Voraussetzung für gerichtlichen Mahnbescheid

Hallo,

angenommen jemand möchte einen gerichtlichen Mahnbescheid versenden um die Verjährung einer Forderung zu hemmen.

Muss der Schuldner dazu zwingend vorher unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein?

Gruß

Darius

Hallo,

nein.

Hallo,

nein, es muss nicht gemahnt werden, die Forderung muss lediglich fällig sein.

Das ist sie allerdings in der Regel wenn sie dem Schuldner länger als 30 Tage bekannt ist.

Ohne Mahnung riskiert man evtl. auf den Kosten sitzen zu bleiben wenn der Schuldner dann gleich zahlt und behauptet die Rechnung/Forderung nicht zu kennen weil er sie nie bekommen hat und diese natürlich sofort bezahlt hätte wenn er sie den gekannt hätte.

Ansonsten: Jetzt schön langsam loslegen, Einsendeschluß ist der 31.12. 23:59:59 Uhr (beim Gericht eingegangen! - nix Poststempel oder so!)

Grüße
Lumpi

nein, es muss nicht gemahnt werden, die Forderung muss
lediglich fällig sein.
Das ist sie allerdings in der Regel wenn sie dem Schuldner
länger als 30 Tage bekannt ist.

was genau hat das eine denn mit dem andern zu tun?
kann es sein, dass du fälligkeit und verzug verwechselst?

Ohne Mahnung riskiert man evtl. auf den Kosten sitzen zu
bleiben wenn der Schuldner dann gleich zahlt und behauptet die
Rechnung/Forderung nicht zu kennen weil er sie nie bekommen
hat und diese natürlich sofort bezahlt hätte wenn er sie den
gekannt hätte.

sorry, diese sätze verstehe ich jetzt gar nicht. ein verzugsschaden entsteht erst bei verzug, aber was das mit irgendwelchen behauptungen des schuldners zu tun hat, solltest du mal erklären.