Vor Patentverletzung schützen?

Hallo,
ich möchte mich mit einem Schmuck-Onlineshop selbstständig machen und hätte einige Fragen zum Patentrecht.
Den Schmuck beziehe ich aus dem Ausland, wo das deutsche Patentrecht mehr oder weniger nicht gilt. Wie kann ich überprüfen ob ein Schmuckstück patentrechtlich in Deutschland geschützt ist? Es gibt doch zig Millionen verschiedener Schmuckmodelle, wie soll man das Überprüfen? Es geht hier nicht um Marken- oder Modellnamen sondern nur um die Form des Schmucks.
Wie kann man so eine Überprüfung möglichst kostengünstig durchführen?

Vielen Dank!

Hallo,

das Design schützt man z.B. durch ein Geschmacksmuster, nicht durch ein Patent. Ein Patent wäre z.B. möglich, wenn Sie einen neuen Halsketten-Verschluss entwickelt hätten.

Geschmacksmuster können Sie online beim DPMA recherchieren, darüber hinaus gibt es auch noch das EU-Gemeinschafts-Geschmacksmuster. Weitere Infos dazu finden Sie auch im Erfinderforum auf einfach-genial.de

Generell haben die Schutzrechte in Ihrer jeweiligen Nation ein Recht. Das bedeutet, ein Deutsches Geschmacksmuster ist nur in Deutschland gültig. Darüber hinaus gibt es jedoch auch weltweite Schutzrechte oder EU-weite Schutzrechte die auch in den einzelnen Nationen gültig sind. Aus Kostengründen werden viele amerikanische „design patente“(vergleichbar mit dem Geschmacksmuster) nur in Amiland gültig sein, und nicht parallel in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Moos

Hallo.Das deutsche Recht ist brutal und verlangt, dass man sich über alle Schutzrechte informiert.

Neben Patenten und Gebrauchsmustern sind im Schmuckbereich auch Geschmacksmuster zu beachten. In Deutschland kännen nationale, europäische und internationele Gescmacksmuster gültig sein, zu recherchierne unter:

http://oami.europa.eu/RCDOnline/RequestManager?langu…
(für Europa)

http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/einsteiger
(für Deutschland)

http://www.wipo.int/ipdl/en/hague/
(international)

mit freundliche Grüßen
Oriolis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
so wie ich das Ihrer Anfrage entnehme, wollen Sie überprüfen, ob das entsprechende Design des SChumckstückes in Deutschland geschützt ist. Das wäre im Gewerblichen Rechtschutz ein sog. Geschmacksmuster, also das Aussehen/Designs eines Stückes. Dann müsste man in diesem Fall eine Geschmacksmusterrecherche durchführen, die jedermann selbstständig auf der HP des Deutschen Patent- und Markenamtes durchführen kann. Einfach folgenden Link http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/uebersicht --> Dann Einsteigerrecherche und entsprechende Angaben eingeben. Natürlich kann man auch spezielle Rechercheure damit beauftragen, die aber dafür entsprechendes Honorar verlangen.
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Vorhaben ist schwierig zu lösen.

Zunächst wird die Form eines Schmuckstücks durch ein sogenanntes Geschmacksmuster geschützt.
Für Deutschland sind folgende Register ausschlaggebend:

  1. Geschmacksmuster-Register beim DPMA (national)
  2. Geschmacksmuster-Register beim HABM (EU-weit)
  3. Geschmacksmuster-Register beim WIPO (nahezu weltweit)

Die genannten Register sind kostenlos und online abfragbar. Mit ein wenig googeln und lesen kommen Sie schon dahinter, wie das funktioniert.

Schwierig wird es, sich unter den zigtausend Einträgen zurechtzufinden. Das ist entweder nerven- und zeitraubend, wenn man es selber macht, oder teuer (einige Kiloeuro), wenn man einen professionellen Rechercheur beauftragt. Hier kommen Sie ins Spiel. Wenn Sie sich auf dem Markt bewegen möchten, dann müssen Sie ihn kennen lernen und auch wissen, wer gegebenenfalls ein Schutzrecht haben könnte. Dann können Sie gezielt nach Schutzrechten des Verdächtigen suchen, was wesentlich einfacher ist.

