Vor onlineshop warnen?

Hallo zusammen,
hier erst mal der Fall:
Angenommen, jemand bestellt eine Warensendung bestehend aus fünf Artikeln gegen Vorkasse im Internet. Weiter angenommen, der Kunde storniert die Bestellung mangels Lieferung nach vier Wochen. Stellen wir uns vor, der Händler würde daraufhin trotz Stornierung eine Teillieferung leisten, und den Betrag für die nicht gelieferten Artikel gutschreiben. Angenommen, der Händler gibt zu, in seinem Shop Artikel anzubieten, die er größtenteils gar nicht vorrätig hat, liefert aber ausschließlich gegen Vorkasse. Stellen wir uns vor, der Kunde hat Dank eines Irrläufers des Verkäufers festgestellt, dass er mit der Problematik (Bestellung lt. Angebot im online-Shop, Vorkasse geleistet, keine o. unvollständige Lieferung) bei diesem Händler nicht alleine ist. Weiter angenommen, der Kunde sendet mit Hinweis auf den bereits geleisteten Widerruf unter Berücksichtigung der gesetzlichen, sowie der shop-eigenen Bestimmungen die unerwünschten Artikel zurück, der Verkäufer erstattet aber trotz mehrfacher Aufforderung den Kaufbetrag nicht zurück.
Nun zu meiner Frage:
Welche Möglichkeiten hat der Kunde, andere potentielle Kunden vor diesem Händler zu warnen?
Gibt es die Möglichkeit, bei solch dubiosen Geschäftspraktiken das Gewerbeaufsichtsamt, die IHK oder andere Stellen einzuschalten oder bleibt lediglich der Gang zum Anwalt oder zur Polizei?

Bin gespannt auf Eure Antworten!
Denise

Hallo zusammen,

Hallo.

hier erst mal der Fall:

Nun zu meiner Frage:
Welche Möglichkeiten hat der Kunde, andere potentielle Kunden
vor diesem Händler zu warnen?

  • Verbraucherzentrale
  • Shop-Bewertungs-Portale
  • Mund-zu-Mund-Propaganda
    Dabei allerdings selbst keine Straftaten begehen, sondern sachlich bleiben.

Gibt es die Möglichkeit, bei solch dubiosen Geschäftspraktiken
das Gewerbeaufsichtsamt, die IHK oder andere Stellen
einzuschalten oder bleibt lediglich der Gang zum Anwalt oder
zur Polizei?

Wenn das mal so einfach ginge, wären andere schon längst weg vom Fenster.

Bin gespannt auf Eure Antworten!
Denise

MfG

Danke für die Tipps,
auf die Verbraucherberatung bin ich noch nicht gekommen. Mund-zu-Mund-Propaganda finde ich bei online-shops schwierig, da das persönliche Umfeld ja nicht unbedingt mit dem Kundenstamm identisch ist bzw. das Internet ja eine Plattform für eine wahnsinnige Anzahl an Nutzern ist - da ist MzMP ja eher ein Tropfen auf den heißen Stein.
Zum Thema „Portalbewertung“ - der Anbieter schließt die Möglichkeit einer niedrigen Bewertung aus. Keine Ahnung wie er das macht, aber Bewertungen unter 4 Sternen führen zur Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer - und damit sind wir wieder am Anfang des Problems…

Als Privatperson kannst du die Firma leider nicht offiziell abmahnen. Das kann allerdings die Verbraucherzentrale übernehmen. Wende dich also an die Verbraucherzentrale…