Am 04.10. wurde über einen Onlinehändler ein Fahrradhelm per Vorauskasse bestellt. Das Unternehmen bestätigte den Geldeingang am 08.10.12 per E-Mail. Am 23.10. erging die Anfrage zum Liefertermin. Daraufhin kam am 24.10. die Mitteilung, dass der Artikel nicht mehr lieferbar sei. Am 25.10. wurde um Rücküberweisung des Geldes gebeten. Erst auf die erneute Aufforderung (07.11.), den Betrag innerhalb von 7 Tagen zurückzuzahlen, wurde mitgeteilt, dass die Stornierung der Bestellung bedauert wird und der Betrag überwiesen wird. Bis heute (27.11.2012)erfolgte keine Rückzahlung. Welche Möglichkeiten gibt es?
Strafantrag stellen,vielleicht hat man dann ja noch das Glück,sein Geld zu retten.
Hallo!
Welche Möglichkeiten gibt es?
Wird eine fällige Zahlung nicht geleistet, veranlasst man einen gerichtlichen Mahnbescheid. Die Kosten gehen zu Lasten des säumigen Zahlers.
Gruß
Wolfgang
Strafantrag stellen,vielleicht hat man dann ja noch das
Glück,sein Geld zu retten.
Strafantrag weswegen?
Und selbst, wenn sich ein passender Straftatbestand fände: Fährt dann die Polizei mit Blaulicht zum Händler und holt das Geld für den Kunden persönlich ab?
S.J.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Wird eine fällige Zahlung nicht geleistet, veranlasst man
einen gerichtlichen Mahnbescheid. Die Kosten gehen zu Lasten
des säumigen Zahlers.
aber nur dann, wenn dieser auch im verzug ist. was normalerweise eine frisstsetzung und ablauf derselben voraussetzt.
nachweisbarkeit dessen kann übrigens sehr hilfreich sein.
Weil es sich um Betrug handelt.
08.Oktober Geldeingang…24.Oktober !! nicht lieferbar…25.Oktober Geldrückforderung…07.November erneute Anforderung…
Da ist alles außer einer Strafanzeige sinnlos…Kosten für einen Mahnbescheid sind rausgeworfenes Geld.Persönlich hätte ich nicht so lange gewartet.
Wahrscheinlich ist die Briefkastenfirma jetzt shcon aufgelöst.
Weil es sich um Betrug handelt.
blödsinn. lies:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Blödsinn…ja deine Bemerkung.Lies dir einfach noch einmal den von dir zitierten Paragraphen richtig durch und überlege mal,ach nee das kannste ja nicht,daher:
Warenbetrug ist ein Betrug, bei dem der Täter arglistig Ware zu liefern
verspricht, sie jedoch entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität
liefert. Die Ware stellt gewissermaßen das Mittel zum Betrug dar, während das
Ziel des Betrügers die Erlangung der Zahlung ist.
Blödsinn…ja deine Bemerkung.
ach, immer noch nichts verstanden? oder den paragraphen gar nicht gelesen? nicht mal den hier besprochenen fall? aber groß rumtönen?
Lies dir einfach noch einmal den
von dir zitierten Paragraphen richtig durch
das reicht aber nicht aus, du experte.
und überlege
mal,ach nee das kannste ja nicht,daher:Warenbetrug ist ein Betrug, bei dem der Täter arglistig Ware zu liefern
verspricht, sie jedoch entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität
liefert. Die Ware stellt gewissermaßen das Mittel zum Betrug dar, während das
Ziel des Betrügers die Erlangung der Zahlung ist.
wo genau ist denn hier die lieferung minderwertiger ware? wo ist die täuschungsabsicht?
das einzige, was wir hier haben, ist eine noch-nicht-zahlung. das ist alles.
man sollte eben nicht nur lesen, sondern auch verstehen können.
und was du immer noch nicht begriffen hast: es nutzt dem käufer genau gar nichts, geld sieht er deswegen auch nicht.
Na mit lesen und verstehen hast wohl eher DU Schwierigkeiten…
Nochmal nur für dich…
Vorauskasse Geld beim Händler am 08.Oktober
Kunde reklamiert das Ware nicht geliefert wird…
Händler sagt am 24.Oktober !! nicht lieferbar…
Kunde 25.Oktober Geldrückforderung…
Händler überweist Geld nicht zurück…
07.November erneute Anforderung …
Händler überweist Geld immer noch nicht zurück…
sowas nennt man immer noch Betrug…
Na mit lesen und verstehen hast wohl eher DU
Schwierigkeiten…
nö. du hast nur keine ahnung, das ist das ganze problem. stammtischbildung halt.
Nochmal nur für dich…
…blabla…
sowas nennt man immer noch Betrug…
dann zeig doch endlich die stelle im gesetz, du experte.
und zeig auch gleich, warum das dann dem kunden geld bringen sollte. denn darum ging es hier, du experte.
Strafantrag ist so ziemlich die einzige Möglichkeit,eventuell noch an Geld zu kommen,wobei allerdings die Chancen immer kleiner werden,je mehr Zeit verinnt.
Ein seriöser Geschäftsmann hätte spätesten bei der Mitteilung,das er die Ware nicht liefern kann,den Vorausbezahlten Geldbetrag zurück überwiesen.
Außerdem wurde die Rückgabe bereits mehrfach angemahnt.
Also Tatbestand des (Waren)betruges erfüllt,Textstelle hatte ich schon eingestellt.
Aber wahrscheinlich bist du wohl ein Experte darin,wie man Leuten noch weiter Geld aus der Tasche zieht…denn die einzige andere Alternative wäre nur:
-Mahnbescheid
-Klage vor Gericht
was unser armer Käufer ja alles erst ein mal im Voraus bezahlen muss.
Um dann festzustellen,das es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen kann,
weil der Verkäufer in Konkurs ist oder die Firma aufgelöst hat.
Statt 100 € Verlust dann 1.000,- € wahrlich ein expertenhafter
Rat
PLONK!
glaubst du, es wird auf geheimnisvolle weise richtig, wenn du es nur oft genug wiederholst?
es nutzt dem käufer genau gar nichts, wenn der staatsanwalt wegen betrug ermittelt - sein geld muss er schon selber einklagen.
und betrug liegt auch nicht automatisch vor, wenn jemand eine ware nicht liefert und das geld nicht sofort zurück bezahlt, dazu gehört die täuschungsabsicht - und für die gibt es bei einem händler erst mal genau gar keinen anhaltspunkt.
für mich ist hier schluss, es kommen ja offensichtlich keine argumente von dir. du willst ja nur rumtrollen.