Hallo,
das ist in der Tat ein zeitraubendes Unterfangen, allerdings nicht zu vermeiden.
Sollten Bedenken gegen einzelne Schmuckstücke vorliegen, empfiehlt sich, die
Gebrauchsmusterdatenbank des DPMA zu konsultieren (kostenlos via Internet)
und dort eine Recherche in den zugehörigen Klassen durchzuführen.
Gut zu wissen: Äußerlichkeiten sind patentrechtlich als Gebrauchsmuster
geschützt, mit einem Schutzzeitraum von 10 Jahren ab Einreichungsdatum. Damit
dürften wohl die meisten gängigen Schmuckvarianten schutzlos sein.
Eine andere Sache wäre, wenn der Schmuck bekannten Marken gleicht bzw. eine
Kopie davon darstellt. Dann wäre nicht das Patentrecht gültig, sondern das
Urheberrecht, mit einem wesentlich längeren Schutzbereich: Bis zu 75 Jahre nach
dem Tod des Schöpfers sind Waren geschützt. Allerdings entfaltet das
Urheberrecht eine schlechter durchsetzbare Schutzwirkung: Ein Gegenstand
müsste schon sehr ähnlich sein, um hierunter zu fallen.
Deshalb mein (nicht juristisch verwertbarer, aber lebenspraktischer) Rat: Kommt
dir ein Design schon lange bekannt vor (Du bist ja sozusagen Schmuckexperte), ist
die Wahrscheinlichkeit gering, dass es Patentrechtlich geschützt ist. Ist es
hingegen der letzte Schrei auf dem Modemarkt (zB diese Ketten, wo man kleine
Bildchen reinklippst), könnte ein Schutz durchaus vorliegen. Ich würde für den
Einzelfall recherchieren, und dann immer von der Firma des Marktführers für
dieses spezielle Produkt ausgehen.
Von Kopien von klassischen Schmuckherstellern (Hermés, Tiffanys, Cartier, …)
würde ich grundsätzlich abraten.
MFG!