Hallo,
wie Du vielleicht schon den recht unterschiedlichen Vorpostings angesehen hast, gibt es „den Beamten“ nicht. Es handelt sich vielmehr um ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis, das anderen Regeln unterliegt als ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag.
Du musst zunächst einmal auseinanderhalten, ob Du ein klassischer Verwaltungsbeamter werden willst (ein Ausbildungsberuf), einen Beruf erlernen möchtest, der nur im Beamtenverhältnis möglich ist (Soldat, Polizist) oder schon einen bestimmten Beruf hast, der Dir ermöglicht, Beamter zu werden (Lehrer, Handwerker/Techniker im Bereich der Feuerwehr, Bau-/Vermessungsingenieur, Architekt, Jurist usw.).
Davon abhängig ist zB das maximale Alter des Eintritts.
Ganz grundsätzlich gelten für die Ernennung zum Beamten wesentlich strengere Voraussetzungen hinsichtlich Eignung und Befähigung als für die Einstellung von Angestellten in vergleichbaren Berufen.
Erlernst Du einen Beruf, der nahezu ausschliesslich als Beamter möglich ist, sind die Vor/Nachteile nahezu berufsspezifisch und haben kaum noch etwas mit der Verbeamtung zu tun (dass Soldaten und Polizei besser nicht streiken sollten, sollte logisch sein
).
Hast Du bereits einen bestimmten Beruf, ist es eine Abwägung Deiner persönlichen Interessen. In der Regel verdienst Du als verbeamteter Hochschulabsolvent weniger als in der Privatwirtschaft (besonders als Ingenieur und - guter - Jurist), aber in der Regel eher etwas mehr als ein Angestellter mit gleichem Studium. Das ist auch richtig so, weil Beamte ebend nunmal eine Staatsprüfung/Laufbahnbefähigung erwerben müssen, die Angestellte nicht machen. *Das* ist eine Zusatzqualifikation! (abgesehen davon, dass die Zugangsvoraussetzungen normalerweise ebenfalls höher sind).
Gekündigt werden kann man als Beamter auf Lebenszeit nicht, aber bei nahezu allen „Beamtenarten“ droht ab einer Verurteilung ab einem Jahr Haft (auch auf Bewährung) die Entlassung, natürlich auch bei größeren dienstlichen Verfehlungen.
Natürlich ist die Unkündbarkeit ein Vorteil. Der jedoch relativiert sich, wenn man nunmal damit rechnen muss, je nach Dienstherr munter drauflos versetzt zu werden oder nahezu keine Alternativen auf dem normalen Arbeitsmarkt hat, wenns einem mal nicht mehr gefällt.
Den Vorteil des zunächst höheren Nettogehalts wird man übrigens als Beamter ebenfalls sehr schnell wieder los, wenn man Kinder und eine Frau hat, die nicht gesetzlich krankenversichert ist
Es gibt in der Beihilfe keine Familienmitversicherung 
Und was die Pensionshöhe betrifft, sollte jedem Nicht-Bildzeitungsleser so langsam klar sein, dass man die Pensionshöhe und das Eintrittsalter bereits seit Mitte der 2000er Jahre denen in der GRV angeglichen hat
Eine Berufsgenossenschaft, die eine Rumdumabsicherung in Falle eines dienstlichen Unfalls hat, gibt es übrigens auch nicht… in Zeiten klammer Kassen eine äußerst unschöne Folge von schwereren Dienst- oder Wegeunfällen…
Du siehst vielleicht: hier ist vieles „relativ“. Als Jurist, Ingenieur oder Architekt empfindest Du vielleicht nach mehreren schlecht bezahlten und befristeten Arbeitsverhältnissen eine Zusatzausbildung zum Beamten (zu Azubi-Bezügen!) als „Segen“ oder „notwendiges Übel“, als Polizist oder Feuerwehrmann nach zig Jahren Wechseldienst mit relativ schlechten Aufstiegschancen und Berufsalternativen eher als Last.
Gruß vom
Schnabel