heute ist folgender Sachverhalt passiert: Unser Auto stand wie immer vor dem Mietshaus in welchem wir wohnen in der Parkzone. Das Halteverbot begann direkt hinter unserem Auto. Da sich das Haus nun einigen, von der Stadt auferlegten, Renovierungsmaßnahmen unterzieht, wurde vor einigen Tagen die o.g. Parkzone in ein absolutes Halteverbot geändert. Wir haben das natürlich nicht mitbekommen und unser Auto sollte heute abgeschleppt werden. Da wir den Abschleppdienst rechtzeitig sahen, müssen wir „nur“ die Anfahrtskosten zahlen.
Meine Frage ist folgende:
Muss eine solche Änderung den Anwohnern nicht im Vorfeld mitgeteilt werden?
Hat jemand Informationen zu diesem Thema (§§, etc.)?
Wir haben das natürlich nicht mitbekommen und unser Auto sollte heute
abgeschleppt werden. Da wir den Abschleppdienst rechtzeitig
sahen, müssen wir „nur“ die Anfahrtskosten zahlen.
Wieso „natürlich nicht mitbekommen“? Andere haben es wohl mitbekommen.
Meine Frage ist folgende:
Muss eine solche Änderung den Anwohnern nicht im Vorfeld
mitgeteilt werden?
Und wie stellst Du Dir das vor? Per Rundschreiben dass Du dann „natürlich“ nicht gelesen hättest?
Oder soll einer von der Verwaltung jeden Anwohner persönlich ansprechen?
Das Halteverbot ist doch wohl in Form von Verkehrszeichen rechtzeitig vorher angekündigt worden. Dies ist auch überall so üblich.
Ich sehe das jetzt mal als eine allgemeine Frage an und antworte. Denn das Problem ist hier schon x-mal erörtert worden.
Das Halteverbot muss zwar nicht angekündigt werden, aber andererseits ist eine solche Anordnung ein Verwaltungsakt, der dem Betroffenen auch zugehen muss.
Hat er das Schild also nie gesehen, unterliegt er auch keinem Halteverbot.
Um nun die Effektivität von Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde dennoch gewährleisten zu können, wurde von den Gerichten eine Fiktion angenommen, nach der nach einem bestimmten Zeitraum der Verwaltungsakt als zugegangen angesehen wird. Begründet wird das damit, dass jeder Halter in bestimmten Abständen nach seinem Fahrzeug sehen muss.
Das schwankt von 24 Stunden bis zT. 1 Woche. Überwiegend hat sich jedoch eine 3 Tages Frist in der Rechtsprechung der OVGs festgesetzt.
Gruß
Dea
Wir haben das natürlich nicht mitbekommen und unser Auto sollte heute
abgeschleppt werden. Da wir den Abschleppdienst rechtzeitig
sahen, müssen wir „nur“ die Anfahrtskosten zahlen.
Wieso „natürlich nicht mitbekommen“? Andere haben es wohl
mitbekommen.
Meine Frage ist folgende:
Muss eine solche Änderung den Anwohnern nicht im Vorfeld
mitgeteilt werden?
Und wie stellst Du Dir das vor? Per Rundschreiben dass Du dann
„natürlich“ nicht gelesen hättest?
Oder soll einer von der Verwaltung jeden Anwohner persönlich
ansprechen?
Das Halteverbot ist doch wohl in Form von Verkehrszeichen
rechtzeitig vorher angekündigt worden. Dies ist auch überall
so üblich.
Das schwankt von 24 Stunden bis zT. 1 Woche. Überwiegend hat
sich jedoch eine 3 Tages Frist in der Rechtsprechung der OVGs
festgesetzt.
Eine allgemeingültige Regelung habe ich dazu auch nicht finden können.
Ich gebe zu, ich war über die Frage etwas verärgert. Es stellt sich für mich so dar, wie leider immer häufiger zu beobachten, dass ein Verkehrsteilnehmer „geschlafen“ hat und nun jemanden sucht dem man das eigene Versäumnis zur Last legen kann.
Ich gebe zu, ich war über die Frage etwas verärgert. Es stellt
sich für mich so dar, wie leider immer häufiger zu beobachten,
dass ein Verkehrsteilnehmer „geschlafen“ hat und nun jemanden
sucht dem man das eigene Versäumnis zur Last legen kann.
Naja, auch ich bin bei Autofahrern, die Bußgeldern entgehen wollen, meist skeptisch.
Aber hier liegt wirklich ein Problem vor. Denn häufig lassen Menschen ihre Auto einfach mal einige Tage irgendwo stehen, und das ist nichts verwerfliches. Und immer wieder stellen Gemeinden dann plötzlich irgendwo kurzfristig Halteverbotsschilder auf. Auch das kann gute Gründe haben.
Aber es ist m.E. wirklich nachvollziehbar, dass dann der Halter für das umgesetzte oder abgeschleptte Auto (das muss ja schon geschehen) nicht auch noch zahlen muss.
Ich denke auch, dass die überwiegend vertretene 3 Tages Regel in Ordnung ist. Dass man alle 24 Std. nach seinem Auto schauen müsste, ob nciht ein Halteverbot aufgestellt würde, halte ich für übertrieben, 1 Woche kann man aber auch nicht völlig sicher sein, dass nichts passiert.
Deine Ausführungen sind natürlich korrekt. In der Frage wurde jedoch erwähnt, das am Haus umfangreiche Bauarbeiten stattfinden. Hier würde ich schon davon ausgehen das ein Anwohner durchaus damit rechnen muss das aufgrund der Arbeiten ein temporäres Halteverbot eingerichtet wird.
Sollte, was man hier nicht weiss, die 3 Tages Frist hier gegriffen haben, so halte ich es für durchaus möglich dass der Anwohner rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte.
Den Erfolg eines Einspruches wirst Du sicher besser beurteilen können als ich, aber in dem beschriebenen Fall würde ich mir da keine grossen Chancen erhoffen.
Die Formulierung „natürlich haben wir es nicht mitbekommen“ macht mich stutzig.
Es ist nicht „natürlich“ dass man es nicht mitbekommt.
Bei Bauarbeiten am Haus halte ich eher das Gegenteil für wahrscheinlich.
Da kannst Du natürlich Recht haben. Aber das sind alles Fragen des konkreten Einzelfalles, dessen Wertung durch den Richter in keiner Weise vorausgesehen werden kann. Daher würde ich mich zu konkreten Erfolgsaussichten eines Einspruchs hier nie äußern.
Gruß
Dea
Deine Ausführungen sind natürlich korrekt. In der Frage wurde
jedoch erwähnt, das am Haus umfangreiche Bauarbeiten
stattfinden. Hier würde ich schon davon ausgehen das ein
Anwohner durchaus damit rechnen muss das aufgrund der Arbeiten
ein temporäres Halteverbot eingerichtet wird.
Sollte, was man hier nicht weiss, die 3 Tages Frist hier
gegriffen haben, so halte ich es für durchaus möglich dass der
Anwohner rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte.
Den Erfolg eines Einspruches wirst Du sicher besser beurteilen
können als ich, aber in dem beschriebenen Fall würde ich mir
da keine grossen Chancen erhoffen.
Die Formulierung „natürlich haben wir es nicht mitbekommen“
macht mich stutzig.
Es ist nicht „natürlich“ dass man es nicht mitbekommt.
Bei Bauarbeiten am Haus halte ich eher das Gegenteil für
wahrscheinlich.