mal wieder eine Auftragsfrage, also bitte mich nicht anmotzen, wenn die Frage oder die Idee blöde ist.
Welche Voraussetzungen/Schritte sind nötig, wenn man sich mit dem Versand von selbst hergestellten Lebensmitteln via Internet selbständig machen will?
Anschlußfrage: Was ändert sich, wenn man nur Händler spielen will, also ohne eigene Produktion ist?
Es geht dabei, und das mag aufgrund der Fragestellung erkennbar gewesen sein, insbesondere um Bestimmungen bzgl. der Ver- und Bearbeitung von Lebensmitteln (Hügeni usw.) an (Voraussetzungen, Kontrollen …).
Gewerbeschein und USt.-Ident.-Nr. sind also nicht unbedingt das Thema, auch wenn ergänzende Hinweise natürlich nicht abgewiesen werden
Welche Voraussetzungen/Schritte sind nötig, wenn man sich mit
dem Versand von selbst hergestellten Lebensmitteln via
Internet selbständig machen will?
Sachkunde:
Wenn es um Fleisch-, Milch- oder Eierprodukte handelt sind die Vorschriften besonders streng, da sollte man gelernte Fachkraft (Fleischer-, Koch oder Bäckergeselle) sein. Als diese hat man dann einen Überblick, was so zu beachten ist. Wenn die Rohstoffe keinesfalls problematisch sind (z.B. Trockenei), ist die Hürde niedriger. Es reicht dann ein 5-Tage-Kurs bei der IHK zum Umgang mit Lebensmitteln.
Örtlichkeiten:
Alle Arbeitsflächen sollten Edelstahl sein. Ansonsten angemessene , hygienische Lagerräume.
Hygiene:
bei verarbeiteten Waren MH-datum bestimmen lassen (?, wahrscheinlich von akkreditierten Lebensmittellabor), entfällt, wenn die Sachen erkennbar für den alsbaldigen Verbrauch bestimmt sind (Frischfleisch)
Anschlußfrage: Was ändert sich, wenn man nur Händler spielen
will, also ohne eigene Produktion ist?
s. winkel
Es geht dabei, und das mag aufgrund der Fragestellung
erkennbar gewesen sein, insbesondere um Bestimmungen bzgl. der
Ver- und Bearbeitung von Lebensmitteln (Hügeni usw.) an
(Voraussetzungen, Kontrollen …).
Dein Typ sollte mal 10-15 Euro in das Lebensmittelrechtbändchen von Beck’s Texte investieren.
Tschuess Marco.
P.S.: Mich würde nähres Interessieren. Gern auch per Mail.
Du wirst vor allen Dingen in Bezug auf Deine Haftung ein Problem haben. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Hier ist zu unterscheiden, ob Du die Produkte selbst herstellst oder „nur“ als Händler über Deine HP vertreibst.
Wenn es um Fleisch-, Milch- oder Eierprodukte handelt sind die
Vorschriften besonders streng, da sollte man gelernte
Fachkraft (Fleischer-, Koch oder Bäckergeselle) sein.
Vorsicht: da es sich hierbei evtl. um ein Handwerk handelt, braucht man evtl. einen Meisterbrief ! Ohne diesen macht einem die Handwerkskammer den Betrieb schneller wieder zu, als Du ihn aufmachen konntest.
dieses Thema interessiert mich auch, und zwar geht es konkret um den Vertrieb von „Welcome-Körbchen“ für Hotels, Seminaranbieter und ähnliche Interessenten. Die Körbe werden mit Produkten wie Pasta, Süsswaren (Pralinen), Kekse, Bifis, Studentenfutter, Konfitüre und ähnlichen „unkritischen“ Produkten gefüllt und ausgewählten Gästen in das Zimmer gestellt.
Okay, betrachten wir das mal als Schrauben (mit Mindesthaltbarkeitsdatum). Was aber, wenn ein Käufer trotz eingehaltenem Ablaufdatum ein verdorbenes Produkt zu sich nimmt und eine Lebensmittelvergiftung erleidet? Ist man dann nicht trotzdem haftbar. Wer trägt dann die Nachweispflicht und wie soll man als Anbieter so etwas nachweisen?
Gruss
Michael
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