Bedenken Sie bitte ferner, dass Designs für einen Zeitraum von 3 Jahren auch ohne Eintragung geschützt sind und ferner - als Kunstwerk - dem Urheberrecht unterliegen können. Diese Rechte sind leider in keiner Datenbank recherchierbar, sondern man kann Sie nur über Marktkenntnisse in den Griff kriegen.

Mehr kann ich zu diesem Thema nicht beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klingbeil

Hallo,
ich möchte mich mit einem Schmuck-Onlineshop selbstständig
machen und hätte einige Fragen zum Patentrecht.
Den Schmuck beziehe ich aus dem Ausland, wo das deutsche
Patentrecht mehr oder weniger nicht gilt. Wie kann ich
überprüfen ob ein Schmuckstück patentrechtlich in Deutschland
geschützt ist? Es gibt doch zig Millionen verschiedener
Schmuckmodelle, wie soll man das Überprüfen? Es geht hier
nicht um Marken- oder Modellnamen sondern nur um die Form des
Schmucks.
Wie kann man so eine Überprüfung möglichst kostengünstig
durchführen?

Es hilft nichts: Es müssen Recherchen in drei verschiedenen Datenbanken nach entgegen stehenden Geschmacksmustern auf dem Gebiet des Schmuckes (der ist in einer bestimmten Klasse eingeordnet) durchgeführt werden. Es handelt sich um Recherchen in der Datenbank des DPMA, von WIPO (internationale GeschM) und vom europ. Harmonisierungsamt (europäische GeschM) in Alicante. Solche Recherchen sind aufwendig.

Grüße
Daniel

Hallo;

die Form des Schmuckes ist kaum durch Patente schützbar, sondern allenfalls durch Geschmacksmuster. Damit kenne ich mich aber nicht aus. Ich halte es jedoch für sehr aufwändig, bei jedem einzelen Schmuckstück zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen, ob ein Geschmacksmusterschutz besteht.

MfG

Enrico

Hallo Kaason,

eine Recherche ist ganz sicher notwendig. Schmuck ist in einer bestimmten Klasse beim Deutschen Marken- und Patentamt gelistet. Möglicherweise auch noch unterteilt nach Art der Schmuckstücke. Du kannst auf die Seiten des DMPA gehen und dort eine kostenlose Recherche anstellen, die allerdings nicht sehr ausführlich ist. Ansonsten solltest Du einen Patentanwalt befragen. In manchen Städten wird in den Handelskammern kostenlose Beratung durch Patentanwälte angeboten. Wenn Du Deinen Schmuck einfach so online anbietest, kannst Du u.U. abgemahnt werden, von anderen Schmuckanbietern. Wenigstens solltest Du Dir eine Marke schützen lassen für Deinen Onlineshop. Aber hierzu den Patentanwalt befragen scheint mir die sicherste Lösung zu sein, auch wenn Du natürlich mit Kosten rechnen mußt. Frag vorher wie teuer es wird.
Viel Erfolg
Andrea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das ist in der Tat ein zeitraubendes Unterfangen, allerdings nicht zu vermeiden.
Sollten Bedenken gegen einzelne Schmuckstücke vorliegen, empfiehlt sich, die
Gebrauchsmusterdatenbank des DPMA zu konsultieren (kostenlos via Internet)
und dort eine Recherche in den zugehörigen Klassen durchzuführen.

Gut zu wissen: Äußerlichkeiten sind patentrechtlich als Gebrauchsmuster
geschützt, mit einem Schutzzeitraum von 10 Jahren ab Einreichungsdatum. Damit
dürften wohl die meisten gängigen Schmuckvarianten schutzlos sein.

