Wenn bei einem Ehepaar ein Ehepartner vestirbt, bekommt der überlebende Ehegatte, bei kinderlosen Paaren in Zugewinngemeinschaft, den Voraus des Ehegatten, § 1932 BGB, also alle Haushaltsgegenstände usw.
Wenn nun deer Verstorbene verschuldet war, und der Ehegatte das Erbe ausschlägt, fällt auch der Voraus weg.
Aber bei einer Zugewinngemeinschaft haben doch beide zusammen, den Haushalt, das Familienauto usw. angeschafft.
Wie soll sich da das Voraus zusammensetzen oder wird dann pauschal alles geteilt / oder dem Verstorbenen zugfeteilt, so daß der Überlebende ohne seinen Haushalt da sitzt?
Wenn bei einem Ehepaar ein Ehepartner vestirbt, bekommt der
überlebende Ehegatte, bei kinderlosen Paaren in
Zugewinngemeinschaft, den Voraus des Ehegatten, § 1932 BGB,
also alle Haushaltsgegenstände usw.
Wohlgemerkt nur, wenn er gesetzlicher Erbe ist (also nicht Erbe durch Testament oder Erbvertrag).
Wenn nun deer Verstorbene verschuldet war, und der Ehegatte
das Erbe ausschlägt, fällt auch der Voraus weg.
Richtig.
Aber bei einer Zugewinngemeinschaft haben doch beide zusammen,
den Haushalt, das Familienauto usw. angeschafft.
Das hat mit Zugewinngemeinschaft nichts zu tun. Auch bei Gütertrennung können den Ehegatten die Gegenstände gemeinsam gehören, und auch bei Zugewinngemeinschaft muss dies keinesfalls so sein. Im Gegenteil: Das Prinzip der Zugewinngemeinschaft basiert gerade darauf, dass jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen hat.
Levay