Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich zur Zeit:
Ein unerfahrener Mieter bekommt einen Mietvertrag in 3facher Ausfertigung (2 zum Rücksenden, einen der 2 erhält er unterschrieben zurück; und einen zur Kontrolle und zum Verbleib) und soll unter anderem 1,5 Monate vor Übernahme der Wohnung den Vertrag mit folgender Textpassage unterschreiben:
„Zustand der Mieträume - […] Der Mieter bestätigt, dass er die Wohnung vor Abschluss dieses Vertrages eingehend besichtigt hat und sie in allen Teilen einwandfrei, renoviert und vertragsgerecht ist. Irgendwelche Mängel oder Fehler sind nicht vorhanden, mit Ausnahme folgender Mängel:_____“
Was könnte man dem Mieter, der die Wohnung nur einmal relativ kurz besichtigt hat, raten? Wären in solchen Fällen handschriftliche Ergänzungen (z.B. „Vorbehaltlich einer abschließenden Besichtigung Ende August“) auf allen 3 Exemplaren rechtlich in Ordnung?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß
„Hasso“
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich zur Zeit:
Ein unerfahrener Mieter bekommt einen Mietvertrag in 3facher
Ausfertigung (2 zum Rücksenden, einen der 2 erhält er
unterschrieben zurück; und einen zur Kontrolle und zum
Verbleib) und soll unter anderem 1,5 Monate vor Übernahme der
Wohnung den Vertrag mit folgender Textpassage unterschreiben:
„Zustand der Mieträume - […] Der Mieter bestätigt, dass er
die Wohnung vor Abschluss dieses Vertrages eingehend
besichtigt hat und sie in allen Teilen einwandfrei, renoviert
und vertragsgerecht ist. Irgendwelche Mängel oder Fehler sind
nicht vorhanden, mit Ausnahme folgender Mängel:_____“
Was könnte man dem Mieter, der die Wohnung nur einmal relativ
kurz besichtigt hat, raten? Wären in solchen Fällen
handschriftliche Ergänzungen (z.B. „Vorbehaltlich einer
abschließenden Besichtigung Ende August“) auf allen 3
Exemplaren rechtlich in Ordnung?
Hallo,
der Mieter kann diese Erklärung nicht abgeben. Er kann den Vertrag aber unterschreiben und dem VM mit folgendem Hinweis im Vertrag übersenden " Die Parteien vereinbaren bei der Wohnungsübergabe die Erstellung eines Übergabeprotokolls über den ordnungs- und vertragsgemässen Zustand der Wohnung. Bei der Übergabe soll auch die fachgerechte Renovierung überprüft werden".
Der Mieter sollte bedenken, dass hier entweder noch ein Mieter in der Wohnung ist, der VM selbst nicht daran glaubt, dass die Wohnung ordnungsgemäss übergeben wird oder die Wohnung steht schon leer, aber wichtige Reparaturen und Mängel wie auch Wartungen sind nicht durchgeführt. Ein VM legt üblicherweise keinen Vertrag in dieser Form vor.
Grüsse Günter