Hallo zusammen,
Ein Vorvertrag über den Erwerb einer Immobilie ist ja nur dann rechtsgültig wenn er vor einem Notar geschlossen wird.
Ist es aber nicht so, daß wenn ein solcher Vorvertrag zwischen Käufer und Verkäufer ohne Notar unter Ausnutzung des freien Vertragsrecht geschlossen wird, er dann indirekt schon funktioniert? Und zwar in der Form, daß eine frei vereinbarte angezahlte Geldmenge vom „willigen“ späteren Käufer als Vertragsstrafe eingesetzt wird, wenn einer der beiden Parteien abspringt? Das heißt, entscheidet sich der Käufer, doch nicht zu kaufen, verliert er seine Anzahlung und umgekehrt, entscheidet sich der Verkäufer nicht zu verkaufen, muß der die Anzahlung zurückzahlen plus die gleiche Summe als Vertragsstrafe? Oder geht auch ein solcher Vertrag nicht? Welche Fallstricke könnte es da geben?
Danke im voraus für Eure Antworten!