Hallo,
ich (32 m) habe mich gerade selbständig gemacht (noch kleine Umsätze) und stehe vor der Wahl ob ich als freiwilliges Mitglied in der gesetzliche Krankenkasse bleibe oder in die private wechsle.
Welche Vor- und Nachteile gibt es?
Welche private KV wäre empfehlenswert?
Welche gesetzliche KV wäre empfehlenswert?
Vielen Dank
Bert
Hallo,
ich (32 m) habe mich gerade selbständig gemacht (noch kleine
Umsätze) und stehe vor der Wahl ob ich als freiwilliges
Mitglied in der gesetzliche Krankenkasse bleibe oder in die
private wechsle.
Welche Vor- und Nachteile gibt es?
Hallo Bert,
wer sein Leben lang 32 bleibt und ausschließt was für den Generationenvertrag beitragen zu werden (Kinder haben), der ist mit der privaten Versicherung wahrscheinlich kostengünstiger dran.
Für meinen Teil kann ich nur sagen, dass meine bald dreissig Jahre zurückliegende Entscheidung, auch im zarten Alter von Mitte dreißig, die richtige war. So lange brauchte ich für meine Kinder keine zusätzliche Police abschließen. Kollegen in meinem Alter jammern jetzt über mehr als gewaltig angestiegene Beiträge.
Welche private KV wäre empfehlenswert?
Welche gesetzliche KV wäre empfehlenswert?
Von den Leistungen her sind die per Gesetz(fast) gleich. Die Beiträge differieren in einem relativ engen Band.
Gruß
Karl
Vielen Dank
Bert
Hallo,
ich (32 m) habe mich gerade selbständig gemacht (noch kleine
Umsätze) und stehe vor der Wahl ob ich als freiwilliges
Mitglied in der gesetzliche Krankenkasse bleibe oder in die
private wechsle.
Welche Vor- und Nachteile gibt es?
ich kenn nur Vorteile der GKV:
-kostenlose Familienversicherung von Kindern und der Ehefrau oder des Lebenspartners beim Mitglied.
-beitragsfreie weiterversicherung im Falle des Krankengeldbezugs
-keine Wartezeiten
-keine Risikoaufschläge
-und und und…
die liste kann man noch länger weiterführen. man ist auf jeden fall, wenn das mit der selbständigkeit doch in die hose gehen sollte, in der GKV besser dran. das soziale netz fängt einen schon auf, wenn man der GKV die treue hält. wechselt man in eine PKV kann man auch nicht auf hilfe einer GKV hoffen. die zeiten sind vorbei.
selbst eine freiwillige mitgliedschaft ist abgesichert. ist man nicht zahlungsfähig so können die fälligen beiträge vom sozialamt übernommen werden.
Welche private KV wäre empfehlenswert?
hierzu kann ich nix sagen.
Welche gesetzliche KV wäre empfehlenswert?
die GKV untereinander tun sich nicht viel. die beiträge differieren, was an den jeweiligen beitragssätzen liegt. erkundige dich bei einigen GKV nach den beitragssätzen, und wähle dann die entsprechende kasse.
Vielen Dank
bitteschön 
gruß
makea
Hallo,
die PKV berechnet die Beiträge nach Risiko und Lebensalter. Die GKV berechnet bei Selbstständigen die Beiträge aus den gesetzlichen Vorgaben (Beitragsbemessungsgrenze). Darum sind zwischen PKV und GKV gewaltige Unterschiede im Beitrag. Die private Versicherung hat den Vorteil der freien gestaltung des Vertrages (eben verschiedene Modelle) zu natürlich höheren Preisen. Vergleicht man bei gleichem Beitrag die private mit der gesetzlichen Versicherung, so fällt allein durch den Vertragsumfang und die Leistung die gestzliche Versicherung (in deiner Altersgruppe) voll unten durch. Gesetzliche Kassen bieten nur das Minimum, das ist so und wird so bleiben. Durch die ständige jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch jedes Jahr der Beitrag, bei gleicher oder geringerer Leistung. Dazu kommen noch Zuzahlungen, Standardversorgung und Aufwendungen für Hilfsmittel (Brille etc.). Die private Versicherung ersetzt in den normalen Tarifen die Medikamente und Hilfsmittel, bezahlt einiges für Brille (kann schon mal 250 Euro betragen), erstattet die Arztkosten. In einigen tarifen ist eine Selbstbeteiligung pro Jahr so um die 300 Euro vorgesehen. Dafür gibt es Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die PKV macht schon Sinn. Für eine Absicherung der Familie ist diese Art der Versicherung jedoch nicht geeignet. Ein freiwilliges Verbleiben in der GKV ist erst mal sehr teuer (obwohl es bei ICH-AG oder geringem nachweisbarem Umsatz Erleichterungen gibt). Also genau überlegen, nachrechnen und an die Konsequenzen beim Scheitern der Selbstständigkeit denken.
