Vor- und Zunahme als Zahlungsgrund

Hallo, habe keine passendere Rubrik gefunden.

Ist es ein datenschutzrechtlich interessant, wenn bei Angabe des Verwendungszweck bzw. Zahlungsgrund der volle Name verlangt wird?

Danke

Nö. (owT)
(owT)

OT: Vor- und ZuNAME!!! (OwT.)
(ZunaHme hat was mit Gewicht zu tun…)

Wer „nämlich“ mit h schreibt, ist dämlich. (1. Klasse, Grundschule)