Voranmeldungszeitraum USt

hallo,

A hat in 2011 eine zahllast von über 1000 gehabt und soll jetzt ab dem ersten quartal 2013 vierteljährlich die voranmeldung machen.

A hat festgestellt, dass die zahllast 2012 wieder unter 1000 rutschen wird.

kann A beim FA beantragen auf jährlich gestellt zu werden auf grund des ergebnisses 2012?

könnte das FA die umsatzsteuer 2012 veranlagen, auf grund des antrages und der evtl. eingereichten (vorl.) überschussrechnung?

danke

gruß inder

A hat in 2011 eine Zahllast von über 1000 gehabt und soll
jetzt ab dem ersten Quartal 2013 vierteljährlich die
Voranmeldung machen.

Na na, da hat wohl jemand recht spät seine USt-Jahreserklärung 2011 eingereicht?

A hat festgestellt, daß die Zahllast 2012 wieder unter 1000
rutschen wird.

Schnell die USt-Jahreserklärung 2012 beim FA einreichen!

kann A beim FA beantragen auf jährlich gestellt zu werden auf
grund des ergebnisses 2012?

Ja, dürfte automatisch gehen. Schnellstmöglich die UStJE 2012 einreichen und abwarten, ggf. telefonisch nachfragen. Sollte bereits fürs 1. Quartal 2013 funktionieren, daß nicht abgegeben werden muß.

könnte das FA die Umsatzsteuer 2012 veranlagen, aufgrund des
Antrages und der evtl. eingereichten (vorl.)
Überschußrechnung?

Wenn die UStJE eingereicht wird - warum nicht? Anlage EÜR ist für die UStJE nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

A hat in 2011 eine Zahllast von über 1000 gehabt und soll
jetzt ab dem ersten Quartal 2013 vierteljährlich die
Voranmeldung machen.

Na na, da hat wohl jemand recht spät seine USt-Jahreserklärung
2011 eingereicht?

noja… geht so :smile:

A hat festgestellt, daß die Zahllast 2012 wieder unter 1000
rutschen wird.

Schnell die USt-Jahreserklärung 2012 beim FA einreichen!

…das will A ja nicht, da er dann die 986,50 gleich bringen muss. A wollte das wieder auf das liquiditätsstärkere jahresende verschieben.

kann A beim FA beantragen auf jährlich gestellt zu werden auf
grund des ergebnisses 2012?

Ja, dürfte automatisch gehen. Schnellstmöglich die UStJE 2012
einreichen und abwarten, ggf. telefonisch nachfragen. Sollte
bereits fürs 1. Quartal 2013 funktionieren, daß nicht
abgegeben werden muß.

ja. problem siehe oben.

könnte das FA die Umsatzsteuer 2012 veranlagen, aufgrund des
Antrages und der evtl. eingereichten (vorl.)
Überschußrechnung?

Wenn die UStJE eingereicht wird - warum nicht? Anlage EÜR ist
für die UStJE nicht notwendig.

frage nochma: umstellung zeitraum wieder auf jährlich, ohne abgabe der erklärung jetzt.

danke

gruß inder

man könnte es versuchen zu beantragen, aber, wenn ich der Sachbearbeiter wäre, würde ich auf der Einreichung der USt 2012 bestehen.

Lia

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