Hallo,
„Herr schmeiß Hirn“, wie mein lieber Mitzivi damals immer so schön sagte. Sorry für die deutliche Ausdrucksweise, aber es zurückhaltender zu formulieren nützt nichts, und so werden Dir hoffentlich die Augen geöffnet.
Ein Immobilienerwerb ist kein Brötchenkauf. Dass kann/sollte Otto-Normalverbraucher nicht ohne fachliche Beratung (und zwar in mehrererlei Hinsicht) machen. Da braucht es bzgl. der technischen Beschaffenheit und des Preises einen Baufachmann und bzgl. der vertraglichen Gestaltung einen Anwalt/Notar. Die eigentliche Abwicklung muss in Deutschland ohnehin zwangsweise über einen Notar erfolgen. Und das aus gutem Grund, denn der private Immobilienerwerb ist traditionell dass größe Geschäft im Leben und birgt aufgrund der üblicherweise langen Nachwirkzeit (Finanzierung, „Haus für das Leben“) und „Einmaligkeit“ besondere Risiken. Schließlich geht es hier um Beträge die man nicht mal eben wieder kurzfristig einspielt, wenn etwas daneben geht und sind die Rahmenbedingungen höchst komplex.
Um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Beim privaten Immobilienerwerb geht es in einer Vielzahl der Fälle um die wirtschaftliche Existenz!
Und wer dabei dann das Geld für fachliche Beratung spart, kann genau so gut auch Russisches Roulette mit fünf Kugeln spielen (und wer meint, das Geld für eine anständige Beratung nicht zu haben, hat es erst recht nicht für eine billige Bruchbude, in der einen die Reparaturaufwände schnell in den Ruin treiben, und sollte dann von dem ganzen Thema Abstand nehmen).
Was jetzt wichtig ist: Gibt es wenigstens eine Quittung? Liegt ein aktueller Grundbuchauszug vor, aus dem die Verkäuferin als Eigentümerin hervorgeht. Gibt es schon einen notariellen Vertragsentwurf bzw. Beurkundungstermin?
Ganz klare Ansage: Ohne notariellen Vertrag und sauberen aktuellen GB-Auszug werden keine weiteren Anzahlungen geleistet! Will die Verkäuferin die Sache dann scheitern lassen, laß sie scheitern und verlange die bisherige Anzahlung zurück (hoffentlich gibt es eine Quittung und ist das Geld noch nicht ausgegeben). Im Zweifelsfall schieß das gezahlte Geld in den Wind und sieh es als Lehrgeld an! Lass Dich nicht aus Angst vor dem Verlust der bisherigen Anzahlung noch tiefer in den Mist reinreißen, als Du ohnehin schon drin steckst.
Noch hast Du außerdem die Chance die Bude von einem Baufachmann begutachten zu lassen, nutze sie! Vorteil der aktuellen Situation für dich: Du kannst noch jederzeit zurück. Gibt der Fachmann zu Haus und Preis sein OK und kommt ein notarieller Vertragsentwurf, geh damit zum immobilienrechtlich spezialisierten Anwaltskollegen und lasse ihn prüfen. Notare sind zwar zur Neutralität verpflichtet, aber die Bandbreite zulässiger Vertragsgestaltungen ist breit und Du kannst Dir nicht vorstellen, was mir schon alles so an Unglaublichkeiten in solchen Fällen vorgelegt worden ist.
Ich habe schon genug an sich gesicherte Existenzen an miserablen Immobilienkäufen scheitern gesehen, sei nicht die nächste.
BTW: Ich mache relativ viel Beratung in diesem Bereich und habe daher sicherlich auch in Bezug auf die technischen Fragen gegenüber Otto-Normalverbraucher inzwischen einen deutlichen Vorsprung, weil ich oft genug selbst mit zu Besichtigungsterminen draußen bin und würde mich auch nicht gerade als handwerklich unbegabt bezeichnen. Trotzdem habe auch ich mir beim eigenen Immobilienerwerb damals mehrere Baufachleute bzgl. Wertermittlung und Bausubstanz, … hinzugezogen. Sollte das dann für reine Laien nicht noch mehr gelten?
Gruß vom Wiz
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