Hallo Susanne,
Wie bucht man, wenn noch nicht gleich eine
Auszahlung stattfindet?
Üblicherweise wird die Gewinnverwendung unterjährig überhaupt nicht gebucht, sondern beim Abschluss in die Entwicklung der Kapitalkonten aufgenommen und dann beim Vortrag in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt.
Obwohl das nicht zwingend vorgeschrieben ist, würde ich Entnahmen und Einlagen generell auf (pro Beteiligtem) unterjährig auf zwei getrennten Konten verbuchen, um den Umfang der Entnahmen im Vergleich zum Ergebnisanteil besser verfolgen zu können. In der Eröffnungsbilanz des Folgejahres dann Vortrag auf ein einziges Konto „variables Kapital“ pro Beteiligtem. Entwicklung der Kapitalkonten muss sowieso außerhalb der Bilanz pro Beteiligtem dargestellt werden.
Wenn ein Kommanditist zum Jahresende ausscheidet, ist dann die
Jahresbilanz gleichzeitig auch die Auseinandersetzungsbilanz?
Die Bewertung funktioniert da anders: Anzusetzen sind alle Vermögensgegenstände mit ihrem Teilwert (= Aufdeckung der stillen Reserven, gleichzeitig Teilwertabschreibung, auch wenn sie steuerlich nicht zulässig ist), außerdem auch Vermögensgegenstände, die nicht bilanziert werden dürfen (z.B. Firmenwert). Posten, die wegen steuerlicher Vorschriften gebildet worden sind (z.B. „7g-Rücklage“ werden nicht von den Vermögensgegenständen abgesetzt.
Zur Behandlung von ARA und PRA fällt mir nichts Gescheites ein: Ökonomisch sinnvoll wäre es, sie in eine Auseinandersetzungsbilanz aufzunehmen, aber da es sich weder um Vermögensgegenstände noch um Verbindlichkeiten handelt, hab ich da Zweifel, ob man darf.
Oder was stellt man sich darunter vor? Muss soetwas im
Gesellschaftervertrag vereinbart werden?
Ich denke, es ist immerhin nützlich, plausible vereinfachte Bewertungsmethoden zu vereinbaren - wenn einer geht, ist das nicht immer im guten Einvernehmen. Etwa den Ansatz eines Firmenwertes, der auf der Basis der zurückliegenden Umsätze grob geschätzt wird.
Sorry für meine vielen Fragen, aber ich würde gerne das ganze
etwas besser verstehen.
Die Fragen tun nicht weh - aber wie Du siehst, bin ich ein Kind der GmbH-Mode der 1990er Jahre, und hab mit Personengesellschaften allerhand Schwachstellen. Nunja, vielleicht gibts noch Auskünfte von Sattelfesteren…
Schöne Grüße
MM