Vor Schwangerschaft In Vollzeit erworbener Urlaub?

Hallo,

kurze Infos:

Meine Frau wurde 99 schwanger. Leider war die Schwangerschaft mehr als einfach so das Sie lange krankgeschrieben war.
Dadurch konnte Sie Ihren Jahresurlaub nicht nehmen.
Der Resturlaub betrug für 99 noch ca. 28 Tage und dann noch
für einen Monat im Jahr 2000, also nochmal 2 Tage.

Diesen Urlaub hat man Ihr jetzt so zurechtgekürzt, ich meine auf 12 Tage, so das Sie in ihrer jetzigen 40% Teilzeitstelle genauso
lang Urlaub hat wie in Ihrer Vollzeitstelle mit 30 Tage.

Dazu gabs einen Merkzettel mit einem Urteil dazu.

Irgendwo verstehs ich das ja noch, was uns aber brennend interessiert:
Wie sieht es mit Urlaub auszahlen aus?

Kann Sie sich den in Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaub, also die 30 Tage, nicht auch Auszahlen lassen??
Das wären immerhin 1,5 Monatsgehälter.

Danke und Tschau

Robert

Hi, Robert,

üblicherweise muss nicht genommener Jahresurlaub bis März des folgenden Jahres genommen sein (oder man muss ihn sich gleich auszahlen lassen), sonst verfällt er, außer es gibt individuelle, anderslautende Absprachen mit der Firma.

Ob es bei Krankschreibungen Sonderregeln gibt, weiß ich leider nicht.

Gruß, die Elbin

Hallo Robert,

Urlaub darf normal nur dann ausgezahlt werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Nicht in einem laufenden Arbeitsverhältnis.

Lieben Gruss

Karin

Hallo.

Kann Sie sich den in Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaub,
also die 30 Tage, nicht auch Auszahlen lassen??
Das wären immerhin 1,5 Monatsgehälter.

Nein.

Gruß,
LeoLo

Hallo Elbin,

Hi, Robert,

üblicherweise muss nicht genommener Jahresurlaub bis März des
folgenden Jahres genommen sein

War hier definitiv nicht möglich, da Situation ja wie folgt war:
Schwanger, krank, OP, krank, Geburt, Erziehungsurlaub und jetzt wieder arbeiten.

(oder man muss ihn sich gleich
auszahlen lassen), sonst verfällt er,

Hierauf hat niemand hingewiesen, und es ist kein kleines Unternehmen…

außer es gibt
individuelle, anderslautende Absprachen mit der Firma.

Noch unbekannt

Ob es bei Krankschreibungen Sonderregeln gibt, weiß ich leider
nicht.

Gruß, die Elbin

Gruß zurück

Robert

Hallo Karin,

Hallo Robert,

Urlaub darf normal nur dann ausgezahlt werden, wenn er wegen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden
kann. Nicht in einem laufenden Arbeitsverhältnis.

Ist das tariflich so geregelt, weil angedeutet hat man es meiner Frau gegenüber das das möglich wäre??
Bloß kommense jetzt mit einer Urteilskopie und das solls gewesen sein?

Lieben Gruss

Karin

Gruß

Robert

Hallo Robert,

hier erst einmal eine Url zum Bundesurlaubsgesetz:
http://dejure.org/gesetze/BUrlG

Wie du § 7 entnehmen kannst, ist eine Abgeltung nur im Falle der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses vorgesehen.

Falls der Erziehungsurlaub noch nicht beendet ist und das erst eine „vorausschauende“ Frage ist, wäre es auch möglich, nach dem Erziehungsurlaub für die Dauer des Resturlaubes eine Vollzeitbeschäftigung zu vereinbaren und erst wenn dieser vorbei ist, die tatsächliche Teilzeitarbeit zu beginnen.

Liebe Grüsse

Karin

Wenn nicht an allen Werktagen gearbeitet wird, ist der Urlaubsanspruch entsprechend umzurechnen. Hatte sie z.B. vorher 36 Werktage Urlaub und arbeitete sie an 5 Tagen die Woche, so bekam sie 30 Arbeitstage. Arbeitet sie jetzt nur noch an 2 Tagen die Woche, so hat sie 12 Arbeitstage, aber immer noch 36 Werktage. Es wurde daher nichts „gekürzt“, sondern nur umgerechnet. Sie hat sich nicht einen Urlaubsanspruch quasi auf Stundenbasis in Vollbeschäftigung erworben, sondern nur auf TAGE!

Die Vorgehensweise ist also 100% richtig. Ein Auszahlen würde gg. das Gesetz verstoßen, d.h. sie hätte dann trotz Auszahlen immer noch den Urlaubsanspruch, daher kann die Fa. ihn nicht auszahlen.