Hallo,
bei einem ebay-Gewerbeangebot wurde Widerrufserklärung nicht angebracht.Kann man verlangen, dass erst der Preis und Rücksendegebühren erstattet werden, ehe die Ware zurückgesendet wird. Der Verkäufer hat die Erstattung von Preis und Porto zugesagt, will jedoch zuerst die Ware haben.
gruß
rakete
Hallo,
Der Verkäufer hat die Erstattung von
Preis und Porto zugesagt, will jedoch zuerst die Ware haben.
Rechtsberatung kann ich nicht anbieten, aber dass Rücksendung vor Erstatttung kommt, ist bei ebay absolut gängige Praxis. Stichwort „Zug um Zug“.
Gruß,
Myriam
§355 oder §356 BGB?
Hallo,
bei einem ebay-Gewerbeangebot wurde Widerrufserklärung nicht
angebracht.Kann man verlangen, dass erst der Preis und
Rücksendegebühren erstattet werden, ehe die Ware
zurückgesendet wird. Der Verkäufer hat die Erstattung von
Preis und Porto zugesagt, will jedoch zuerst die Ware haben.
nach BGB § 357 ist der Verkäufer zur Erstattung verpflichtet, sobald der Käufer den Widerruf erklärt. Clevere Verkäufer räumen daher ein Rücktrittsrecht nach § 356 ein, denn dort heißt es „Das Rückgaberecht kann innerhalb […], und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden.“
Es stellt sich also die Frage, was hier vertraglich vereinbart wurde. Wurde nichts vereinbart, ist die Rückerstattung nicht an die Rücksendung gebunden, der Käufer ist aber ungeachtet dessen zur Rücksendung verpflichtet.
Gruß
S.J.