Guten Tag,
Ich würde gerne die Vor- und Nachteile eines Defibrillators wissen.
Danke
Guten Tag,
Ich würde gerne die Vor- und Nachteile eines Defibrillators wissen.
Danke
Ich würde gerne die Vor- und Nachteile eines Defibrillators
wissen.
Nachteil:
Wenn ein Mensch Kammerflimmern hat und es ist kein Defibrilator da, gibt es einen Toten.
Vorteil:
Anders herum
kannst du die Frage bitte ein bisschen genauer stellen?
Hallo, welchen meinst du:
-einen der wie ein Herzschrittmacher eingebaut wird
Nachteil: Ein Sanitäter darf nicht einmal die Idiotensicheren Defis aus dem Kaufhaus und dem Flughafen verwenden, wenn er keine entsprechende Einweisung hat.
Vorteil: ??? (Vielleicht mehr Spaß für Juristen?)
Nachteil: Ein Sanitäter darf nicht einmal die Idiotensicheren
Defis aus dem Kaufhaus und dem Flughafen verwenden, wenn er
keine entsprechende Einweisung hat.
Diese Aussage ist definitiv falsch.
Diese Aussage ist definitiv falsch.
Stimmt, „idiotensicher“ schreibt man klein. Aber die Kernaussage stimmt, ich kann es bestätigen^^
Hallo,
Nachteil: Ein Sanitäter darf nicht einmal die Idiotensicheren
Defis aus dem Kaufhaus und dem Flughafen verwenden, wenn er
keine entsprechende Einweisung hat.
Warum das? Die sind doch gerade dafür gedacht, dass sie von jedem beliebigen Passanten verwendet werden. Wenn man ein Sani ist, darf man auf einmal nicht mehr? Wo ist denn da die Logik?
Viele Grüße
Kati
Hallo,
Warum das? Die sind doch gerade dafür gedacht, dass sie von
jedem beliebigen Passanten verwendet werden. Wenn man ein Sani
ist, darf man auf einmal nicht mehr? Wo ist denn da die Logik?
Eine medizinische Fachkraft muss ihre Kompetenzbereiche kennen und einhalten.
Ein X-beliebiger Passant, darf im Rahmen der Nothilfe aber alles versuchen, was er für notwendig hält. Natürlich, darf auch ein Passant nicht böswillig oder grob Fahrlässig handeln, aber er muss ja die Risiken medizinischer Maßnahmen gar nicht kennen, und kann diese darum oft gar nicht vermeiden. Da der Gesetzgeber aber jedermann zur Nothilfe verpflichtet, kann dann der inkompetente Nothelfer nicht gleichzeitig dafür belangt werden, dass er sein bestes versuchte, dies aber nicht gut genug war.
So dürfte, stark überzeichnet, das sprichwörtliche Lieschen Müller eine Operation am offenen Herzen versuchen, wenn sie aufgrund ihrer mangelnden Kenntnisse über die damit verbundenen Probleme und in wohlmeinender Fehleinschätzung der Situation dies für unbedingt notwendig hielte.
Daraus könnte sich theoretisch die absurde Situation ergeben, dass jemand der etwas aufgrud von Vorwissen und Erfahrung wahrscheinlich könnte (z. B. Rettungsassistent) es nicht darf, während jemand dem jegliche Kenntnisse dazu abgehen, es versuchen dürfte. Der Sanitäter müsste dann also danebenstehen, während die Schülerin den Luftröhrenschnitt setzt.
Gruß
Werner
Hallo Werner,
danke für deine Antwort.
Auf der einen Seite kann ich die Argumentation nachvollziehen, auf der anderen Seite… klingt das schon ziemlich seltsam.
Viele Grüße
Kati
Wenn man ein Sani
ist, darf man auf einmal nicht mehr? Wo ist denn da die Logik?
Eine medizinische Fachkraft muss ihre Kompetenzbereiche kennen
und einhalten.
Ein X-beliebiger Passant, darf im Rahmen der Nothilfe aber
alles versuchen, was er für notwendig hält. Natürlich, darf
auch ein Passant nicht böswillig oder grob Fahrlässig handeln,
aber er muss ja die Risiken medizinischer Maßnahmen gar nicht
kennen, und kann diese darum oft gar nicht vermeiden. Da der
Gesetzgeber aber jedermann zur Nothilfe verpflichtet, kann
dann der inkompetente Nothelfer nicht gleichzeitig dafür
belangt werden, dass er sein bestes versuchte, dies aber nicht
gut genug war.
So dürfte, stark überzeichnet, das sprichwörtliche Lieschen
Müller eine Operation am offenen Herzen versuchen, wenn sie
aufgrund ihrer mangelnden Kenntnisse über die damit
verbundenen Probleme und in wohlmeinender Fehleinschätzung der
Situation dies für unbedingt notwendig hielte.
Daraus könnte sich theoretisch die absurde Situation ergeben,
dass jemand der etwas aufgrud von Vorwissen und Erfahrung
wahrscheinlich könnte (z. B. Rettungsassistent) es nicht darf,
während jemand dem jegliche Kenntnisse dazu abgehen, es
versuchen dürfte. Der Sanitäter müsste dann also
danebenstehen,
Ich gebe zu: Man kann juristisch einfach alles begründen, und jeder Jurastudent kriegt erst richtig Spaß an seinem Studium, wenn er das gemerkt hat.
Aber ganz so ferne von der Welt sind die Juristen doch nicht. Jedermann ist zur Nothilfe verpflichtet, und zwar nach seinen Kräften. So könnte der daneben stehende Sanitäter (oder gar Arzt, für den gilt ja das Gleiche) sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen.
Im übrigen: Die ganze Diskussion ist rein theoretisch und blödsinnig. Angehörige der Medizinalberufe helfen wie sie nur können, ohne solche albernen Überlegungen zu vollziehen. So ist diese Menschengruppe nun einmal gepolt. Gott sei Dank.
Auch wenn das ein 17jähriger Schüler hier in diesem Thread anders sieht.
Hallo,
ja, man darf auf das Verständnis der Juristen hoffen, und solange alles Gut geht wird wohl auch keiner klagen. Es macht aber wohl nicht wirklich Spass, sich auf das Verständnis der Juristen zu verlassen, wenn die dann im warmen Kämmerlein darüber nachdenken, ob das alles so gegeben war, und was angemessen war und was Anmaßung.
Ein Rettungsassistent könnte im Rahmen eines rechtfertigenden Notstandes bestimmte unter Artzvorbehalt stehende Maßnahmen durchführen, wenn
* rechtzeitig ärztliche Hilfe nicht erreichbar ist
* die Maßnahmen zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten dringend erforderlich sind
* das gleiche Ziel durch weniger eingreifende Maßnahmen nicht erreicht werden kann
* die Hilfeleistung für den Rettungsassistenten zumutbar ist
Vor allem die Ersten drei Punkte könnten sich im nachhinein als Fehleinschätzungen herausstellen und selbst wenn nciht darf er trotz allen Notstandes
… nur solche Maßnahmen übernehmen, die er gelernt hat und deren sichere Ausführung er zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme gewährleisten kann
Gefunden hier, Hervorhebung durch mich:
http://www.agn-online.de/notkompetenz.html
Ein solcher Anspruch wird gegenüber Laien nicht erhoben. Diese stehen hier also tatsächlich auf juristisch sichererem Grund als die Fachkraft.
Gruß
Werner