Voraussetzung Bilanzbuchhalter

Möchte mal anfragen, ob ich mitfolgenden Voraussetzungen Zulassungsberechtigt für den Bilanzbuchhalter /IHK bin. Ich weiss, dass man sich auch direkt an die IHK wenden kann. Vielleicht kann mir aber trotzdem jemand, vielleicht aus eigener ERfahrung helfen. Meine Vorbildungen:

  • Ausbildung zum Industriekaufmann (Abschluss: 1996)
  • Bereibswirt/Wirtschaftsinformatik (FH) (Abschluss: 2003)
  • Ausbildung zum zertifizierten SAP-Berater Module FI / CO (2004)

seit Juli 2004 als IT-Analyst für die Buchhaltung tätig. Leider fehlt mir jedoch die notwendige Berufserfahrung. Ist dies ein Problem oder kann ich diese durch mein Studium kompensieren. Kann man sich einzelnen Fächer durch das Studium anrechnen lassen.

Vielen Dank für die Infos

Hi,

Möchte mal anfragen, ob ich mitfolgenden Voraussetzungen
Zulassungsberechtigt für den Bilanzbuchhalter /IHK bin.

Wie bekomme ich eine zuverlässige Auskunft darüber, ob ich zur Bilanzbuchhalter-Prüfung zugelassen werde?
Zuverlässige Auskunft über die Erfüllung (oder Nichterfüllung) der Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie, indem Sie bei der zuständigen IHK einen - formfreien - Zulassungsantrag stellen.
Fügen Sie diesem Antrag die entsprechenden Unterlagen bei (Kopie des Zeugnisses über die abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Nachweise über die abgeleistete Berufspraxis).
Sie erhalten dann von der zuständigen IHK einen Zulassungsbescheid, aus dem hervorgeht, ob Sie zur Bilanzbuchhalter-Prüfung zugelassen werden. Falls die erforderliche Berufspraxis teilweise noch nicht erfüllt ist, enthält der Bescheid Angaben darüber, wann Sie erstmalig zur Bilanzbuchhalter-Prüfung zugelassen sind. Dies ist natürlich an die Voraussetzung geknüpft, dass Sie weiterhin einschlägig beschäftigt bleiben.
In der Regel ist die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung für den Bewerber kostenlos.

http://www.bilanzbuchhalter.de/faq.htm#Wie%20bekomme…?

Evtl. wäre es in Deinem Fall nicht schlecht, vorher telephonisch bei der IHK nachzufragen.

Gruß,
Christian

Habe während meines Studium in einer großen Mode-Boutique die Buchhaltung in Teilzeit gemacht. Zählt das auch zur Berufserfahrung dazu und wenn ja wie?. Habe dort 3 Jahre gearbeitet. Wird bei der Anrechnung einen Unterschied zwischen Berufserfahrung aus Voll- oder Teilzeit gemacht. Danke