Voraussetzung als Tagesmutter

Hallo,

welche Voraussetzungen muß man erfüllen um sich als Tagesmutter selbstständig zu machen ? (evtl. Aus- oder Weiterbildung )

Kann man das im Rahmen einer Ich-AG (falls es das überhaupt noch gibt) aufziehen ?

Gibt es hierbei gesetzliche Mindessätze ?

Grüße

Chris

Kindertagespflege
Hallo Chris,
hier findest Du die gesuchten Informationen, wie man Tagespflegevater/-mutter werden kann…Voraussetzungen, Pflegeerlaubnis, Gesetzliche Grundlagen, Versicherung, etc.
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2463
http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5…
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_K…
Viel Erfolg und Freude beim Lesen,
Finjen

Hallo Finjen,

super Links, danke dir !

Ich weiß nur nicht ob das nicht etwas speziell ist.

Ich schildere dir das mal. Sie ist alleinerziehend, hat ein Kind im Schulalter und ist Nachmittags zuhause.

Sie kennt Eltern gleichaltriger Kinder die darauf angewiesen sind das ihr Kind nachmittags versorgt wird - bis Abends.

Wie könnte Sie den Eltern jetzt anbieten das sie auf deren Kinder aufpaßt, ihnen noch ein Abendessen anbietet und das ganze abrechnet, so das die anderen Eltern das evtl. steuerlich geltend machen können.

Ich habe die Links so verstanden das es dabei um speziell ausgebildete Tagesmütter geht die ihre „Kunden“ vom Jugendamt bekommt.

Suche ich richtig, oder kannst du mir da evtl. noch genauere Tips geben ?

Grüße

Chris

Seit 10.2005 gesetzlich geregelt
Hallo Chris,

Ich weiß nur nicht ob das nicht etwas speziell ist.

Ja, mag sein, dass das Dir das etwas *speziell* erscheint, aber es ist seit einiger Zeit AFAIK gesetzlich so vorgeschrieben.
Hier nochmal u.a. nachzulesen:
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/bmfsfj/gene…

Ich schildere dir das mal. Sie ist alleinerziehend, hat ein
Kind im Schulalter und ist Nachmittags zuhause.
Sie kennt Eltern gleichaltriger Kinder die darauf angewiesen
sind das ihr Kind nachmittags versorgt wird - bis Abends.
Wie könnte Sie den Eltern jetzt anbieten das sie auf deren
Kinder aufpaßt, ihnen noch ein Abendessen anbietet…

Klar, kann sie das machen, dann aber auch *privat*, so wie früher.
Im Grunde wäre das dann aber nach heutiger Gesetzeslage *Schwarzarbeit* (->KICK 2005; steht alles in den angegebenen Links… :smile:

…und das ganze abrechnet, so das die anderen Eltern das evtl.
steuerlich geltend machen können.

NÖ, ohne Genehmigung nicht, s.o.
Über Sinn und Unsinn kann man bestimmt jetzt lange nachdenken -und es gibt eine Menge Argumente dafür und auch ein paar dagegen, die stehen jetzt und hier aber nicht zur Debatte- aber es ist nun mal so geregelt.
Lest das bitte *alles* in Ruhe nochmal nach,
Deine Bekannte kann dann ja immer noch überlegen, ob es für sie Thema ist?
Warum sollte es dann denn auch nicht mehr interessant sein?
Übrigens:
Beim Jugendamt arbeiten (entgegen der Darstellung so mancher Medienberichte) im Allgemeinen durchaus hauptsächlich Menschen, mit denen man gut reden kann… Sonst hätten sie auch einen anderen Berufsweg einschlagen können…

Versuch macht kluch :smile:
Viel Erfolg und Gruß, Finjen