angenommen jemand möchte ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Muss er dafür denjenigen zwingend vorher unter Fristsetzung für die Zahlung außergerichtlich gemahnt haben oder kann auch sofort ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten um eine eventuelle Verjährung zu hemmen?
Ein gerichtliches Mahnverfahren kann man jederzeit einleiten… sollte es aber zu einem Verfahren vor einem echten Gericht kommen (als Folge, sollte der Antragsgegner widersprechen), macht es sich immer gut, wenn man vorher Mahnungen verschickt bzw. die Ankündigung eines Mahnverfahrens angekündigt hat !
Wenn es so dringlich ist, natürlich sofort den Antrag auf ein Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht stellen !!!
Hallo,
ja natürlich kann man das Mahnverfahren sofort einleiten. Es ist nur meist üblich erst eine Mhanung mit Fristsetzung zu schreiben aber nicht zwingend nötig.
nach dem Gesetz gerät der Schuldner in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung zahlt, § 286 Abs. 3 BGB.
D. h. wenn du mit dem Schulder keine Zahlungsfrist vereinbart hast, dann gilt die gesetzliche Zahlungsfrist.
Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn z. B. der Schulder die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
Wenn der Schulder sich in Verzug befindet, d. h. falls du ihm eine Zahlungsfrist gesetzt hast, die er nicht eingehalten oder wenn er die gesetzliche Frist gem. § 286 BGB nicht eingehalten hat, befindet er sich in Verzug. Du kannst dann also, ohne ihn vorher zu mahnen, einen Mahnbescheid beantragen.
Es kommt auf die Rechnungsstellung an, steht da Zahlungsziel sofort dann gibt man eine Frist von ca 2 Wochen und kann natürlich sofort ein Verfahren einleiten. Also aus Fairnis oder geschäftsansicht gibt man danach nochmal eine freundliche Erinnerung. Diese ist aber nicht notwendig wenn man ein Mahnbescheid beantragen möchte.