Vorab-Erbe, Schenkung, Anrechnung zum Erbe

Hallo,
die Frage ist, welche Vor oder Nachteile entstehen, wenn man einen Bausparvertrag von den Eltern bekommt, der als Voraberbe deklariert ist. Oder zum Erbe angerechnet werden soll… da die Eltern haben bereits dem Bruder vor 5 jahren ein Haus auf als voraberbe geschenkt hatten ist guter Rat teuer … Frage:
Ein Haus ging bereits an den Bruder, meines wissens nach ist diese Schenkung nach 10 Jahren nicht mehr zum Erbe anrechenbar (also geschenkt, ist das nach jetziger Gesetzeslage so, oder kommt das auf die genaue Deklaration an =

  1. Der Bausparvertrag: was wenn die Eltern vorher ableben ? wie wird der angerechnet
  2. Wird der mit den 20.000 angerechnet oder mit den tatsächlich angesparten 10.000 (die Beleihung müsst ja eh der Beschenkte zurückzahlen)
  3. Wenn das als Voraberbe deklariert ist… wie wird der Bausparvertrag zum Erbe gerechnet, gibts Fallstricke ??

Guter Rat wäre hier sehr hilfreich…bin verzweifelt am Überblick suchen…

wer kennt sich denn da aus und kann mir weiterhelfen ?? Ich bin über jede brauchbare Antwort echt Dankbar !!

Natürlich gibt es Antworten auf Ihre fast alltäglichen Fragen. Nach den hier wiederholten Fragen folgen meine Antworten:
> = Die Schenkung ist nun nicht mehr pflichtteilsrelevant. Nur dann, wenn bei der Schenkung bestimmt worden ist, dass sie auf das spätere Erbe anzurechnen ist, ist die Frist von zehn Jahren irrelevant.

> > = Was ist mit „vorher“ und mit „Voraberbe“ gemeint? Wenn es eine Schenkung werden soll, dann gilt das, was dabei vereinbart wird: Mit oder ohne Anrechnung?

> > = Natürlich ist nur das Sparguthaben der Eltern relevant. Der Anspruch auf das B.darlehn hat keinen erbrechtlichen Geldwert.

> > = ist vorstehend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.820-mal Fragen beantwortet)