
Laß die Finger von so was.

Entweder die Verkäuferin läßt sich auf den üblichen, vorgeschriebenen und zudem einzig möglichen Weg ein, oder sie hat übles mit Dir vor.

Immobiliengeschäfte bedürfen zwangsweise der notariellen Form, anders geht es nicht.

Und selbst wenn die Dame euch nicht direkt ums Geld bringen will kann folgendes passieren.

Nominaler Kaufpreis 120.000 €
Ihr habt aber 140.000 gezahlt.
Ihr stellt Mängel fest und reklamiert.
Die Verkäuferin argumentiert ‚Für ein Haus von 120.000 € ist das doch in Ordnung‘ - Was dann?

Nenene. Laßt euch nicht auf solche Sachen ein. Zudem wär es die erste Verkäuferin (genauso Verkäufer) der nicht mindestens ein dutzend weitere Interessenten an der Hand hat.

Gandalf

P.S.
Natürlich gehören zum Besichtigungstermin Menschen mit Sachkenntniss dazu

Hallo Leute,

danke für die ehrlichen Antworten, aber es hat sich doch noch alles zum guten entwickelt. Am Montag haben wir den Anwaltstermin bezügl. des Vorvertrages und bis dahin werden wir die Frau hinhalten. Auch der Anwalt hat uns von der Zahlung abgeraten.

Das Haus ist o.k. Dach, Heizung neu , großes Grundstück und keine Maklerprovision, Top Lage etc. wird verkauft weil der Mann letztes Jahr verstorben ist. Die Frau ist schon inOrdnung hat nur Angst, das sie das Geld nicht bekommt, weil sie schon neue Möbel bestellt hat und eine ETW Wohnung gekauft hat.

Ich hoffe bis Montag ruft sie nicht wieder an, nach dem Anwaltstermin werden wir dann die Anzahlung leisten - ist im Vorvertrag mit aufgefühlt.

Vielen Dank euch allen

K.M.

Hallo Leute,

danke für die ehrlichen Antworten, aber es hat sich doch noch
alles zum guten entwickelt. Am Montag haben wir den
Anwaltstermin bezügl. des Vorvertrages und bis dahin werden
wir die Frau hinhalten. Auch der Anwalt hat uns von der
Zahlung abgeraten.

Was heißt „Anwalt“ und „Vorvertrag“? Wenn die Verkäuferin nur Bedenken hat, dass sie beim Verkauf den Kaufpreis nicht bekommt, kann man ja noch immer zum Termin der Vertragsunterzeichnung eine verbindliche Finanzierungszusage einer Bank oder Bausparkasse vorlegen, die die Verkäuferin überzeugen müßte.

Normalerweise gibt es keine Vorverträge in dieser Situation. Was soll diese Extraprozedur, verbunden mit Extrakosten?

Gruss
Friedrich Pausch

1 Like