Eine andere Sache wäre, wenn der Schmuck bekannten Marken gleicht bzw. eine
Kopie davon darstellt. Dann wäre nicht das Patentrecht gültig, sondern das
Urheberrecht, mit einem wesentlich längeren Schutzbereich: Bis zu 75 Jahre nach
dem Tod des Schöpfers sind Waren geschützt. Allerdings entfaltet das
Urheberrecht eine schlechter durchsetzbare Schutzwirkung: Ein Gegenstand
müsste schon sehr ähnlich sein, um hierunter zu fallen.

Deshalb mein (nicht juristisch verwertbarer, aber lebenspraktischer) Rat: Kommt
dir ein Design schon lange bekannt vor (Du bist ja sozusagen Schmuckexperte), ist
die Wahrscheinlichkeit gering, dass es Patentrechtlich geschützt ist. Ist es
hingegen der letzte Schrei auf dem Modemarkt (zB diese Ketten, wo man kleine
Bildchen reinklippst), könnte ein Schutz durchaus vorliegen. Ich würde für den
Einzelfall recherchieren, und dann immer von der Firma des Marktführers für
dieses spezielle Produkt ausgehen.

Von Kopien von klassischen Schmuckherstellern (Hermés, Tiffanys, Cartier, …)
würde ich grundsätzlich abraten.

MFG!

Hallo kaason,

ich denke, dass es sich in Deinem Fall um Geschmacksmusterschutz handelt, also einen nicht-technischen Schutz aufs Design (im Gegensatz zu Patent und Gebrauchsmuster, wo technische Gegenstände geschützt sind).

Die Tatsache, dass Du den Handel online, also letztendlich weltweit aufziehen willst, macht es sehr, sehr schwer, hier eine umfassende Erläuterung aller Aspekte zu geben. Ich kann Dir nur raten, Dir bei einem Patentanwalt in Deiner Nähe (gelbe Seiten) Rat zu holen. In einer Stunde müssten alle Fragen zu beantworten sein (wobei Dir auch sicherlich im Verlauf des Gesprächs noch Zusätzliches einfallen wird, das hier mehrmaliges Nachposting erfordern würde und somit zeitraubend ist) und der Preis hierfür liegt noch in einem sehr überschaubaren Rahmen.

Als Basis für eine Existenzgründung sind die paar Hunderter jedenfalls gut investiert. U.U kann man die auch später steuerlich geltend machen. Also: geh zu einem Mann/Frau von Fach.

Gruß

~B

Hallo,

o mei, Fieselarbeit ist ein Dreck dagegen… Wenn der Schwerpunkt auf kostengünstig liegt, dann suche hier: http://www.dpma.de/geschmacksmuster/recherche/index… zw. ggf. auch bei den Gebrauchsmustern.

ABER, es gibt auch noch die Möglichkeit beim Europäischen Patentamt (Links sind auf der Seite des Patentamtes vorhanden), denn die Hersteller können auch dort einen weitergehenden Schutz des Designs erreichen. Dann sollte man noch bei den Amis nachschauen…

Kurzum, die Suche nach Vergleichsmöglichkeiten ist eine sehr zeitaufwendige Angelegenheit. Und, es gibt keine Garantie, daß man ungestraft mit einem Plagiat aus China oder sonstwoher davonkommt.

Zu diesem Thema fällt mir, zur Abschreckung, der Fall „Jack Wolfskin“ ein. Über Google findet weitere Hinweise dazu. Da hatte jemand, also Minikaufmann und Bastler, die Wolfspfoten auf Kinderkleidung draufgenäht. Jack Wolfskin untersagte dies mit einem teuren Keulenschlag. Nur die Massenproteste vieler Internetuser hat dazu geführt, daß die ursprünglich teuere Abmahnung in eine kostenlose Ermahnung geändert wurde. Die Leute drohten nämlich mit dem Boykott der Kleidung.

Ich bitte um Nachsicht, daß ich keine bessere Lösung anbieten kann.

