stimmt es, dass in bestimmten Branchen (zum Beispiel Altenpflege) das Wochenende vor einem Urlaub oder das anschließende Wochenende nach dem Urlaub gearbeitet werden muß?
Steht diese Reglung in irgendein Gesetz drin oder hat sich die Chefin da etwas „ausgedacht“?
wer in einem 7-Tage-Betrieb seinen Urlaub am Montag beginnen oder am Freitag enden lässt, kann natürlich am Wochenende davor bzw. danach zur Arbeit eingeteilt werden.
Eine gesetzliche oder tarifliche Regelung, dass der AN dort arbeiten müsste, ist mir nicht bekannt.