Hallo Fachleute und Kenner.
Bei einem Arbeitnehmer (AN) droht demnächst der Bezug des Krankengeldes, weil er dann schon sechs Wochen lang arbeitsunfähig ist.
Hat der AN nach dem Ende der sechs Wochen immer ein Recht auf seinen Resturlaub?
Betriebliche Belange, so wie im Gesetz zitiert wird, können nicht im Wege stehen, da es ein größeres Unternehmen ist und beim AN die Erwerbsunfähigkeitsrente in absehbarer Zeit kommt.
Dann würde der AN nämlich nicht ins Krankengeld kommen.
Dieser Resturlaub setzt sich sogar noch zusammen von Urlaub aus 2011 (mit Einverständnis des Arbeitgebers) und natürlich die Tage noch für 2012.
Danke für Antworten.
MfG
Hans13