Voratsdatenspeicherung

Hallo,

wie ist das denn genau mit dieser Datenspeicherung?
Wann darf denn darauf zurück gegriffen werden?

Ein Beispiel:

Eine ältere Dame ( gut sie ist schon richtig alt) wollte etwas im Internet herunterladen. Dies war bisher immer kostenlos. Sie hat aber wegen dem Datenschutz immer eine falsche Adresse angegeben, weil diese bisher nie relevant war für die Nutzung des Programmes. ( Ach ja, es ist keine illegale Seite ) Nur ihre Mailadresse war richtig.
Jetzt hat sie plötzlich eine Mahung bekommen, in der sie aufgefordert wird 96 Euro zu zahlen. Diese hat sie pünktlich zum Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist erhalten.
Nun droht der Anbieter ihre Daten zu hinterfragen, dies würde auf Grund der Voratsdatenspeicherung ja gehen…

also haben wir den gar keinen Datenschutz mehr?

Vielen Dank für Antworten

schönen Abend,

Hallo Annna,

ich habe soetwas auch erhalten. Es ist unrechtmässig. Soll auch 96,00 Euro zahlen. Laufzeit 2 Jahre.

folgender Inhalt kam als E-Mail. War es auch so bei Ihnen? www.winloads.net?
Das sind Internetabzocker. Ich jedenfalls werde nicht darauf reagieren. Nur falls ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, dann sofort Einspruch einlegen. Aber soweit werden sie es nicht kommen lassen. Bei einem Mahnbescheid müssen die in Vorleistung gehen.
Was Sie nun davon machen müssen Sie entscheiden.

am 28.04.2009 haben Sie sich auf unserer Internetseite www.win-loads.net angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Da Sie auf unsere Rechnung vom 29.04.2009 nicht reagiert haben, und der Rechnungsbetrag bis heute nicht beglichen wurde, fordern wir Sie nun letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von 96,00 EUR bis zum

20.05.2009

auf unser unten genanntes Konto zu überweisen. Bitte geben Sie dabei als Verwendungszweck unbedingt Ihre RechnungsNr. an und als Kontoinhaber die Media Intense GmbH, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Sollte der oben genannte Betrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf unserem Konto eingegangen sein, sehen wir uns gezwungen, unseren Rechtsanwalt mit dem Einzug der gegen Sie geltend gemachten Forderung zu beauftragen. Die zusätzlich entstehenden Gebühren und Auslagen gehen zu Ihren Lasten.

Kontoinhaber:
Media Intense GmbH

Deutsche Bank
BLZ: 82070024
Konto: 391478500

IBAN: DE35820700240391478500
SWIFT/BIC: DEUTDEDBERF

Mit freundlichen Grüssen

media intense GmbH
Win-Loads.net

Nähere Erklärung zur Rechnung sowie Mahnung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens
unsere Nutzungsbedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb des Testtages
(bis 24.00) eine Kündigung erfolgt - Auf Ihr Widerrufsrecht haben Sie bereits
bei der Anmeldung verzichtet. Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312d BGB haben
wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Auch wurden Sie über die Folgen des
Widerrufsverzicht belehrt. Damit ist Ihr www.win-loads.net -Zugang in ein
kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate
im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Nutzungsbedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
www.win-loads.net für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.

Zudem haben wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse [email protected] die Zugangsdaten
gesendet, durch das Nutzen unserer Dienstleistung mittels dieser Daten
wurde Ihre E-Mail bestätigt.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: 91.35.101.244. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde. Da die Verbindungsdaten nach
geltendem Recht mindestens 6 Monate gespeichert werden müssen, ist
eine strafrechtliche Ermittlung erfolgsversprechend.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 20.07.1950. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.

Gruss Gert

Weitergabe nur bei schweren Straftaten
Hallo!

wie ist das denn genau mit dieser Datenspeicherung?
Wann darf denn darauf zurück gegriffen werden?

Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung wurde mit einer einstweiligen Verfügung eingeschränkt:
„Aufgrund eines Abrufersuchens einer
Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten
die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch
nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand
des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a
Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht
durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des
Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos
wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).“
(http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteil…)

Die lange Liste, was alles „eine schwere Straftat im Sinne des § 100a
Abs. 2 StPO ist“, kannst du dir hier
http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
unter „(2)“ anschauen.

Gruß
Paul

PS: In Bezug auf Zivilrechtliche Ansprüche darf davon sowieso nichts weitergeleitet werden.

Moien

PS: In Bezug auf Zivilrechtliche Ansprüche darf davon sowieso
nichts weitergeleitet werden.

Wieso geht dann sowas http://arstechnica.com/tech-policy/news/2009/04/rapi… ohne Probleme durch?

OK, die Daten kommen nicht aus der VDS … aber die IP würde ein solcher Abzocker ja auch speichern können.

cu

Hallo Paul,

ja dann Danke für die Antwort.
Ich gehe mal davon aus, dass Omi jetzt keinen „schweren Straftatbestand“ beganngen hat :smile:

Vielen Dank,

Gruß

Hallo christansen,

war zwar eine andere Seite aber der Text der Mail war fast identisch. Scheibar gibt es da schon vorgefertigte Mails :smile:

Dann wird sich die Dame jetzt erst mal keine Sorgen machen :smile:

Vielen Dank für Antwort.

Gruß