Vorab bezahltes pflichtteil zurück fordern

Hallo,
Meine Eltern haben mir mein Plichtteil zum Hauskauf ausbezahlt. Ich war schon beim Notar zum Kaufvertrag unterschreiben. Laboförderung ist bereits genehmigt. Jetzt wollen meine Eltern das Geld, das ich als Eigenkapital benötige zurück verlangen, nur weil ich mich in ihren Augen nicht zu ihrer Zufriedenheit an die Abmachung den Garten so aufzuräumen wie sie wollen gehalten hab. Damit würde der Hauskauf platzen und ich würde mit meinen drei Kindern auf der Straße sitzen. Sie verlangen auch, ich soll meine Möbel umstellen. Meine Frage ist, dürfen sie aus diesen Gründen das Geld zurück verlagen und so meine Kinder und mir die Bleibe nehmen. Bitte um Hilfe und Antwort, da ich der Verzweiflung nahe bin. Vielen Dank.

Hallo,

gibt es einen Vertrag über die vorzeitige Pflichtteilsübertragung? Darin sollte ja alles geregelt sein. Wenn es kein Schriftstück gibt, kann auch nichts zurückverlangt werden. Wie soll man denn die Absprachen beweisen?

Gruß
i73

Leider keine Ahnung, sorry.

Hallo,

aus meiner Sicht ist der Pflichtteil das, was der Name schon sagt: nämlich der Pflicht-Teil. Ich glaube kaum, dass man den wieder zurückverlangen kann.

Deine Formulierungen verstehe ich allerdings nicht:
Wo stehen die Möbel, die du umstellen sollst?
Welche Vereinbarung hast du unterschrieben in Bezug auf Gartenpflege?
Hast du eventuell von deinen Eltern dein Elternhaus gekauft oder ist es ein völlig anderes Haus?

Es ist schwer, dir einen Tip zu geben, weil dein Text missverständlich wirkt. Grundsätzlich ist es bei Erbangelegenheiten aber so, dass der Notar, bei dem in deinem Fall der Vertrag zum Pflichtteil dokumentiert wurde, rechtsverbindliche Auskünfte gibt. Du kannst dich auch nicht auf Ratschläge, die du auf diesem Wege bekommst, verlassen, denn hier geht es um mehr.

Hulda aus Fulda

Es gab ja keine (schriftliche) Abmachung, oder?

Sonst hätten die Eltern das mit aufnehmen müssen.

RB

Ich hoffe für dich und deine Familie, dass dies deine Eltern nicht dürfen und wünsche viel Glück. Nehme dir doch lieber einen Anwalt. Viel glueck

Hallo,

leider kann ich dir da nicht weiter helfen.
Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen oder von einem Notar, die können dir weiter helfen.

Grüße
Caddy

Für eine verwendbare Antwort reichen die Angaben bei weitem nicht. Da der Pflichtteilsverzicht offenbar abgeschlossen ist, geht es hier wahrscheinlich nicht mehr um Erbrechts- sondern nur noch um das Allgemeine Bürgerliche Recht (evtl. Anfechtung o.ä.). Dazu muss ich leider passen.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann