Hallo.
Hallo,
Danke erstmal für die Antwort, aber nur mal ganz grob: Von
welchen Faktoren hängt das denn ab?
Nicht abschließende Aufzählung:
- vorraussichtliche Häufigkeit der Vertretungstätigkeit
- Aufgabendefinition des AN im Arbeitsvertrag
- Gilt ein TV ? Wenn ja, was sagt dieser zu Vertretung ?
- Gibt es im Betrieb einen BR ? Falls ja, wurde dieser beteiligt ? Gibt es Betriebsvereinbarungen, die derartige Sachverhalte regeln ?
Meiner Meinung nach grenzt sowas ja schon fast an Mobbing,
Oh nein, bitte nicht dieses Modewort. Wenn einem sonst nix einfällt, ruft man „Mobbing“, um nur ja nicht das eigene Verhalten in Frage stellen zu müssen (…und vergisst dabei gerne, daß idR bei wirklichem Mobbing auch der „Gemobbte“ einen erklecklichen Anteil an der Situation hat)
wenn man einen, der sich erstens selbst fachlich nicht dazu in
der Lage fühlt (aufgrund erst kurzer Betriebszugehörigkeit)
Wieso fragt dieser AN dann nicht nach gründlicher Einweisung/Weiterqualifikation ? Das wäre ein konstruktiver Umgang mit der Situation.
und
sich zweitens gesundheitlich nicht dazu im Stande (ist nicht
„streßresistent“, wie man so schön sagt)sieht eine solche
Aufgabe zu übertragen.
Bei derart geringer „Stressresistenz“ wäre durchaus der Besuch eines Facharztes für Psychiatrie zu erwägen, da sich dahinter eine ernsthafte Erkrankung verbergen könnte, solange es nicht nur eine faule Ausrede zur Kaschierung der eigenen Bequemlichkeit ist.