Vor Privater Insolvenz Verkauf einer Immobilie ?

Guten Tag,
zum familiären Nachlass gehört eine kleine Eigentumswohnung, nicht sehr wertvoll, die die Erbin gerne verkauft hätte. Nun liegen noch bereits im Grundbucheintrag abgelegte Forderungen auf dieser Wohnung, die die Erbin natürlich bei einer Veräusserung der Immobilie ausgleichen möchte.

Somit hätte er bei einem idealen Verkauf eine kleine Summe (ca. 10.000 Euro) zur Verfügung, nachdem alle anderen Forderungen ausgeglichen sind.

Leider kommt es meistens anders als man denkt.
Vor gut 20 Jahren hatte die Erbin der heutigen Immobilie aus einer früheren Beziehung, als damals 18 jährige mit einem bereits abgelaufenen Ausbildungsvertrag als zweiter Kreditnehmer
für einen Kfz Kredit mit unterzeichnet.

Der damalige Lebensgefährte setzte das Auto jedoch innerhalb von wenigen Wochen an die Wand und zahlte natürlich den Kredit nicht ab.

Aus der damaligen Beziehung ist eine unterhaltspflichtige Tochter entstanden. Der Kreditnehmer hat bis auf ein Jahr Wehrpflichtzeit, bis auf vereinzelte Beträge, nie wirklich Unterhalt für diese Tochter gezahlt. Die laufenden Unterhaltsrückstände belaufen sich mittlerweile
auf über 53.000 Euro, die zwar tituliert sind, aber wahrscheinlich eh nie auch nur ansatzweise bezahlt werden.

Nun hat dieser damalige LG beschlossen Privatinsolvenz anzumelden.

Der damalige Kreditgeber besinnt sich plötzlich darauf das da ja noch jemand war der den Kredit mit unterschrieben hat und fordert nun die Rückzahlung diese Kredites bei der Erbin der Immobilie ein.

Zeitgleich überschneidet sich ausgerechnet die oben angesprochene Immobilienveräusserung.
Der Kredit kann von einem möglichen jedoch Erlös nicht abgelöst werden.

Nun zu meinen Fragen:

Gibt es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit die Immobilie z.b. an den heutigen Ehepartner zu verschenken, oder zu verkaufen ?, so das diese Immobilie nicht zum Eigentum der Immobilienerbin zugerechnet werden kann ?

Die Erbin überlegt aufgrund der o.g. Tatsachen natürlich ob sie ebenfalls eine Private Insolvenz beantragt, da sie kein Einkommen erzielt.

Eine evtl. Unterzeichnung einer Versicherung an Eides Statt wurde auf Mitte nächsten Monats terminiert. Wenn eine Schenkung oder Verkauf vorher!!! unmittelbar geschieht, kann man dann der o.g. Person eine Insolvenzverschleppung oder aber falsche Angaben bei Abgabe der Versicherung an Eides Statt vorwerfen ? , sofern Sie dann nicht mehr über diese Immobilie verfügt ?

Ach, es wäre doch so schön, wenn man mit einer einzigen Insolvenz gleich die Schulden der ganzen Welt tilgen könnte… man bräuchte nur einen finden, der kurz vor der Insolvenz alle Schulden auf sich übertragen lässt…

Wie man sich vermutlich denken kann, ist weder dieser Fall wirklich möglich, noch ist es andersherum möglich.

Schlaue Köpfe haben das im Insolvenzrecht vorausgesehen:

Eine Benachteiligung der Gläubiger ist gegeben, wenn - auf welche Weise auch immer - das Schuldnervermögen verkürzt wird, wobei es weniger auf eine juristische als vielmehr auf eine wirtschaftliche Betrachtung ankommt. Die Benachteiligung kann demnach in einer Verringerung der Aktiva, in einer Vermehrung der Passiva oder auch in einer bl0ßen Erschwerung oder Verzögerung der Verwertbarkeit liegen. Für diese Benachteiligung sieht das Gesetz eine Insolvenzanfechtung vor, die Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorgenommen, unwirksam werden lässt. Dabei bestehen je nach Einzelfall und Tatbestand Fristen von einem Monat bis zu zehn Jahren vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung.