Vor-Vertrag möglich, üblich?

Hallo zusammen,

Ein Vorvertrag über den Erwerb einer Immobilie ist ja nur dann rechtsgültig wenn er vor einem Notar geschlossen wird.
Ist es aber nicht so, daß wenn ein solcher Vorvertrag zwischen Käufer und Verkäufer ohne Notar unter Ausnutzung des freien Vertragsrecht geschlossen wird, er dann indirekt schon funktioniert? Und zwar in der Form, daß eine frei vereinbarte angezahlte Geldmenge vom „willigen“ späteren Käufer als Vertragsstrafe eingesetzt wird, wenn einer der beiden Parteien abspringt? Das heißt, entscheidet sich der Käufer, doch nicht zu kaufen, verliert er seine Anzahlung und umgekehrt, entscheidet sich der Verkäufer nicht zu verkaufen, muß der die Anzahlung zurückzahlen plus die gleiche Summe als Vertragsstrafe? Oder geht auch ein solcher Vertrag nicht? Welche Fallstricke könnte es da geben?
Danke im voraus für Eure Antworten!

Einfach mal bei einem Notar anfragen, ob ein pivater Vorvertrag überhaupt rechtsgültig und nicht sittenwidrig ist.
Hier findet sich evtl. auch eine Antwort www.frag-einen-anwalt.de
(diese Seite gehört mir nicht und ich habe auch keinen Nutzen davon)
VG
Heinz

Hallo,
beim Kauf einer Immobilie wird in der Regel erst dann eine Anzahlung geleistet, wenn ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen und wenn im Grungbuch für das Objekt eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde.

Gruß
Hans