Hallo liebe Experten,
es liegt ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung vor. Der Käufer möchte gern die Kosten für ein Anderkonto (Hebegebühr für den Notar) umgehen.
Welche Vorteile hat ein Anderkonto? Mir ist ein „Rechtsstreit“ bekannt, bei dem der Käufer noch Anwaltskosten zahlen durfte, da der Notar nicht vertragsgemäß die auf das Anderkonto überwiesene Summe gezahlt hat, und der Käufer sich juristisch „rechtfertigen“ musste.
Lieben Dank für Eure Hinweise und viele Grüße
Kathleen