Vor Krankengeld alter+neuer Urlaubsanspruch?

Hallo Fachleute und Kenner.
Bei einem Arbeitnehmer (AN) droht demnächst der Bezug des Krankengeldes, weil er dann schon sechs Wochen lang arbeitsunfähig ist.

Hat der AN nach dem Ende der sechs Wochen immer ein Recht auf seinen Resturlaub?
Betriebliche Belange, so wie im Gesetz zitiert wird, können nicht im Wege stehen, da es ein größeres Unternehmen ist und beim AN die Erwerbsunfähigkeitsrente in absehbarer Zeit kommt.

Dann würde der AN nämlich nicht ins Krankengeld kommen.
Dieser Resturlaub setzt sich sogar noch zusammen von Urlaub aus 2011 (mit Einverständnis des Arbeitgebers) und natürlich die Tage noch für 2012.

Danke für Antworten.

MfG
Hans13

Hallo Fachleute und Kenner.

Hallo,

Bei einem Arbeitnehmer (AN) droht demnächst der Bezug des
Krankengeldes, weil er dann schon sechs Wochen lang
arbeitsunfähig ist.

Hat der AN nach dem Ende der sechs Wochen immer ein Recht auf
seinen Resturlaub?

Nein, bei bestehender AU besteht generell kein Anspruch darauf Urlaub zu nehmen.
Vorraussetzung für die Gewährung von Urlaub ist die „Erfüllbarkeit“ des Anspruches. Diese Erfüllbarkeit für den AG ist lt. ständiger Rechtsprechung des BAG nur gegeben, wenn der AN arbeitsfähig ist.

Betriebliche Belange, so wie im Gesetz zitiert wird, können
nicht im Wege stehen, da es ein größeres Unternehmen ist und
beim AN die Erwerbsunfähigkeitsrente in absehbarer Zeit kommt.

Das alles spielt bei der Ausgangsfrage keine Rolle.

Dann würde der AN nämlich nicht ins Krankengeld kommen.

Auch das spielt keine Rolle.
Kann der Urlaub nicht wegen endgültiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden, ist er abzugelten.
Eine befristete EW-Rente bedeutet idR keine endgültige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Danke für Antworten.

MfG

&Tschüß

Hans13

Wolfgang