Gruß
André
Ein freiwilliges Verbleiben in der GKV ist
erst mal sehr teuer (obwohl es bei ICH-AG oder geringem
nachweisbarem Umsatz Erleichterungen gibt
beitragspflichtige einnahme bei freiwillig versicherten ist mindestens 805 euro.
bei freiwillig versicherten selbständig tätigen ist der beitrag von 3525 EURO zu bemessen (beitragspflichtige einnahme ist die BBG) bei nachgewiesenen niedrigeren einnahmen als die BBG dann diese einnahmen, mindestens aber 1811,25 euro im monat.
wenn man anspruch auf den existenzgründerzuschuß nach § 421 l SGB III hat oder auf leistungen nach §16 SGB II beträgt die beitragspflichtige einnahme 1207,50 euro.
veränderungen der einnahmen sind bei der krankenkasse nachzuweisen und werden im folgemonat wirksam.
siehe § 240 Abs. 4 SGB V
gruß
makea
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Lange Rede, kurzer Sinn: Die PKV macht schon Sinn.
Ja, für denjenigen der für einen momentanen (kurzfristigen?) Vorteil sich aus der Solidargemeinschaft ausklinken will.
Deswegen ist es auch richtig, dass man solche „Rosinenpicker“ zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in die GKV aufnimmt, wenn sie feststellen dass sie sich mit der PKV im Ende verkalkuliert haben.
Denn letztlich kann auch eine PKV nicht zaubern. Da / wenn sie - u.a. für Ärzte (Privatbehandlung) - mehr zahlt, muss sie auch höhere Beiträge nehmen. Die niedrigen Beiträge für junge Mitglieder sind dazu angetan, Junge in die PKV zu holen. Hinlänglich bekannt ist, dass die Rückstellungen, die die PKVs fürs Alter machen eigentlich unzureichend sind.
Gruß
Karl
Gruß
André
Hallo,
danke für die genaue Ergänzung.
beitragspflichtige einnahme bei freiwillig versicherten ist
mindestens 805 euro.
Bedeutet eine nebenberufliche Selbstständigkeit oder die Erfüllung der Kriterien einer solchen bei Nachweis von z.B. Unterhaltsleistungen (damit das Leben an sich abgesichert ist).
bei freiwillig versicherten selbständig tätigen ist der
beitrag von 3525 EURO zu bemessen (beitragspflichtige einnahme
ist die BBG) bei nachgewiesenen niedrigeren einnahmen als die
BBG dann diese einnahmen, mindestens aber 1811,25 euro im
monat.
Wäre interessant für Kleinstunternehmen.
wenn man anspruch auf den existenzgründerzuschuß nach § 421 l
SGB III hat oder auf leistungen nach §16 SGB II beträgt die
beitragspflichtige einnahme 1207,50 euro.
Und dies ist die ICH-AG etc.
Das Dumme ist, das die Kosten und der Einkauf des Betriebes unberücksichtigt bleiben. Daher wird hier analog eines „Bruttoverdienstes“ berechnet, was gerade bei höheren Erstinvestitionen durch den anfallenden Krankenkassenbeitrag ziemlich ins Geld gehen kann.
Gruß
André