Vorarbeiter- Vertreter ohne Zustimmung?

Hallo.
Ich konstruiere hier mal folgenden Fall:
Jemand wird im Betrieb von seinen Vorgesetzten zur Vertretung des Vorarbeiters ernannt / bestimmt. Dies geschieht gegen seinen Willen, da er als Vertreter keine Funktionszulage erhält (erst wenn er den Vorarbeiter mehr als einen Monat am Stück vertreten würde)- aber dennoch die gleiche Verantwortung trägt wie der Vorarbeiter. Außerdem sieht er sich selbst fachlich dazu nicht in der Lage.

Kann der Betrieb ihn nun einfach so benennen, also vom Direktionsrecht gebrauch machen, oder muss dies „in gegenseitigem Einverständnis erfolgen“??
Danke schon mal für die Antworten!

Hallo,

die Antwortet lautet: Es kommt darauf an !
Dies ist von so vielen Einzelfallumständen abhängig, daß der Sachverhalt seriös nur durch einen Fachmenschen (= Anwalt) beurteilt werden kann, der/die alle evtl. Sachverhalte prüfen kann und die notwendigen Unterlagen vollständig einsehen kann.

Meine Glaskugel ist in Reparatur.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo.
Danke erstmal für die Antwort, aber nur mal ganz grob: Von welchen Faktoren hängt das denn ab?
Meiner Meinung nach grenzt sowas ja schon fast an Mobbing, wenn man einen, der sich erstens selbst fachlich nicht dazu in der Lage fühlt (aufgrund erst kurzer Betriebszugehörigkeit)und sich zweitens gesundheitlich nicht dazu im Stande (ist nicht „streßresistent“, wie man so schön sagt)sieht eine solche Aufgabe zu übertragen.

Hallo.

Hallo,

Danke erstmal für die Antwort, aber nur mal ganz grob: Von
welchen Faktoren hängt das denn ab?

Nicht abschließende Aufzählung:

  • vorraussichtliche Häufigkeit der Vertretungstätigkeit
  • Aufgabendefinition des AN im Arbeitsvertrag
  • Gilt ein TV ? Wenn ja, was sagt dieser zu Vertretung ?
  • Gibt es im Betrieb einen BR ? Falls ja, wurde dieser beteiligt ? Gibt es Betriebsvereinbarungen, die derartige Sachverhalte regeln ?

Meiner Meinung nach grenzt sowas ja schon fast an Mobbing,

Oh nein, bitte nicht dieses Modewort. Wenn einem sonst nix einfällt, ruft man „Mobbing“, um nur ja nicht das eigene Verhalten in Frage stellen zu müssen (…und vergisst dabei gerne, daß idR bei wirklichem Mobbing auch der „Gemobbte“ einen erklecklichen Anteil an der Situation hat)

wenn man einen, der sich erstens selbst fachlich nicht dazu in
der Lage fühlt (aufgrund erst kurzer Betriebszugehörigkeit)

Wieso fragt dieser AN dann nicht nach gründlicher Einweisung/Weiterqualifikation ? Das wäre ein konstruktiver Umgang mit der Situation.

und
sich zweitens gesundheitlich nicht dazu im Stande (ist nicht
„streßresistent“, wie man so schön sagt)sieht eine solche
Aufgabe zu übertragen.

Bei derart geringer „Stressresistenz“ wäre durchaus der Besuch eines Facharztes für Psychiatrie zu erwägen, da sich dahinter eine ernsthafte Erkrankung verbergen könnte, solange es nicht nur eine faule Ausrede zur Kaschierung der eigenen Bequemlichkeit ist.