Hallo
Auszug aus http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen?
Nein. Der Arbeitgeber darf einen einmal gewährten Urlaub im allgemeinen nicht widerrufen. Ein solcher Widerruf ist nur in ganz extremen Ausnahmefällen möglich. Solche Ausnahmefälle sind aber rein theoretisch, d.h. es gibt sie in der Praxis kaum. (Anmerkung von LeoLo: und der hier erfragte Fall wird wohl auch nicht zu diesen Ausnahmen gehören)
Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber gewährten Urlaub widerruft?
Aus den o.g. Gründen ist ein Widerruf des einmal gewährten Urlaubs durch den Arbeitgeber in aller Regel unzulässig, d.h. Ihnen steht der einmal gewährte Urlaub rechtlich zu. Hier müssen Sie aber folgendes bedenken:
Auch ein rechtswidriger Widerruf von bereits gewährtem Urlaub durch Ihren Arbeitgeber führt dazu, daß Sie den Urlaub zunächst einmal nicht antreten dürfen. Auch in einem solchen Fall müssen Sie die Hilfe des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen. Wer „auf eigene Faust“ Urlaub macht, nimmt eine Selbstbeurlaubung vor, die die o.g. schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen hat.
Zu den Stornokosten: Hier müssen ausschließlich die Kosten des AN übernommen werden und nicht etwa der Ehepartner etc. Grundlage für den Erstattungsanspruch wäre § 670 BGB. Die Differenz wegen einer teureren Buchung zu einem anderen Zeitpunkt ist nicht erstattungspflichtig.
Gruß,
LeoLo