Vor Urlaub wird Kollege krank

Fall:

Es sind zwei Mitarbeiter die sich gegenseitig im Urlaub vertreten.
Beide verrichten die selbe Arbeit. Es gibt im Unternehmen keinen sonstigen Vertreter.

Einer der beiden Mitarbeiter will in einer Woche seinen zweiwöchigen Urlaub (Flugreise /zwei Personen ca. 3500,00 €)antreten der bereits genehmigt wurde.
Der andere Mitarbeiter wird krank ein paar Tage vor dem Urlaub des anderen Mitarbeiters.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Unternehmen seinem Mitarbieter im Unternehmen zu lassen?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Mitarbeiter der in den Urlaub gehen will?

Was wenn sehr schnell kein Ersatz gefunden wird?

Hallo,

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Unternehmen seinem
Mitarbieter im Unternehmen zu lassen?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Mitarbeiter der in
den Urlaub gehen will?

Was wenn sehr schnell kein Ersatz gefunden wird?

http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expe…

Gruß Marion

Danke für den Link.

Leider wird mir nicht klar inwiefern der Arbeitgeber Kosten übernimmt?
Es kann ja sein das gerade in dem Zeitraum der gebuchte Urlaub sehr günstig ist, aber der Arbeitnehmer bei Urlaubssperre gezwungen wird in einem teureren Zeitraum Urlaub zu nehmen. Vor allem müsste der Arbeitgeber ja auch Kosten für Familienangehörige übernehmen.

Wenn z. B. das Arbeitsgericht gar nicht so schnell urteilen kann weil der Vorfall zwei Tage vor Urlaubsantritt stattfindet, was macht in diesem Fall der Arbeitnehmer? Er kann doch bei genehmigten Urlaub seinen Urlaub antreten.

Das würde doch gar keine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Kann der Arbeitnehmer hergehen und zum Chef sagen:

„Hör mal zu ich habe gebucht das kostet mich bei Rücktritt 3500,00 €, wenn ich einen Monat oder zwei später buche kostet mich es 4000,00 €. Übernehmen Sie die Kosten von 4000,00 dann bleibe ich zu Hause?“

Irgendwie ist es doch so dass der Arbeitnehmer ja einen gewissen Schaden dadurch erleidet. Der Arbeitnehmer freut sich auf seinen wohlverdienten Urlaub und dann muss er möglicherweise kurzfristig in die Arbeit. Selbst seine Frau müsste dann wenn sie arbeitet den Urlaub rückgängig machen. Was wenn die Kinder z. B. nur im August Ferien haben? Gibt es soetwas wie Schmerzensgeld? Oder muss man sich vom Chef eine schriftliche Zusicherung geben lassen?

Hallo

Auszug aus http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen?

Nein. Der Arbeitgeber darf einen einmal gewährten Urlaub im allgemeinen nicht widerrufen. Ein solcher Widerruf ist nur in ganz extremen Ausnahmefällen möglich. Solche Ausnahmefälle sind aber rein theoretisch, d.h. es gibt sie in der Praxis kaum. (Anmerkung von LeoLo: und der hier erfragte Fall wird wohl auch nicht zu diesen Ausnahmen gehören)

Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber gewährten Urlaub widerruft?

Aus den o.g. Gründen ist ein Widerruf des einmal gewährten Urlaubs durch den Arbeitgeber in aller Regel unzulässig, d.h. Ihnen steht der einmal gewährte Urlaub rechtlich zu. Hier müssen Sie aber folgendes bedenken:

Auch ein rechtswidriger Widerruf von bereits gewährtem Urlaub durch Ihren Arbeitgeber führt dazu, daß Sie den Urlaub zunächst einmal nicht antreten dürfen. Auch in einem solchen Fall müssen Sie die Hilfe des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen. Wer „auf eigene Faust“ Urlaub macht, nimmt eine Selbstbeurlaubung vor, die die o.g. schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen hat.

Zu den Stornokosten: Hier müssen ausschließlich die Kosten des AN übernommen werden und nicht etwa der Ehepartner etc. Grundlage für den Erstattungsanspruch wäre § 670 BGB. Die Differenz wegen einer teureren Buchung zu einem anderen Zeitpunkt ist nicht erstattungspflichtig.

Gruß,
LeoLo

Und wieso nur die von dem Arbeitnehmer? Man kann solche Pauschalreisen nur gemeinsam von der Reise lt. Reiserücktrittsversicherung zurücktreten. Also müsste dann der Partner von dem Unternehmen Schmerzensgeld verlangen?
Und wieso solte der Partner alleine fahren wenn der Urlaub gemeinsam geplant ist?

Hallo

Und wieso nur die von dem Arbeitnehmer?

Das ist eben so. Der Arbeitgeber muß eben nicht für alle aufkommen, die dann nicht fahren. Das ist logisch nicht immer nachzuvollziehen, aber es geht hier ja nicht um Logik, hm?

Man kann solche
Pauschalreisen nur gemeinsam von der Reise lt.
Reiserücktrittsversicherung zurücktreten.

Die Reiserücktrittsversicherung wird da eh nicht einspringen. Es ist ja nix dramatisches passiert und keiner ist verletzt.

Also müsste dann der
Partner von dem Unternehmen Schmerzensgeld verlangen?

Könnte er/sie. Aber es wird nichts geben.

Und wieso solte der Partner alleine fahren wenn der Urlaub
gemeinsam geplant ist?

Ich weiß, ich weiß. Aber das ist der Unterschied zwischen „Rechtslage“ und „gesundem Menschenverstand“…

Also sollte man seinen Urlaub eben durchboxen. Natürlich kann man sich auch mit dem AG ausdrücklich darauf einigen, daß dieser die Stornokosten der Partner/in mit übernimmt und alles schriftlich festhalten.

Gruß,
LeoLo

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