Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen:
Nehmen wir an ein Arbeitnehmer hat seit ca. 2 Monaten eine neue Freundin, die ein schulpflichtiges Kind hat. Die Beiden haben KEINEN gemeinsamen Haushalt. Nun möchte der Arbeitnehmer unbedingt seinen Urlaub in den Sommerferien nehmen, obwohl ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt ein anderer Arbeitnehmer seinen Urlaub schon eingetragen hat.
Muss der Arbeitnehmer ohne das schulpflichtige Kind zurück stecken?
Vielen Dank für Eure Antworten
Liebe Grüße
Kerstin
Hallo
Muss der Arbeitnehmer ohne das schulpflichtige Kind zurück
stecken?
Wenn der Urlaub des ersten AN schon bewilligt wurde, lautet die Antwort ganz klar: Nein!
Ist noch gar kein Urlaub bewilligt worden, ist der AG gehalten, bei der Urlaubserteilung soziale Aspekte der beiden AN unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange gegeneinander abzuwägen. Aber auch in dem Falle einer gerichtlichen Überprüfung halte ich es für fast ausgeschlossen, daß Dir in dieser Konstellation ein Vorrang einzuräumen sei. Also immer noch: Nein.
Gruß,
LeoLo