Wie viel Vor- und Nacharbeit außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit ist in Ordung? Muss der Arbeitgeber mir diese Zeit vergüten? Gibt es gesetzliche Regelungen? Ist dies Tarif- oder Betriebsordnungsbedingt?
Ja,
das kann ein Tarifvertrag regeln. Eine Betriebsvereinbarung oder, wenn es keinen Betriebsrat gibt, eine Anweisung des Arbeitgeber kann das auch. Betriebsvereinbarung oder Dienstanweisung dürfen aber nicht schlechter als der Tarifvertrag sein.
Grundsätzlich gilt aber: Arbeit ist Arbeit - und die Zeit dafür ist zu vergüten. Wie gesagt, ein Tarifvertrag kann das anders regeln. Aber auch der Arbeitsvertrag, bzw. der Arbeitgeber allein, nämlich dann, wenn für das Unternehmen gar kein Tarifvertrag gilt.
Viele Grüße
Peter
Wie viel Vor- und Nacharbeit außerhalb der eigentlichen
Arbeitszeit ist in Ordung? Muss der Arbeitgeber mir diese Zeit
vergüten? Gibt es gesetzliche Regelungen? Ist dies Tarif- oder
Betriebsordnungsbedingt?