Hallo,
mein Vater ist alleiniger Erbe seiner Mutter.
Sein einziger Bruder ist verstorben und hat eine Tochter, die ihren Pflichtteil einfordert.
Mein Vater hat seine Mutter gepflegt und würde meines Erachtens ein Vorab-Erbe bekommen.(Lt Gesetz von 2010)
Seine Anwältin meint da seine Nichte nur pflichtteilberechtigt ist, geht das nicht.
Ist das richtig??? Wenn ja , warum? Er hat sie doch nunmal gepflegt.
Vielen Dank schon mal im vorraus.
herzlichen Dank für die Frage zum Pflichtteilsrecht.
Das neue Pflichtteilsrecht sieht ein „Vorab-Erbe“ nicht voraus - sondern die Möglichkeit einer Ausgleichung nach § 2057a BGB vor.
Die Frage der Ausgleichung wiederum wird dann beim Pflichtteilsanspruch berücksichtigt werden, § 2316 BGB.
Gerne bin ich bereit Ihren Vater in der Angelegenheit zu vertreten, bzw. auch dessen Anwältin in der Sache zu unterstützen.
Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie auch unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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