Hallo zusammen,
hier erst mal der Fall:
Angenommen, jemand bestellt eine Warensendung bestehend aus fünf Artikeln gegen Vorkasse im Internet. Weiter angenommen, der Kunde storniert die Bestellung mangels Lieferung nach vier Wochen. Stellen wir uns vor, der Händler würde daraufhin trotz Stornierung eine Teillieferung leisten, und den Betrag für die nicht gelieferten Artikel gutschreiben. Angenommen, der Händler gibt zu, in seinem Shop Artikel anzubieten, die er größtenteils gar nicht vorrätig hat, liefert aber ausschließlich gegen Vorkasse. Stellen wir uns vor, der Kunde hat Dank eines Irrläufers des Verkäufers festgestellt, dass er mit der Problematik (Bestellung lt. Angebot im online-Shop, Vorkasse geleistet, keine o. unvollständige Lieferung) bei diesem Händler nicht alleine ist. Weiter angenommen, der Kunde sendet mit Hinweis auf den bereits geleisteten Widerruf unter Berücksichtigung der gesetzlichen, sowie der shop-eigenen Bestimmungen die unerwünschten Artikel zurück, der Verkäufer erstattet aber trotz mehrfacher Aufforderung den Kaufbetrag nicht zurück.
Nun zu meiner Frage:
Welche Möglichkeiten hat der Kunde, andere potentielle Kunden vor diesem Händler zu warnen?
Gibt es die Möglichkeit, bei solch dubiosen Geschäftspraktiken das Gewerbeaufsichtsamt, die IHK oder andere Stellen einzuschalten oder bleibt lediglich der Gang zum Anwalt oder zur Polizei?
Bin gespannt auf Eure Antworten!
Denise