Hallo, habe keine passendere Rubrik gefunden.
Ist es ein datenschutzrechtlich interessant, wenn bei Angabe des Verwendungszweck bzw. Zahlungsgrund der volle Name verlangt wird?
Danke
Hallo, habe keine passendere Rubrik gefunden.
Ist es ein datenschutzrechtlich interessant, wenn bei Angabe des Verwendungszweck bzw. Zahlungsgrund der volle Name verlangt wird?
Danke
Nö. (owT)
(owT)
OT: Vor- und ZuNAME!!! (OwT.)
(ZunaHme hat was mit Gewicht zu tun…)
Wer „nämlich“ mit h schreibt, ist dämlich. (1. Klasse, Grundschule)