Vor-/Nacherbe - Grundstück

  1. Darf ein nicht befreiter Vorerbe ein zum Nachlaß gehörendes (altes) Haus
    ohne Zustimmung des Nacherben vermieten?
  2. Hat der Nacherbe ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Hausmieter,
    um das Erbgrundstück zu einem angemessen (besseren) Wert verkaufen zu können?
    Ferner: Wie ist die Rechtslage, falls statt eines Verkaufs der Nacherbe oder
    ein Angehöriger des Nacherben das Haus nutzen möchte?

Hallo !

Der darf vermieten,selbst drin wohnen ,aber eben nicht selbst verkaufen,kein Grundschulden aufnehmen,nichts verschenken.

Aber der Nacherbe kann doch sowieso erst nach dem Tode des Vorerben(Normalfall) an das Haus heran.
Dann übernimmt er den Mietvertrag samt Mieter,wieso meint er,er könnte bereits zu Lebzeiten des nicht befreiten Vorerben an sein „späteres“ Erbe heran und darüber verfügen ?
Das ist doch durch das Testament und die Wahl des Vorerbe/Nacherbe Status gerade nicht gewollt !

MfG
duck313

Sorry, zur Klarstellung: Nacherbfall ist eingetreten, u. zwar durch Vertrag mit
dem noch lebendenden Vorerben zur Auflösung/Verwertung des Nachlasses (also nicht Todesfall des Vorerben). Der für das Haus bestehende Mietvertrag soll im Zuge der Verwertung auf jeden Fall beendet werden.
Wäre dazu für ergänzende Beantwortung meiner Fragen dankbar.