Gruß Klaus

Hallo Kaason,

Um herauszufinden, ob es jeweiligen Patentschutz auf irgendwelche Produkte gibt, ist die beste Methode zu schauen, ob die Firma irgendwelche Patente/Gebrauchsmuster hat. Dann schauen ob die vorliegenden Patente was mit den jeweiligen Schmuck zu tun haben. Dies kann man zum beispiel bei Depatisnet.de machen. dies ist die Patentdatenbank vom DPMA (Deutschen Patent und Marken Amt)

Das mit dem zig Millionen Modellen ist im Patentrecht leider Alltag! Patentrecherche macht einen Großteil des Patentingenieurs oder Patentanwalts aus. Daran kommt man auch nicht vorbei wenn man kein Patent verletzten will. Man kann Agenturen beauftragen aber dies ist nicht gerade billig!

Bei den Marken und Modellnamen müssen sie vorsichtig sein. Marken sind nicht nur schriftzüge oder ähnliches! Die markante vorm der allseitsbeliebten Cola-Flasche steht beispielsweise auch unter Markenschutz. Das heißt in ihren Fall kommt in jedenfall neben der Patentrecherche noch die Markenrecherche dazu.

Weiterhin bin ich der Ansicht, das sie keine großartigen Probleme Mit Patentverletztungen bekommen werden da das Patent ein technisches Schutzrecht ist und das Patent demzufolge einen technischen charakter erfüllen muss. Schmuck fällt dabei nicht darunter. Hier ist jedoch vorsicht geboten, da der Schmuck an sich nicht geschützt werden kann jedoch einzelne Komponenten die am Schmuck verwendet werden. Zum Beispiel der Verschluss eines Schmuckstückes kann geschützt werden da dieser technischen charakter aufweißt um nur mal ein Beispiel zu nennen. Was ich damit sagen will. Der Schmuck selbst wird kein Patent darstellen können. Die einzelnen komponenten schon im Bezug auf ihren technischen charakter.

Für sie ist Urheberrecht und Geschmacksmuster viel relevanter. Da Schmuck eher in den Bereich künstlerische Schöpfung fällt nach meiner Meinung.
Problem hierbei. Urheberrechte kann man nicht recherchieren, da dieses Recht mit der Entstehung des Werkes entsteht und nicht durch Eintragung. Ein Urheberrecht wird auch nie irgendwo festgehalten. Geschmacksmuster allerdings schon! Diese können sie ebenfalls unter www.Depatisnet.de recherchieren.

Grundsätzlich kann man sich aussuchen ob man selbst kostengünstig aber dafür sehr zeitintensiv recherchiert. oder man lässt schnell die profis recherchieren was dann aber teuer wird.

Ich hoffe ich konnte ihnen Weiterhelfen.

Ich stehe ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

MfG

Also ein Schmuckstück an sich ist nicht patentierbar. Ein Patent bezieht sich immer auf eine technische Entwicklung, wie z.B. ein technisches Verfahren.
Was Du meinst ist wohl eher ein „Gebrauchsmuster“. Gebrauchsmuster kann man auch „registrieren“, so dass kein anderer das nachmachen darf. Es bezieht sich hier eher auf das Design oder den speziellen Entwurf an sich. Ein Schmuckstück liesse sich also allenfalls als Gebrauchsmuster anmelden.
Ob es hier in Deutschland spezielle Anmeldungen für Schuckstücke gibt kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, aber man kann sowas beim DPMA recherchieren.
Wenn ein Designer etwas entwirft wird dies wohl kaum „exakt“ einem bereits angemeldeten Gebrauchsmuster entsprechen - es geht eher darum, „Exakte Kopien“ zu unterbinden.
Was für Dich viel wichtiger ist, ist die Frage, ob für die Artikel, die Du in DE verkaufen willst evtl. jemand bereits ein (exklusives) Verkaufsrecht hat. Da Du schreibst, dass es nicht um Marken/Modellnamen geht, gehe ich mal davon aus, dass Du „No-Name“ Schmuck importieren und verkaufen willst. Solange es sich hierbei nicht um Nachmachen bekannter Marken handelt hätte ich also keine Bedenken.