Vor- oder Versicherungssteuer

Hallo Gemeinde,

Preisfrage: was sagen die Experten, ist ein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler Vorsteuer- oder Versicherungssteuerabzugsberechtigt?

Grüße

Michael

Servus,

niemand, überhaupt gar niemand kann die Versicherungssteuer als Vorsteuer abziehen. Wenn etwas 19% beträgt, heißt das nicht, dass es schon deswegen abziehbar wäre. Sonst könnte man sich z.B. jeden Tag eine Palette 19%igen Likör kaufen und den Kaufpreis von der USt abziehen. Ist ja auch irgendwas mit 19%…

Vorsteuerabzugsberechtigt ist ein Versicherungsmakler nicht. Seine Umsätze aus dieser Tätigkeit sind steuerbefreit gem. § 4 Nr. 11 UStG. Die Vorsteuer für Lieferungen und Leistungen, die zur Ausführung dieser Umsätze verwendet werden, ist gem. § 15 Abs 2 UStG vom Abzug ausgeschlossen. Ausnahmen von diesem Verbot stehen in § 15 Abs 3 UStG, die gem. § 4 Nr. 11 UStG steuerfreien Umsätze gehören nicht zu diesen Ausnahmen.

Schöne Grüße

MM