Hallo,
Kann man auch vorab, also solange man noch voll geschäftsfähig ist, bestimmen wer einen später mal betreuen soll ?
Wo / Wie müsste das gemacht werden ? Notar ??? Einfacher Vertrag ?
Inwieweit gilt in der Betreung eigentlich das Selbstkontraktionsverbot ? D.h. inwieweit darf sich der Betreuer aus dem Vermögen des Betreuten zB eine Aufwandsentschädigung o.dgl zahlen ?
Danke ! Paul
Hallöchen!
Kann man auch vorab, also solange man noch voll geschäftsfähig
ist, bestimmen wer einen später mal betreuen soll ?
Das geht, man nennt das Vorsorgevollmacht. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es da eine bindende Wirkung gibt, aber im allgemeinen, wenn in der Person des Betreuers nicht irgendwelche Gründe liegen, wird diese Person als Betreuer bestellt.
Notariell muss man das nicht unbedingt machen, das geht auch einfach so.
Informationen zum Theme Vorsorgevollmacht findet man auf den Seiten des Bundesjustizministeriums, ich habe hier mal ein Infoblatt verlinkt als PDF, mit Informationen und Mustern usw…Hoffe es hilft:
http://www.bmj.de/media/archive/451.pdf
Lieben Gruß und guten Rutsch,
Florian Kausen.
Hallo,
zum eigentliche Thema wurde ja schon geantwortet. Ich möchte noch zu bedenken geben, dass es evtl. viel besser ist, wenn ein neutraler Fremder die Betreuung übernimmt (ehrenamtlich oder als Berufsbetreuer). Es gibt oft Familienstreitigkeiten, aus denen sich ein Betreuer leichter heraushalten kann (geht aber nicht immer, trotzdem). Zudem ist der Betreuer rechenschaftspflichtig gegenüber dem Amtsgericht, so dass auch hier eine hohe Sicherheit besteht.
Zudem kann ja auch der als Betreuer vorgesehene Mensch vorher sterben, so dass die Frage wieder offen ist.
Eine Empfehlung: nach den Stichworten „Forum“ und „Betreuung“ googeln und sich mal einiges ansehen.
Gruss
Andreas